da ich das "CoC" nirgendwo finde.

Diese Übereinstimmungsbescheinigung muss sich in deinem Besitz finden!

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinstimmungsbescheinigung

...zur Antwort

Die Betriebserlaubnis wird mit dem Zweirad mitgeliefert. Bis dahin musst du dich gedulden.

...zur Antwort
Was mache ich jetzt ?

Nichts. Dich freuen, dass nichts passiert ist.

...zur Antwort
Sachbeschädigung ungültig wer haftet?

Hallo zusammen. Dieser Vorfall ist einer mir bekannten Person (hier A) passiert und ich versuche ihn mal wörtlich wiederzugeben:

A ist zu Gast in einem Café. Dort arbeitet B, die auch gerade da ist, allerdings nicht arbeitend während einer Schicht sondern privat.

A hilft dem dort arbeitenden C gelegentlich, das benutze Besteck aus dem Kundenbereich hinter den Tresen zu geben, aus reiner Gefälligkeit.

Jetzt liegt der Mantel von B mitten auf dem Besteckwagen. A fragt B wörtlich: „Ist es in Ordnung, wenn ich deinen Mantel anhebe, damit ich das Besteck wegpacken kann?“.

B sagt: Ja.

Beim Hochheben des Mantels fällt jetzt eine powerbank (laut B im Wert von 700€) aus der Manteltasche und fällt zu Boden. A entschuldigt sich, mehr passiert nicht.

Zwei Wochen später kommt B zu A und fordert ihn auf, seine Daten auszuhändigen, da die powerbank seitdem nicht mehr laden würde. A hat keine Haftpflichtversicherung was er B auch sagt. Generell ist die finanzielle Lage von A sehr schlecht.

B ruft daraufhin die Polizei, welche auch sagt; dass sie wegen solchen Kleinigkeiten normalerweise nicht gerne gerufen wird. Zumal es so etwas wie eine fahrlässige Sachbeschädigung als Strafdelikt nicht gibt.

A befürchtet jetzt, er muss für die 700€ aufkommen in einem Zivilverfahren. Auch wenn B nicht darauf hingewiesen hat, dass sich etwas wertvolles im Mantel befindet und auch wenn der Mantel an einem Ort lag, wo er überhaupt nichts zu suchen hat. Wenn A das aus eigener Tasche zahlen müsste, da er keine Versicherung hat, würde ihm das ziemlich das Genick brechen.

wie ist eure Einschätzung von dem Sachverhalt? Ich weiß es kann hier nur gemutmaßt werden aber vielleicht hilft das ja bereits, meinen Bekannten zu beruhigen. Vielen Dank!

...zum Beitrag

Komprimiertes Zitat:

Wer ... fahrlässig das ... Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Die Voraussetzungen, um haftpflichtig zu werden, sind nicht gegeben.

Möge der Anspruchsteller klagen. Er verliert.

...zur Antwort
dass es zeitlich gesehen okay ist dass ich den Schaden erst am Montag dann melde?

Ja, ohne Wenn und Aber!

(Wenn hier jemand antworten sollte, dass der Schaden nicht wegen der "Benzinklausel" bezahlt werden sollte, ignoriere es einfach, denn es stimmt nicht!)

...zur Antwort

Ja, er ist verschoben.

Auf dem Foto kann man deutlich erkennen, dass du deinen Unterkiefer willkürlich nach links geschoben hast.

...zur Antwort

Bei meinem Moped hatte ich auch mal das Phänomen.

Es lag an der Sicherung. Die war defekt.

...zur Antwort

Von dem Hersteller sind 183 Typen registirert.

https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto/typklassenabfrage

Vom "Evoque" exitstieren 43 Typen. Welchen Typen meinst du?

aber die Versicherung hab ich gelesen 500€ monatlich...

Das ist durchaus möglich.

Der Preis wird aber von ungefähr 30 "weichen Tarifmerkmalen" beeinflusst, die du sicherlich nicht offenlegst!

...zur Antwort

Ich habe zehn Bedingungen eingesehen. Durch die Bank wird von SF2 auf SF1/2 hochgestuft.

Das bedeutet aber nicht, dass es eine Hochstufung von SF2 auf SFM geben könnte!

...zur Antwort

Die Allianz bestätigt, dass sie für den Schaden eintrittspflichtig ist und die Reparatur bezahlen wird.

Lasse dem Versicherer, wenn noch nicht geschehen, einen Kostenvoranschlag der Lackierarbeiten zukommen.

...zur Antwort

Ich befürchte, dass Jemand bei der Zulassungsstelle geschlafen hat bzw. von Technik keine Ahnung hat.

Unter Punkt 22 müsste eigentlich "Lesitungsbeschränkung" stehen, weil Gasschieberanschläge und Leerlaufdüsen erwähnt werden.

Deswegen stimmt auch die Serienleistung unter Punkt P.2 nicht.

Hast du beim Kauf keine Unterlagen erhalten, welche Prüforganisation die Eintragung vorbereitet hat?

...zur Antwort
Am großen Schneidezahn ist an der Schneidekannte eine kleine Ecke ausgebrochen und an dem kleinen Schneidezahn eine größere Ecke herausgebrochen und hat jetzt eine scharfe Kante.

Derartige Beschädigungen bei einer PZR? Das nimmt dir niemand ab!

...zur Antwort
und dabei mein Knie auf ihr Handy gelegt habe, das am Boden lag.

Das Gerät hat nicht auf dem Boden zu liegen. Deswegen entfällt deine Haftung und dein Versicherer wird nicht zahlen.

...zur Antwort

Ich sehe darin kein generelles Problem.

Die GmbH wird Versicherungsnehmerin, du bist Halter und Beitragszahler.

Die Frage ist, ob der Versicherer das "Spiel" mitmacht.

...zur Antwort