Sind 16 Jahre ein gutes Wahlalter?

3 Antworten

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Das ist eine komplizierte Frage und ich finde ea von Seiten des Gesetzgebers angemessen zu sagen "ab 18".

Es hat irgendwo eine innere Logik dass jemand, dem der Gesetzgeber pauschal nichtmal zugesteht eine Flasche Cola zu kaufen ohne dass die Eltern irgendwie involviert sind, auch nicht über die politische Zukunft mitbestimmen sollte.

Allerdings sind all die Punkte die du da oben aufführst altersunabhängig und eher eine Frage der politischen Bildung als des Lebensalters. Zudem haben natürlich auch Jugendliche Interessen, die insbesondere Einfluss auf ihre Alteragruppe haben, in diesem Sinne wäre es also nachvollziehbar auch ihnen ein gewisses Maß an Repräsentation zu erlauben. Zumal 16/17 ja ohnehin ein "Grenzalter" ist. Jemand der da die Ausbildung macht hat eventuell bereits mehr "Ähnlichkeit" mit einer ausgelernten Arbeitskraft als der Abiturient, der mit 18 noch in der Schule sitzt oder der Student, der mit 32 im xten Semester Mathematik studiert und bei Mama und Papa oder von deren "Taschengeld" lebt.

Zumal der Gesetzgeber dem Jugendlichen ja auf der anderen Seite auch eine gewisse Verantwortlichkeit für sein Handeln einräumt, sei es über die Deliktfähigkeit oder die Strafmündigkeit.

In diesem Sinne... schwierige Diskussion und 18 ist halt, wie so oft, eine Kompromisslösung. Wobei ein solcher Kompromiss aber auch Problemlos anders aussehen könnte. Ich würde es auch für vertretbar halten zu sagen "ab 16" oder auch "ab 21".


vanOoijen  22.09.2024, 10:47

Jeder 7jährige darf eine Flasche Cola kaufen. Taschengeld-Paragraph BGB.

BeviBaby  22.09.2024, 10:55
@vanOoijen

Eltern sind trotzdem involviert. Die müssen das Geld nämlich zur freien Verfügung überlassen. Oder zustimmen wenn dies ein Dritter tut.

Lies ruhig nach.

Wenn Mama und Papa also sagen "hier hast du Taschengeld aber Cola wird davon nicht gekauft", dann kann 110 nicht greifen.

vanOoijen  22.09.2024, 11:05
@BeviBaby

Es geht darum Rechtsgeschäfte rückgängig machen zu können. Das Ist bei beschränkter Geschäftsfähigkeit (eben im Taschengeld-Bereich) nicht komplett möglich.

Wenn ein 6jähriger die Cola kauft kann ich sie in den Laden zurückbringen als Vater und muss den Kaufpreis zurückerhalten. Das kann ich bei einem 7+ nicht so einfach.

BeviBaby  22.09.2024, 11:22
@vanOoijen
Es geht darum Rechtsgeschäfte rückgängig machen zu können.

Es geht primär darum den Minderjährigen vor nachteiligen Verpflichtungsgeschäften zu schützen. Deswegen KANN der MJ keine solchen wirksam abschließen ohne dass die Eltern da reinfunken.

Entweder durch die Pauschale Erlaubnis ("nimm das Geld und kauf was du willst" aka 110 BGB) oder durch Einwilligung/Genehmigung zum individuellen Rechtsgeschäft.

Wenn das Verpflichtungsgeschäft nie zustande kommt (was es ohne Eltern in aller Regel nicht kann) dann ist der MJ entsprechend geschützt.

Die Sache mit den Verfügungsgeschäften, die du ansprichst ist eine andere Baustelle.

Der wesentkiche Unterschied ist da dass der Verkäufer dem Siebenjährigen die Cola wirksam übereignen kann. Das hat aber mit der Möglichkeit zum Kauf und damit meiner obenstehenden Antwort nicht mehr viel zu tun

BeviBaby  22.09.2024, 11:26
@BeviBaby

Wobei, natürlich, auch bei den Verfügungsgeschäften der Minderjährigenschutz zentral ist.

Es gibt soviele bekloppte Erwachsene, da machen ein paar 16-18jährige den Braten nicht fett. Deren Anteil an der Gesellschaft ist seit den Boomern eh gesunken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

Uwe65527 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 10:56

Bei knappen Mehrheiten kann das doch entscheidend sein.

vanOoijen  22.09.2024, 11:08
@Uwe65527

Da können auch die Briefwahlstimmen der Dementen aus den Altenheimen entscheidend sein.

Tja, gerade die jungen Leute erleben in der Schule, in der Freizeit die Bereicherung täglich hautnah.

Äußerst amüsant auch, dass Rot/Grün mal wie immer völlig realitätsfremd dachte, sie könnten durch eine Senkung des Wahlalters Stimmen generien.