Nein. Ein Vertrag kommt immer durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande - Angebot und Annahme. Der potentielle Mieter hat hier kein Angebot abgegeben, das der Vermieter hätte annehmen können. Der potentielle Mieter hat sich nur nach dem Preis erkundigt.
Falls online gekauft: Widerrufsrecht nutzen
Falls im Einzelhandel gekauft: Fragen, ob ein freiwilliges Rückgaberecht besteht. Man bekommt dann zwar in der Regel nur einen Gutschein, aber das ist besser als nix.
Es gibt aus meiner Sicht auch nichts dagegen einzuwenden, das Parfüm online zu verkaufen und zu versenden. Man darf nur nicht leichtsinnig sein.
Für alle, die nicht wissen worum es geht: § 30 Abs. 3 GWB. Und hier noch eine kurze Abhandlung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.
Fiktives Beispiel: Ein Brot herzustellen und zu verkaufen kostet fünf Euro. Die Bäckerei Superback betreibt in Hamburg eine Kette von Backshops. Um die Konkurrenz kaputt zu machen bietet sie das Brot für drei Euro das Stück an. Natürlich kaufen die Kunden alle das günstige Brot bei Superback. Die Konkurrenz kann sich ihre Brote in die Haare schmieren. Natürlich macht Superback Verlust. Aber die Konkurrenz macht noch mehr Verlust. Weil die Kunden natürlich nicht nur das Brot, sondern auch alle anderen Backwaren bei Superback kaufen. Und irgendwann ist die Konkurrenz insolvent.
Der Verkauf unter Einstandspreis ist nicht grundsätzlich verboten, sondern nur im Ausnahmefall. Deshalb kann zum Beispiel ein neuer geöffneter Dönerladen den Döner als Werbeaktion kurzzeitig für einen Euro verkaufen. Verhindert werden soll nur, dass ein großer Marktteilnehmer einem anderen, in der Regel kleineren Marktteilnehmer gezielt schadet.
Da hat das Ministerium ganz recht. Es gab eine Gesetzesänderung, nach der für Verträge, die ab dem 01.03.2022 geschlossen wurden die Kündigungsfrist nur noch einen Monat betragen darf. Davor galt eine Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Das galt auch schon 2007. Ich gehe davon aus, dass es sich also um einen Tippfehler handelt.
Wenn man nicht weiß, zu welchem Termin man kündigen kann, schreibt man: "Ich kündige den mit Ihnen bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist meiner Berechnung nach der X. X. 2025. Bitte bestätigen Sie mir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieses Schreibens den Erhalt der Kündigung und den Kündigungszeitpunkt." Stellt sich das Fitnessstudio quer und ist der Meinung, dass tatsächlich 13 Monate Kündigungsfrist bestehen, führt der nächste Weg zum Anwalt.
Heißer Tipp bei Fitnessstudios: die Kündigung unbedingt per Einwurfeinschreiben versenden. Fitnessstudios tendieren dazu, Kündigungen nicht zu erhalten. Sehr mysteriös. Kopie des Kündigungsschreibens und des Einlieferungsbeleg aufbewahren.
Wird im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs der Widerruf des Kaufvertrags erklärt, muss der Verkäufer den Kaufpreis erstatten. Wurde die Ware beschädigt, kann der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch gegen den Käufer haben. Gebrauchsspuren, die durch Anprobieren von Kleidung entstanden sind (also Haare, Haut, leichte Verschmutzungen) führen aber in der Regel nicht zu einem Erstattungsanspruch des Verkäufers. Denn das Widerrufsrecht besteht gerade, damit der Käufer die Ware prüfen (und im Fall von Kleidung eben auch anprobieren) kann.
Das ist ein wunderbarer Fall für einen Anwalt. Gibt zwar nicht viel zu verdienen, ist aber schnell erledigt.
Regel Nummer 1 bei der Benennung von Zeugen ist: Wenn du nicht weißt, ob der Zeuge zu deinen Gunsten aussagt, benenn ihn lieber nicht.
Man kann grundsätzlich jeden als Zeugen benennen, der als Zeuge in Betracht kommt. Es ist aber sinnvoll, nur die "besten" Zeugen zu benennen, weil man als beweisbelastete Partei ggf. einen Vorschuss Für die Ladung des Zeugen zahlen muss, § 379 ZPO.
