Irgendwo im Kleingedruckten etwas zu verstecken und dann zu sagen "Hättest du mal richtig gelesen" ist eine gern genutzte Methode, um sich aus dem Betrugsvorwurf herauszuwinden. Ist aber trotzdem Betrug, wenn der Täter täuschen wollte, das Opfer getäuscht hat und beim Opfer dadurch ein Vermögensschaden entstanden ist. Etwa dadurch, dass er Möbel zu einem überteuerten Preis gekauft hat. Ob der Täuschungsvorsatz nachweisbar ist, ist eine andere Frage. Aber da würde ich mich nicht drauf verlassen.
Wenn Fritz die Möbel als Händler verkauft, riskiert er zudem eine teure Abmahnung. Da kommt es nicht darauf an, ob er täuschen wollte, sondern nur darauf, ob es für den Durchschnittskunden irreführend ist. Und in der geschilderten Konstellation wird es das sein.