Lies mal nach im § 912 BGB, dort ist die Duldungspflicht von Überbau geregelt. So wie ich es sehe, ergibt sich eine Duldungspflicht auch aus der Tatsache der Einigung mit der Mutter des jetzigen "Besitzers" = Eigentümer.

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Rechtsanwalt für Verkehrsrecht (verkehrsrecht-berlin-brandenburg.de)

hier findest Du eine Entscheidung des OLG Jena, die Deinen "Fall" betrifft.

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Wenn Deine Mutter den Kredit weiterhin ordnungsgemäß bedient, wird die Bank solange bis der Kredit abbezahlt ist, Dir keine Löschungsbewilligung für das Grundbuch erteilen, sie will sich ja den Sicherungszweck, den die Grundschuld erfüllt, also die Haftung des Grundstückes für die schuldrechtliche Restforderung, nicht nehmen lassen.

Wenn Ihr eine entsprechende Vereinbarung mit der Bank trefft, dass Du die Restforderung durch eine Einmalzahlung ablösen wirst, dann wird Dir die Bank auch eine Löschungsbewilligung geben und Du kannst als Eigentümer eingetragen werden.

Das Grundpfandrecht solltest Du trotzdem nicht löschen lassen, Du kannst es, falls Du später noch Geld benötigst (Umbau etc.) es wieder aufleben lassen.

Ansonsten kannst Du nur als Eigentümer eingetragen werden, wenn Du die Haftung für das Grundpfandrecht übernimmst.

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War Deine Mutter alleinige Mieterin, so durfte sie ihr Kinder als enge Familienangehörige in ihrer Wohnung aufnehmen, der Vermieter war darüber zu informieren, aber eine Erlaubnis war nicht erforderlich.

Nach dem Tode Deiner Mutter wird der Mietvertrag automatisch mit Deinem bei der Mutter bisher wohnenden Bruder weitergeführt.

Da Du (mietrechtlich gesehen) gegenüber Deinem Bruder nicht als enges Familienmitglied zählst, ist für Deinen Einzug die Erlaubnis des Vermieters erforderlich.

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Es ist normal, dass nur eines der Bundesratsmitglieder die Stimme abgibt. Dieses Mitglied ist durch die jeweilige Landesregierung weisungsbefugt und muss für sein Bundesland als sog. Stimmführer die Stimmen abgeben. Es kann nur einheitlich abgestimmt werden. Allerdings ist der MP nicht befugt, die Weisung, wie die Stimmabgabe zu erfolgen hat zu erteilten, sondern nur die jeweilige Landesregierung.

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Schulrecht ist Landesrecht; in Bayern gilt bezüglich der Auskunftserteilung von Schulen an ehemalige Erziehungsberechtigte:

Artikel 75 Abs. 1 ByEUG

"..(1) 1Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern vor Vollendung des 21. Lebensjahres auch die früheren Erziehungsberechtigten, möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands, schriftlich, aber nicht in elektronischer Form zu unterrichten. 2Ist eine Benachrichtigung unterblieben, so kann daraus ein Recht auf Vorrücken nicht hergeleitet werden..."

Entsprechende Regelungen müsste man in den Landesgesetzen abfragen.

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lies mal da nach: Wer vor Gericht nicht aufsteht, der riskiert ein Ordnungsgeld - GRAF-DETZER Rechtsanwälte (rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de)

Warum muss man eigentlich bei Gericht aufstehen?

Eine gesetzliche Vorschrift, die das Aufstehen im Gerichtssaal regelt, gibt es übrigens nicht. Dass in bestimmten Situationen der Angeklagte aufstehen muss ergibt sich übrigens aus Nr. 124 Abs. 2 S. 2 der Richtlinien für Strafverfahren und Bußgeldverfahren (RiStBV). Die Gerichte sind zwar an diese Vorgaben nicht gebunden. Sie werden aber von der Rechtsprechung letztlich übernommen.

Auch ohne entsprechende Richtlinien sollte auch im Zivilprozess aufgestanden werden, weil auch dort im Sitzenbleiben ein ungebührliches, unangemessenes Verhalten im Sinne von § 178 GVG gesehen werden könnte, mit der Folge, dass ein Ordnungsgeld verhängt wird.

Mit dem Aufstehen wird übrigens nicht Respekt gegenüber dem einzelnen Richter bekundet, sondern dem Richteramt als solchem, was manchmal verkannt wird.

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lies hier mal nach, eine Interessante Abhandlung zum Thema:

Abrechnung der Tätigkeiten des Zeugenbeistands - Anwaltspraxis Magazin (anwaltspraxis-magazin.de)

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Ich kann es durchaus nachvollziehen, dass es einfach lästig ist, seinem Geld noch hinterherlaufen zu müssen. Trotzdem sind Mahnkosten nur in dem Umfang erstattungsfähig, in dem sie entstanden sind.

"...Die Bundesgerichtshof hat 2019 entschieden, dass eine Mahnkostenpauschale von 2,50 Euro rechtswidrig ist und der Schuldner nur die tatsächlich angefallenen Kosten für das Mahnschreiben bezahlen muss (BGH, 26.06.2019, VIII ZR 95/18). Ein Stromversorger hatte diese Pauschale gegenüber säumigen Kunden erhoben. Die tatsächlichen Mahnkosten betrugen aber lediglich 0,76 Euro."