Zeugen zu benennen, deren Adresse man nicht kennt ist witzlos. Dann kann das Gericht sie auch nicht laden. Die neuen Anschriften kann man gegen Gebühr beim Einwohnermeldeamt herausfinden. Dazu benötigt man den vollständigen Namen und eine alte Anschrift. Tote Personen als Zeugen zu benennen ist noch ein bisschen witzloser. Die Zeugenvernehmung stelle ich mir ein wenig schwierig vor.
Wenn jemand als Zeuge in Betracht kommt, kann er sich gegen die Benennung als Zeuge und in der Folge auch gegen die gerichtliche Ladung nicht wehren. Er muss vor Gericht erscheinen, ob er will oder nicht. Besser ist es aber natürlich immer vorher Rücksprache mit den Personen zu halten, die man als Zeugen benennen will. Dann wissen die Zeugen nämlich auch worum es geht, werden von der Ladung des Gerichts nicht überrascht und oft haben sie auch noch andere hilfreiche Beweismittel wie Bilder, Unterlagen, etc.
Die Genossenschaftsanteile gehen auf die Erben über, § 77 Abs. 1 Satz 1 Genossenschaftsgesetz.
Aber "[die Mitgliedschaft] endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist." (Satz 2) Die Satzung kann vorsehen, dass die Erben die Mitgliedschaft fortsetzen dürfen. Wichtig für den hier gestellten Fall: "Für den Fall der Beerbung des Erblassers durch mehrere Erben kann auch bestimmt werden, dass die Mitgliedschaft endet, wenn sie nicht innerhalb einer in der Satzung festgesetzten Frist einem Miterben allein überlassen worden ist."
Endet die Mitgliedschaft, müssen die Genossenschaftsanteile ausgezahlt werden (Abs. 4).
Ob die Mitgliedschaft fortgesetzt werden kann und unter welchen Bedingungen, steht also in der Satzung der Genossenschaft und kann von uns nicht beantwortet werden.
Auf den Fotos sieht man in der Regel, ob das Fahrzeug zwischenzeitlich bewegt wurde. Da kann man nur hartnäckig bleiben, oder muss zahlen. Je nachdem, was einem den besseren Nachtschlaf bringt.
Das passiert nur beim Mietkauf. Genossenschaftswohnungen sind kein Fall des Mietkaufs. Den Genossenschaftsanteil musst du dir eher wie eine Aktie vorstellen. Und nur an Aktionäre wird vermietet ...
Wenn die Gegenseite dir Geld schuldet, ist es immer eine gute Idee, die Gegenseite per Einwurfeinschreiben aufzufordern, die Forderung unverzüglich zu bezahlen. Dann kann man nachweisen, dass man die Gegenseite in Verzug gesetzt hat. Damit kann man prima zum Anwalt gehen.
7 Antworten bisher, 2 richtig, 5 falsch.
Es besteht zwar die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, man muss ihn aber nicht mit sich führen. Gegenüber Polizisten reicht es in der Regel aus, wenn man eine Kopie in Papierform oder auf dem Handy hat. Es genügt aber auch, wenn man seine Personalien mündlich angibt. Egal, ob man die Personalien mündlich angibt, oder den Ausweis im Original dabei hat, wird immer eine Abfrage gemacht, ob für die Person ein Haftbefehl vorliegt. Oder ob sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist. Diese Abfrage findet per Funk oder über Laptop statt.
Nur wenn aufgrund der Angaben des Betroffenen dessen Identität nicht festgestellt werden kann, oder Zweifel an seiner Identität bestehen, wird er zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache genommen. Das passiert wunder selten. Als ob die Polizei nichts Besseres zu tun hätte, als die Leute zu Identitätsfeststellung zur Wache zu schleppen. Gerade wenn das "nur" Zeugen sind, ist das überflüssig wie ein Kropf.
Auf jedem Friedhof gibt es eine Ruhezeit. Die ist überall unterschiedlich und hängt maßgeblich davon ab, wie lange ein Leichnam braucht, um sich größtenteils zu zersetzen. Das hängt von der Beschaffenheit der Erde ab. Nach Ende der Ruhezeit wird das Grab in der Regel aufgelöst, weil dann in der Regel auch die mit dem Friedhofsträger vereinbarte Nutzungszeit abgelaufen ist. Wenn es beispielsweise ein Familiengrab ist, in dem sukzessive immer "neue" verstorbene Familienmitglieder beerdigt werden, kann es auch sein, dass das Grab nicht aufgelöst wird. Bei der Auflösung werden nur die oberirdischen Teile entfernt und die Grabstelle eingeebnet - ggf. noch nicht zersetzte Knochen werden nicht ausgegraben, sondern nur dann entfernt, wenn man sie beim Ausheben eines neuen Grabs zufällig findet.
