Schaden in der Mietwohnung, wer zahlt?

5 Antworten

Im Idealfall meldest du das erstmal deiner Haftpflichtversicherung . die können nämlich auch ganz gut beurteilen ob Verschleiß oder nicht und dann hättest du schonmal was in der Hand ;) Wenn deine Haftpflicht Nein sagt, ist es realistisch Instandhaltung - aber auch NUR wenn im Mietvertrag steht dass die Küche mitvermietet ist (nicht "zur Nutzung überlassen")

Hängt wirklich vom Küchenmodell und Alter ab.

EDIT : Und etwaige Kleinstreparaturregelungen aus dem Mietvertrag wären noch interessant


wattdennnu2  18.11.2024, 11:35
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden...
b) an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasser-bereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,...

Somit greift die private Haftpflichtversicherung nicht!

iQhaenschenkl  18.11.2024, 12:13
@wattdennnu2

Haben wir erlebt. Warum bist Du so unfreundlich?

Meine Schwiegermutter hatte in einer Ferienwohnung in die Spülmaschine ein falsches Spülmittel eingefüllt. Es schäumte zu sehr und ein Kurzschluss entstand. Die Reparaturkosten hat die Private Haftpflicht, mit dem Hinweis auf Kulanz, übernommen.

Das war kein Traum, sondern Realität.

Ich hoffe jetzt, Dich nicht aus Deinen schlechten Träumen geweckt zu haben.

wattdennnu2  18.11.2024, 13:00
@iQhaenschenkl

Schön für deine Schwiegermutter. Dadurch wird aber die Antwort von "Isuzu189" nicht richtig!

Isuzu189  18.11.2024, 14:15
@wattdennnu2

Hast du überhaupt gelesen um was es geht? Unsinn. Es geht um einen TÜRGRIFF. Dass der Türgriff an einem elektronischen Gerät hängt ist vollkommen irrelevant

Isuzu189  18.11.2024, 14:16
@iQhaenschenkl

Ja dass sowas nicht übernommen wird, da grobe Fahrlässigkeit ist an der Stelle klar.

wattdennnu2  18.11.2024, 15:14
@Isuzu189

Der Griff ist Bestandteil des elekrischen Gerätes. Und damit ist ein Schaden daran nicht versichert! Alles klar?

wattdennnu2  18.11.2024, 15:16
@Isuzu189

...grobe Fahrlässigkeit ist immer Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung. Herr Experte!

Dasistwichitg 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 11:09

Vielen Dank!

Der Kühlschrank ist Mietgegenstand und 80€ fallen nicht unter "Kleinreparatur", somit solltest du dich an den Vermieter wenden.


Isuzu189  18.11.2024, 10:58

Kleinstreparaturen können bis zu ca 110 € gehen, hängt vom Mietvertrag ab

anitari  18.11.2024, 11:08

Warum sollte das nicht unter Kleinreparaturen fallen? So ein Griff unterliegt dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters.

AngiedieSchlaue  18.11.2024, 11:03

Bei mir zählen bis 100 Euro als Kleinreparatur.

Ich würde sagen, dass Du zahlst. Also übergib das Deiner Haftpflichtversicherung.


wattdennnu2  18.11.2024, 11:43
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden...
b) an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasser-bereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,...

Somit greift die private Haftpflichtversicherung nicht!

Dasistwichitg 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 11:09

Haftpflichtversicherung hatte ich auch schon im Kopf. Dankeschön!

Sekundenkleber!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

healey  18.11.2024, 11:03

Ja, das ist von allen Vorschlägen die einfachste Lösung.

Dasistwichitg 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 11:11

Ist wirklich sehr unglücklich gebrochen. Deswegen leider nicht möglich. War auch meine erste Idee :(

Grundsätzlich ist der Vermieter für Instandhaltung/-setzung an der Mietsache, auch mit vermieteten Einrichtungen wie z. B. einer EBK, zuständig.

Wenn es keine wirksame Kleinreparaturklausel gibt die ggf. greift und dir auch kein Eigenverschulden nachgewiesen werden kann trägt der Vermieter auch die Kosten.

Vorausgesetzt natürlich Du meldest ihm den Schaden.