Schaden in der Mietwohnung, wer zahlt?
Hallo zusammen,
Die Situation lässt sich wie folgt beschreiben:
ich wohne seit 5 Monaten als Mieter in einer Einzimmerwohnung, die von einer großen Immobilienfirma verwaltet wird. In der Wohnung ist alles mein Eigentum, außer die Küche. Diese gehört zum Inventar des Eigentümers.
Mir ist nun an meinem Kühlschrank der Plastikgriff des Kühlfachs abgebrochen. Leider gibt es diesen Griff nicht als einzelnes Ersatzteil, sondern lediglich die ganze Tür als Ersatzteil. Diese kostet rund 80 Euro aufwärts.
Leider steht im Mietvertrag nichts von einer Regelung, die bei diesem Fall greifen würde.
Wie gehe ich jetzt weiter vor? Wer übernimmt den Schaden? Wer zahlt?
Ich persönlich meine, dass der Vermieter den Schaden als Art "Instandhaltung" übernehmen muss. Schließlich ist dieser Griff ein Verschleißgegenstand. Zudem habe ich diesen Griff ja nicht mutwillig abgebrochen, sondern lediglich normal genutzt. Aber das nur meine persönliche Einschätzung.
Vielen Dank für eure Hilfe!
5 Antworten
Im Idealfall meldest du das erstmal deiner Haftpflichtversicherung . die können nämlich auch ganz gut beurteilen ob Verschleiß oder nicht und dann hättest du schonmal was in der Hand ;) Wenn deine Haftpflicht Nein sagt, ist es realistisch Instandhaltung - aber auch NUR wenn im Mietvertrag steht dass die Küche mitvermietet ist (nicht "zur Nutzung überlassen")
Hängt wirklich vom Küchenmodell und Alter ab.
EDIT : Und etwaige Kleinstreparaturregelungen aus dem Mietvertrag wären noch interessant
Bei langjährigen Kunden, ohne Schadensfall, mache die das schon, aus Kulanz.
Haben wir erlebt. Warum bist Du so unfreundlich?
Meine Schwiegermutter hatte in einer Ferienwohnung in die Spülmaschine ein falsches Spülmittel eingefüllt. Es schäumte zu sehr und ein Kurzschluss entstand. Die Reparaturkosten hat die Private Haftpflicht, mit dem Hinweis auf Kulanz, übernommen.
Das war kein Traum, sondern Realität.
Ich hoffe jetzt, Dich nicht aus Deinen schlechten Träumen geweckt zu haben.
Schön für deine Schwiegermutter. Dadurch wird aber die Antwort von "Isuzu189" nicht richtig!
Hast du überhaupt gelesen um was es geht? Unsinn. Es geht um einen TÜRGRIFF. Dass der Türgriff an einem elektronischen Gerät hängt ist vollkommen irrelevant
Ja dass sowas nicht übernommen wird, da grobe Fahrlässigkeit ist an der Stelle klar.
Der Griff ist Bestandteil des elekrischen Gerätes. Und damit ist ein Schaden daran nicht versichert! Alles klar?
...grobe Fahrlässigkeit ist immer Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung. Herr Experte!
Der Kühlschrank ist Mietgegenstand und 80€ fallen nicht unter "Kleinreparatur", somit solltest du dich an den Vermieter wenden.
Kleinstreparaturen können bis zu ca 110 € gehen, hängt vom Mietvertrag ab
Muss aber dann ausdrücklich drinnen stehen, oder?
Warum sollte das nicht unter Kleinreparaturen fallen? So ein Griff unterliegt dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters.
Ich würde sagen, dass Du zahlst. Also übergib das Deiner Haftpflichtversicherung.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden...
b) an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasser-bereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,...
Somit greift die private Haftpflichtversicherung nicht!
Haftpflichtversicherung hatte ich auch schon im Kopf. Dankeschön!
Sekundenkleber!
Ist wirklich sehr unglücklich gebrochen. Deswegen leider nicht möglich. War auch meine erste Idee :(
Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung an der Mietsache, auch mit vermieteten Einrichtungen wie z. B. einer EBK, zuständig.
Wenn es keine wirksame Kleinreparaturklausel gibt die ggf. greift und dir auch kein Eigenverschulden nachgewiesen werden kann trägt der Vermieter auch die Kosten.
Vorausgesetzt natürlich Du meldest ihm den Schaden.
Somit greift die private Haftpflichtversicherung nicht!