Kann ich zur Krankenkasse gehen und dann sagen das es wegen psychisch Probleme ein Grund wäre ?? Also wegen komplexe und niedrigenselbstwert

Das interessiert die Krankenkasse nicht.

Bei Minderjährigen wird nur ab einem bestimmten Grad der Fehlstellung gezahlt.

Bei Volljährigen nur dann wenn parallel ein kieferchirurgischer Eingriff notwendig wäre um die Fehlstellung zu beheben.

Nur dann.

Psychische Probleme sind nicht relevant

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Wie würdet ihr bei Ausladung reagieren?

Wie würdet ihr darauf reagieren, wenn Euer langjähriger Partner/Verlobter von seiner Familie zu Familienfeiern, Weihnachtsfeiern, Familientreffen eingeladen wird (wo auch seine Geschwister mit Lebensabschnittsgefährten eingeladen sind) ihr selbst nicht nur nicht eingeladen werdet sondern explizit ausgeladen wird.

Auf der anderen Seite wird bei Einladungen bei uns (oder meinen Eltern) gefragt, ob ich auch da bin. Und ist das der Fall, wird abgesagt.

Dazu sollte ich vielleicht auch fairerweise sagen: Ich sehe es schon so, dass ich die Wohnung, in der wir wohnen, als UNSERE Wohnung sehe. Allerdings ist das einzige, was er in die Wohnung mitgebracht hat, seine Kleidung ist, weil die Wohnung ansonsten schon Jahre vor unserer Beziehung komplett eingerichtet wurde.

Nicht nur, dass er nicht zu mir steht kommt jetzt was, was mich sehr stört und verletzt, mir aber vorgeworfen wird, ich würde übertreiben. Ich habe am vom 22.12.24 bis 26.12.24 Nachtdienst um muss um 20 Uhr los fahren. Jetzt will seine Familie am 24.12. um 20 Uhr zum feiern kommen und soll am 25.12. noch Frühstück auftischen. Und als ich sagte, er kann ja zu seiner Familie fahren, sind seine Eltern beleidigt.

Er hat sich zwar nicht auf die Seite seiner Eltern gestellt, war aber auch nicht auf seiner Seite. Hab ihn dann kurzerhand gestern schon zu seinen Eltern geschickt und gemeint, er kann ja am 27.12. (an meinem freien Tag) wieder kommen. Wobei ich gerade ernsthaft über eine Trennung nachdenke.

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Du musst halt für dich wissen, ob es für dich weiter okay ist wenn seine Eltern nichts mit dir zu tun haben wollen.

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Das ist keine Meinung, dazu gibt es diverse psychologische Studien, die das so wiedergeben (ob "viele" sei mal dahingestellt). Aber die Existenz von Teenagern, die eigentlich nicht trans sind, sondern sich einfach nur zu sehr in eine Geschlechterrolle gepresst sind, schließt die Existenz von wirklich Betroffenen nicht aus.

Besonders bei Mädchen in der Pubertät kommt es vor, dass sie darauf schließen eigentlich ein Junge zu sein, nur weil sie vielleicht nicht den stereotypischen femininen Frauen entsprechen (mit besonders sind hier wieder nicht Viele gemeint, sondern dass die Studien das Thema eher bei Mädchen als bei Jungs aufzeigen)

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Warensendungen dürfen nicht mehr in Umschlägen oder Versandtaschen ins Ausland geschickt werden. (War mir jetzt nicht sicher ob das "kein Paket" ein Tippfehler war :) )

D.h. du kannst beispielsweise bei DHL nachsehen, was es kosten würde. Schätze um die 15 € rum (+ 2-3 € das Paket)

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Den Betreuungsanspruch hat sie grundsätzlich so oder so, aber erst sobald das Kind ein Jahr alt ist (Deutschland). Pflegegrad o.ä. sind in dieser Rechtsprechung nicht inkludiert, d.h. sie kann anfragen, hat aber vorher keinen Rechtsanspruch darauf (würde bei einer Gerichtsverhandlung auch wohl nicht zu ihren Gunsten entschieden werden wg. notwendiger kindlicher Bindung o.ä.)