Nach Auflösung des Grabes müssen die Grabsteine irgendwo hin. Die kann man entsorgen, aufbewahren und recyceln (alte Inschrift ab, neue drauf) oder sich als Erinnerung an die Verstorbenen an einen Platz seiner Wahl stellen. In den Garten. Ins Wohnzimmer. Oder eben in den Wald, wenn der Eigentümer des Waldes damit einverstanden ist. Und ggf. legt man wie auf einem Friedhof vor den Steinen ein Blumenbeet an. Daher die Veränderung des Bodens.
Beerdigt worden ist dort ganz sicher niemand. Und auch nicht gestorben. Wäre ein reichlich großer Zufall, wenn zwei Eheleute im Abstand von einigen Jahren an der selben Stelle gestorben wären.
Ein Mörder würde seinen im Wald verbuddelten Opfern keinen Grabstein spendieren. Und jemand der Leichen seiner auf natürliche Art und Weise verstorbenen Angehörigen illegal im Wald beerdigt, würde auch nicht mit einem Grabstein darauf hinweisen. Den Friedhofszwang gibt es schon seit deutlich vor 1900 im heutigen Gebiet Deutschlands. In einigen Ländern gibt es zwar Waldbeerdigungen, aber das erst seit einigen Jahren und das sind ausschließlich Urnenbeerdigungen.
tldr: Nichts Illegales im Busch/Wald.
Offenbar hast du mehrere Accounts, denn in deiner Historie tauchen diese Fragen nicht auf. Schlecht für deine Glaubwürdigkeit hier.
Wenn du mit dem Strafbefehl "zufrieden" und der Meinung bist, dass du damit gut weggekommen bist, ist doch alles supi. So versteh ich dein "und gut iss".
Bist du damit unzufrieden, solltest du fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl erheben und dir halt jetzt einen Anwalt suchen. Ob das kostenmäßig Sinn ergibt, ist eine andere Frage.
Wer fragt, wozu man eine Anwalt braucht, wenn der nicht mehr oder weniger Rechte als man selbst hat, hat man meiner Meinung nach ein nicht ganz geringes Problem mit der Selbstwahrnehmung. Denn man hält sich offenbar für ebenso kompetent wie jemand mit 6-7 Jahren Ausbildung und X Jahren Berufserfahrung in einem Bereich, in dem man gerade ein fettes Problem hat.
Dazu fällt mir immer folgender Spruch ein, der Karl dem Großen zugeschrieben wird:
"Wenn ich mit Gott sprechen müsste, würde ich das auf Spanisch tun, weil die Sprache der Spanier Ernsthaftigkeit und Majestät ausstrahlt; wenn ich mit Freunden spreche, auf Italienisch, weil die Sprache der Italiener vertraut ist; wenn ich jemanden schmeicheln muss, auf Französisch, weil es nichts Schmeichelnderes gibt als ihre Sprache; wenn ich jemanden bedrohen oder streng sprechen muss, auf Deutsch, weil ihre ganze Sprache bedrohlich, grob und kraftvoll ist."
Der "scharfe Klang" ist einer von mehreren Gründen für die Wahl der deutschen Sprache als Kommandosprache. Und wie JustASingle schon sagte: Wenn die Befehle in einer Sprache gegeben werden, die im Einsatzgebiet des Hundes normalerweise nicht gesprochen wird, kommt es auch nicht so leicht zu Missverständnissen. Wobei das eher nebensächlich ist. Aber neben Deutsch werden auch Niederländisch und Tschechisch häufig verwendet. Aus dem vorgenannten Grund, aber auch weil viele Hunde aus diesen Ländern importiert werden. Dass ein Fremder den Hunden dann keine Befehle geben kann, halte ich dagegen für ein Gerücht. Schon einmal versucht, einem trainierten Hund einen Befehl zu geben? Bestenfalls lacht der dich aus.