Post vom Amtsgericht Strafbefehl, obwohl unschuldig?
Hallo an alle,
es geht darum, dass ich von einer Person verleumdet werde. Diese behauptet, ich hätte Volksverhetzung begangen und hat mich angezeigt, ich hätte angeblich die NS-Zeit gutgeredet, was definitiv nicht stimmt. Heute habe ich Post bekommen, in der steht, ich zitiere: "Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie, die Tat begangen zu haben." Angeblich wurde die Tat durch meine IP-Adresse begangen.
Mir kommt nur eine Sache in den Kopf, nämlich dass mein WLAN vor ein paar Monaten ungeschützt war, sprich ohne Passwort, sodass sich jeder verbinden konnte. Ich wohne im 1. Stock und man kann sich von der 1. Etage bis zum Erdgeschoss, also am Hauseingang, verbinden. Ich bekomme sehr viel familiären Besuch und Freunde. Es sind also nur Behauptungen, aber ich habe natürlich Widerspruch eingelegt. Trotzdem frage ich mich, wie es sein kann, dass ich für eine Tat, die ich nicht begangen habe, 300 Euro Strafe zahlen muss.
Was kann ich denn machen, hat jemand Tipps?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gegen einen Strafbefehl kannst du Einspruch einlegen. Dazu hast du zwei Wochen Zeit. Dann wird eine ganz normale Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme durchgeführt. Gerade bei Äußerungsdelikten kann sich das lohnen, da viele Richter Strafbefehle einfach ohne genauere Prüfung unterschreiben. Unabhängig von der Beweisfrage würde in einer Hauptverhandlung auch geprüft werden, ob eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung ausscheidet, weil die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Laut dem Brief gibt es folgende Beweise: Ich zitierte ihre Einlassung (2) Gegenstände des Augenscheins (3) Lichtbild des Post.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Jedenfalls musst Du Einspruch einlegen innerhalb der im Strafbefehl genannten Frist, sonst wird der Strafbefehl rechtskräftig. Bist Du denn nie zu der Sache angehört worden? Die Staatsanwaltschaft beantragt keinen Strafbefehl, wenn Du nicht zur Sache gehört worden bist.
Bist Du nicht von der Kripo angehört worden oder bist Du zu einem Termin einfach nicht hingegangen? (Vielleicht hatte Dir jemand den "schlauen" Rat gegeben, dass man zu Anhörungen zur Sache bei der Polizei nicht hingehen soll).
Wenn du Einspruch einlegst, wird eine Hauptverhandlung anberaumt und die vorhandenen Zeugen werden geladen, Du natürlich auch. In dem Verfahren wird dann aufgrund der mündlichen Verhandlung entschieden.
Natürlich kannst Du ohne Anwalt hingehen, wenn Du Dir sicher bist, dass Du keinen brauchst. Ansonsten nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du nicht verurteilt wirst, gehen die Anwaltskosten auf den Staat, wirst Du verurteilt, musst Du den Anwalt selber berappen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eclair89/1721028187386_nmmslarge__69_0_780_780_6d72e25e11ba113132926f1301dca837.jpg?v=1721028187000)
Das läuft nun einmal so in einem Strafbefehlsverfahren. Ist die Faktenlage laut Richter eindeutig, verurteilt er dich und schickt dir die Strafe zu. Das hat den Vorteil, dass du keine Prozesskosten zahlst und dir und dem Gericht Zeit gespart wird.
Da es nun von dir Wiederspruch gab, musst du dir einen Anwalt nehmen und die Sache wird verhandelt. Jetzt kommen deutlich höhere Kosten auf dich zu, nicht nur wenn du verlierst, sondern alleine dein Anwalt, sollte er dich rausboxen, wird da teurer. Weiß aber nicht, ob sowas die Rechtsschutzversicherung trägt.
Also dein einziger Vorteil wäre, dass die Verurteilung nicht in die Akte kommt, wenn du gewinnen solltest.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eclair89/1721028187386_nmmslarge__69_0_780_780_6d72e25e11ba113132926f1301dca837.jpg?v=1721028187000)
Ja, der ist ja damit zum Richter gegangen und hat sich das absegnen lassen. Staatsanwälte können keine Urteile sprechen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das kommt vom Staatsanwaltschaft Dort steht die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie straftat x begangen zu haben
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eclair89/1721028187386_nmmslarge__69_0_780_780_6d72e25e11ba113132926f1301dca837.jpg?v=1721028187000)
Verstehst du das deutsche Rechtssystem nicht? Es ist klar, dass kein Richter dich beschuldigt vom Amts wegen. Das macht der Staatsanwalt und der Richter urteilt dann, ob das alles so richtig ist oder nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Staatsanwalt ermittelt und dann geht das zum Gericht und das verteilt Dich ggf. ... also nimm das Ganze sehr ernst und kümmere Dich darum!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich hsbe gerade eben auf gutefrage gesehen ein Nutzer hat das gleiche Schreiben bekommen Strafe 2 tausend er hat einspruch eingelegt und im Verfahren wurde klar das die Staatsanwaltschaft nichts in der hand hat sondern nach gut glück entschieden hat!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das kann ja sein ... in dem Schreiben wirst Du ja auch nur aufgefordert, Dich zu äußern bzw. informiert, dass Ermittlungen laufen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein mir wird beschuldigt die Tat begangen zu haben und ich 300 Euro zahlen muss! Also es wurde anscheinend ermittelt und hab 2 Wochen Zeit einspruch einzulegen
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eclair89/1721028187386_nmmslarge__69_0_780_780_6d72e25e11ba113132926f1301dca837.jpg?v=1721028187000)
Nicht bei einem Strafbefehl, da sind die Ermittlungen abgeschlossen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, dann leg' doch Einspruch ein ... wo ist denn jetzt das Problem für Dich?
Was daraus wird, kann man doch ohne genaue Faktenlage nicht hellsehen ...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Mir kommt nur eine Sache in den Kopf, nämlich dass mein WLAN vor ein paar Monaten ungeschützt war, sprich ohne Passwort, sodass sich jeder verbinden konnte.
Sehr clever. Hier greift ggfs. die Betreiberhaftung. Ohne Anwalt wirst du sehr wahrscheinlich es nicht schaffen, die STA respektive den Richter (wenn du dem Strafbefehl widersprichst) davon zu überzeugen, dass das ein Dritter gewesen ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
STA == Staatsanwaltschaft. Strafbefehle stellt die ermittelnde Staatsanwaltschaft aus im vereinfachten Verfahren, ansonsten geht es vor Gericht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Die Haftung des Anschlussinhabers gibt es im Strafrecht nicht. Und wenn die StA nur die IP vorliegen hat und der Beschuldigte auch nur ansatzweise glaubhaft erklären kann, dass nicht nur auf den Zugang Zugriff hatte zum Tatzeitpunkt, ist das Ding gelaufen. Im Sinne eines Freispruchs.
Das kommt vom Staatsanwaltschaft