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Wir wissen ja nicht was der NC des aktuellen Semesters bzw. der vorhergehende Semester war. Hängt immer von den anderen Bewerben ab.

Wenn der NC die Jahre davor immer so bei 1,0-1,1 lag, solltest du dir ohne Wartesemester mit 1,8 keine realistischen Chancen ausrechnen.

NC heißt lediglich : "Schlechtester Notendurchschnitt" der wegen beschränkter Platzverfügbarkeit noch bedient worden ist. (exkl. Wartesemestern oder anderweitigen Nachrückern etc.). Wenn also 50 Plätze verfügbar sind und alle Mitbewerber schlechter sind als du kriegst du sicher einen Platz. Wenn alle besser sind, dann eben nicht (in diesem Semester)

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Am Intimbereich nur Wasser hinlassen wenn man nicht gerade aktuell an einem Pilz leidet ODER allgemein ein höheres Infektionsrisiko hat wie z.B. in der Schwangerschaft (und da nur mit Rücksprache Gyn anwenden)

https://shop.apotheke-am-hoerst.de/product/schuetzende-intim-waschlotion-ph-4-5.816917.html

Hier steht sogar explizit dabei, dass das eine reine KOSMETISCHE Unterstützung ist während einer Pilzbehandlung (denke mal, dass das die Richtige ist...)

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Wenn du die Kette in einem 220 x 110 mm Umschlag verschickt hast, bis du an der Stelle schuld, weil du in sowas keine Waren versenden darfst. Die Briefe gehen nicht durch die Sortierrollen und werden entsprechend beschädigt.

Wenn es eine Versandtasche war, siehts anders aus.

Einschreiben beschreibt lediglich das "Porto/die Versandart" und das geht sowohl für einen Brief als auch eine Versandtasche (wobei Einschreiben bei nicht Dokumenten wenig Sinn macht)

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Das geht nicht seitens der Bank aus (bzw. die könntest nur ein Konto für ALLE Lastschriften einschränken, egal von wem sie gezogen werden).

Kontoauszüge prüfen, Lastschriften regelmässig zurückgehen lassen wenn es sich um unberechtigte Abbuchungen handelt.

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Das zahlt dann Niemand um genau zu sein. Es gibt gewisse Dinge, die einfach zum Lebensrisiko dazu gehören.

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Falsch positiv kommt so gut wie nie vor, dieser Test ist aber mangels durchgehender (gleichbleibender) Linie ungültig und müsste neu gemacht werden.

Frühtests zudem immer mit Morgenurin durchführen ;)

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Das Zeugenverweigerungsrecht hat damit nichts zu tun. Du darfst aber wahrheitsgemäß angeben, dass du das aufgrund der langen Zeitspanne JETZT nicht mehr sicher rekonstruieren kannst.

Aber ein Aussagenverweigerungsrecht hast du da nicht.

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Wenn man dich kündigen will, dann geht das grundlos in der Probezeit. Ob dein Chef das in Erwägung zieht, wissen wir allerdings nicht.

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Wissen wir nicht. Der IQ alleine machts halt auch nicht aus. Grundlegend solltest du dir eher überlegen in was du gefördert werden möchtest

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Verbieten kann er es nicht. Dass es nicht gern gesehen ist, ist aber auch verständlich.

Von Verbieten kann hier aber gar keine Rede sein

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dass sie mich eigentlich gar nicht gegen meinen Willen festhalten darf. 

Nicht dass ich es gut heiße, dass sie dich anscheinend übermäßig fest am Arm gepackt hat aber : Natürlich darf sie dich festhalten. Sie hat mit dem geteilten Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich. Im Zweifel muss sie das mit deinem Vater auskaspern, wenn du hättest zu ihm müssen usw - aber du selbst musst dort bleiben, wo deine Eltern dich haben wollen. Und im Zweifel darf sie dich auch am Arm festhalten um dich daran zu hindern in eine Bahn zu steigen

Ansonsten : Schläge u.ä. gehen selbstverständlich nicht. Auch keine Tritte etc. Du solltest mit deinem Vater darüber sprechen.

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