Führerscheinentzug?
Hallo :),
ich habe meinen Führerschein im November 2023 bestanden, musste keine mpu oder sonstiges machen.
Jetzt habe ich Post vom Staatsanwalt bekommen, dass es einen Gerichtstermin geben wird, für eine Tat die ich im Jahr 2021 begangen haben soll(tat wurde angeblich auf Drogen begangen).
Meine Sorge ist ob es evtl Probleme mit meinem Führerschein geben könnte, wenn ich wirklich als schuldig gesprochen werde. Oder brauche ich mir da keine Sorgen zu machen, weil der Tatszeitpunkt noch vor meinem Führerschein gewesen ist.
Danke für alle Antworten:)
3 Antworten
Du schreibst:
Jetzt habe ich Post vom Staatsanwalt bekommen, dass es einen Gerichtstermin geben wird, für eine Tat die ich im Jahr 2021 begangen haben soll(tat wurde angeblich auf Drogen begangen).
Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt nach dem Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung gelangt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (sog. hinreichender Tatverdacht).
Das heißt: Du warst Beschuldigter und bist jetzt Angeklagter in einem Strafverfahren.
Obwohl du die Straftat nach eigener Aussage nicht begangen hast, hast dich offensichtlich bis heute nicht an einen Rechtsanwalt gewandt. Warum eigentlich nicht?
Auch der Vorwurf, die Straftat unter Drogeneinfluss begangen zu haben, wäre völlig haltlos, wenn der Drogenkonsum nicht nachgewiesen werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine angeordnete Blutprobe.
Meine Sorge ist ob es evtl Probleme mit meinem Führerschein geben könnte, wenn ich wirklich als schuldig gesprochen werde.
Oder brauche ich mir da keine Sorgen zu machen, weil der Tatszeitpunkt noch vor meinem Führerschein gewesen ist.
Meine persönliche Meinung zu deiner 1. Frage auf diesem Portal ist:
Deine Geschichte ist nicht nachvollziehbar.
Du behauptest:
Jetzt habe ich Post vom Staatsanwalt bekommen, dass es einen Gerichtstermin geben wird...
Richtig ist:
Das kann die Staatsanwaltschaft überhaupt nicht bestimmen.
Die Anklage muss vom zuständigen Gericht zugelassen werden.
Als Angeklagter in einer Strafsache, mit der du nichts zu tun hast, machst du dir nur Sorgen um den Entzug deines Führerscheins.
Ansonsten akzeptierst du kommentarlos die Konsequenzen einer Verurteilung (Freiheit- oder Geldstrafe), sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.
Reagiert so ein zu Unrecht beschuldigter Angeklagter?
Da solltest du dir Sorgen machen, denn dann kommt zu dem BTM-Verstoß noch eine Verkehrsstraftat hinzu. Und du bist noch in der Probezeit.
Ich werde jetzt keine Prognose abgeben, aber das wird spannend.
Ist denn der Konsum von Drogen bei dir aktenkundig?
Hmm ok danke für die Antwort.
Als ich die Tat begangen haben soll, hatte ich noch keinen Führerschein…