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Hier eine interessante Mitteilung des TÜV-Süd zum Datenschutzgrundwissen:

"Dürfen Personalausweis-Kopien bei Wohnungsbesichtigungen eingefordert werden?

Bei einer elektronischen Kaufabwicklung ist das Scannen und Speichern von Personalausweisen verboten. Allerdings gab und gibt es auch andere unzulässige Verwendungen, wie etwa im Bereich der Immobilien, in denen auf Ausweiskopien bestanden wird.

Allerdings waren diese sowohl vor als auch nach Inkrafttreten der DSGVO im Sinne des Datenschutzes rechtswidrig. Hierzu zählen unter anderem Makler und Vermieter. Der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Sachsen sah sich mit einem Fall konfrontiert, den er unmissverständlich kommentierte.

Wie Vermieter Personalausweiskopien einfordern

Ein Immobilienmakler forderte von allen Mietinteressenten jeweils eine Kopie ihres Personalausweises. Die Begründung sei auf einen eventuellen Mietausfall zurückzuführen, bei welchem der zuständige Anwalt eine Kopie benötige. Außerdem sei eine Personalausweis-Kopie für eine Schufa-Abfrage Voraussetzung. Bei der Untersuchung durch die sächsischen Datenschützer, erklärte das zuständige Maklerunternehmen, dass Wohnungseigentümer in seinen Kreisen eine Ausweiskopie als selbstverständlich ansähen und es zu einer gängigen Praxis machten. Überdies sei doch in den Selbstauskünften der Mieter und auch in den Mietverträgen eine Einwilligungserklärung enthalten.

Das Einfordern einer Personalausweis-Kopie verstößt gegen das Gesetz

Der Landesdatenschutzbeauftragte erörterte kurzerhand, dass das Einfordern einer Personalausweis-Kopie rechtswidrig ist, ganz gleich, ob es sich hierbei um gängige Praxis handle oder nicht. Dieser Fall ereignete sich bereits vor dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018. Sachsens oberster Datenschützer zeigte außerdem das Personalausweisgesetz, § 20 Abs. 1 auf, welcher klar definiert, dass ein Personalausweis bei nicht-öffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier benutzt werden kann. Eine Kopie erhebt und verarbeitet allerdings weitaus mehr Daten, als für eine Identifizierung benötigt werden. Das Einfordern von Personalausweiskopien im Kundenkontakt verstößt demnach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des damals verbindlichen BDSG und ist unzulässig. Eine direkte und persönliche Einsicht in persönliche Daten durch einen Personalausweis des Kunden und ein dementsprechend sofortiger Abgleich der angegebenen Daten, beispielsweise eines potenziellen Mieters, wäre stets möglich. Insofern die Angaben des künftigen Mieters durch direkte Einsichtnahme durch den Vermieter geprüft und dokumentiert werden können, ist dessen Interessen Genüge getan."

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Der Mieter kann für selbst vorgenommenen Erhaltungsaufwand, also auch das Räumen und Reinigen, Ersatz verlangen nach § 555a BGB, mach das doch beim Vermieter geltend.

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wenn ihr beide die Wohnung gemietet hat, kann er Dich nicht aus dem Mietvertrag "abmelden", wenn er Dich nicht in die Wohnung lässt, kannst Du eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht in der Rechtsantragsstelle beantragen, damit er verpflichtet wird Dir wieder Zugang zu Wohnung zu geben.

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Bei einem Streitwert von 40.000 Euro wird es sich wohl um eine Klage vor dem Landgericht handeln. Dort besteht Anwaltspflicht. Wenn das Gericht das persönliche Erscheinen des Vertretungsberechtigten angeordnet hat, muss er erscheinen. Was ein Büromitarbeiter vor Gericht soll (ausser er ist als Zeuge benannt) erschließt sich mir nicht.

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Meine Meinung: grundsätzlich ist jede natürliche Person für angerichteten Schaden haftbar, wenn sie die Ursache für den Schadenseintritt gesetzt hat bzw. nicht alles Notwendige getan hat, um den Schadenseintritt zu verhindern. Ob Dir irgendein Versäumnis angelastet werden kann, kann (und soll) hier nicht bewertet werden.

was ihr im Einzelnen besprochen habt, ist unbekannt. Die Formulierung mit den "Schäden innerhalb und ausserhalb des Geländes" kann auch dahingehend interpretiert werden, dass Schäden Dritter gemeint sind.

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m.E. brauchst Du nicht eine Vielzahl von Anwälten und/oder Steuerberatern, sondern erst mal eine grünliche Beratung für Existenzgründer, informier Dich doch mal bei der IHK oder den Aktivsenioren, die bieten entsprechende Sprechstunden an.

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Nun ja, wenn Du eine Straftat anzeigen willst, dann bleibt Dir ja nur der Weg zur örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch wenn Du Dein Vorhaben an höherer Stelle vorbringst, wird man das zur Bearbeitung an die örtlich zuständigen Behörden weiterleiten.

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Du musst, wenn Du angestellt bist und nebenberuflich selbstständig, eine Einkommenssteuererklärung abgeben und jhrl. eine Einkommenüberschussabrechnung beim FA abgeben.

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