Fußleisten in Mietwohnung (Mietrecht, Vermieter)?
Hallo,
Ich bin umgezogen und werde die alte Wohnung Ende des Monats an den Vermieter übergeben. Dieser kam nun mit Fotos von der Wohnung in der überall Fußbodenleisten angebracht waren. Als ich eingezogen bin waren dort aber keine. Ich habe die Wohnung ohne diese übernommen. Er meinte ich hätte sie abgenommen und soll nun dafür sorgen sie wieder dran zu machen. Warum hätte ich sie abnehmen sollen??
Wie geh ich damit um? Denn ich habe keine Fußleisten abgenommen und es waren auch keine dort als ich eingezogen bin. Die Bilder der Wohnung müssen noch vor einem Vormieter von mir aufgenommen worden sein.
Was ist da jetzt rechtens? Darf er das einfach verlangen?
4 Antworten
....schwierig! Es steht ja nun Aussage gegen Aussage. Daher sollte man ja auch (zur Sicherheit beider Seiten) bei Übergabe ein Übergabeprotokoll anfertigen, was hier offenbar nicht geschehen ist. Diese Fotos wären natürlich auch nur ein Beweis "gegen" Dich, wenn das Aufnahmedatum nachweisbar in Deine Mietzeit fällt...ansonsten sagen sie aus, dass mal Fußleisten montiert waren, die durchaus vor Deinem Einzug entfernt worden sein können. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, den Vormieter zu kontaktieren und ihn dazu zu befragen.
...schade! Klar, dass man sich als angehender Mieter darüber nicht wirklich Gedanken macht (Kein Vorwurf an Dich also!), es aber sollte. Ich denke tatsächlich, hier soll einfach die Kaution einbehalten werden und dazu sollen alte Fotos dienen. Mit einer Klage auf Erstattung hätte er nämlich keine Chance bei dieser Beweislage....andererseits musst Du bei dieser Variante jetzt die Rückzahlung der von Dir hinterlegten Kaution einklagen....worauf wegen des Aufwands (auch finanzieller Art) und der Unsicherheit, tatsächlich Recht zu bekommen wohl meist lieber verzichtet wird.
Im Zweifel würde ich zum Mieterbund oder Anwalt gehen.
Vielleicht ist der Vermieter dort schon bekannt. Hatte ich bei einer Vermieterin damals. Da waren Mieter Stammkunden beim Bund...
Oder frag mal andere Bewohner des Hauses.
Lass dir die Fotos im Original übermitteln und kontrolliere in den EXIF-Daten, wann die aufgenommen wurden.
Sollten keine Originaldateien aus der Kamera mehr vorliegen, welche EXIF-Daten enthalten, kann er sich die ganze Nummer sowieso in die Haare schmieren. Selbst mit diesen Daten sind die Bilder alles andere als gerichtsfeste Beweise.
Aus diesem Grund ist es gut vor einer Wohnungsübernahme alles per Foto zu dokumentieren und den Vermieter unterschreiben lassen, dann gibt es solche Probleme nicht. Wenn du nicht beweisen kannst, dass die Leisten nicht dran waren, dann wirst du welche dran machen müssen wenn er darauf besteht.
dann wirst du welche dran machen müssen wenn er darauf besteht.
Warum? Nur weil er es behauptet mit Fotos bei denen er wahrscheinlich nicht eindeutig nachweisen kann, dass diese vom Zeitpunkt der Wohnungsübergabe stammen?
Klingt für mich eher nach Aussage gegen Aussage, was im Zweifel nur ein Gericht klären kann.
Willst du wirklich wegen einen Wert von vielleicht 100€ eine Klage riskieren?
Ich würde ihm mal schriftlich mitteilen, dass die Leisten beim Einzug nicht dran waren und du aus diesem Grund auch keine anbringen wirst.
Dann mal abwarten und Tee trinken.
Gleiches gilt für den Vermieter (der als Kläger auch erstmal in Vorkasse gehen müsste.)
Ich würde es erstmal darauf ankommen lassen.
Willst du wirklich wegen einen Wert von vielleicht 100€ eine Klage riskieren?
...schätzungsweise geht es nicht um den reinen Materialwert (wobei 100 € wohl recht knapp gerechnet wären!), sondern inklusive der fachgerechten Montage und Lackierung. Und "ruck-zuck" wäre das die Kaution für die Wohnung gewesen, deren Rückzahlung nicht mehr stattfindet. und möglicherweise der Nachmieter der nächste Kandidat für diese Geschichte ist...
Wieviel m Leiste wären das?
Wenn ich dich richtig verstanden habe fehlen wahrscheinlich nur teilweise Leisten, oder in der ganzen Wohnung?
...ich bin so ein klein wenig der falsche Ansprechpartner!😁😉Die Frage stammt nicht von mir, ich habe nur geantwortet!
Gleiches gilt für den Vermieter (der als Kläger auch erstmal in Vorkasse gehen müsste.)
...oder auch nicht, weil er in der bequemen Situation ist, die Kaution einbehalten zu können, die vom ehemaligen Mieter eingeklagt werden müsste. Für ihn besteht also gar kein Grund, Klage einzureichen!
Es gab einfach keine Fußleisten in der gesamten Wohnung. Ich bin so eingezogen.
Warum sollte ich auch? Ist ja schließlich keine Pflicht und den Boden habe ich übernommen wie gesehen und war froh nicht selbst was verlegen zu müssen.
Wenn du es damals im Vertrag festgehalten hättest, dann würde es jetzt keine Diskussionen geben.
Es gab ein Übergabeprotokoll, in dem sind aber keine Fußleisten aufgeführt.