Erstens wird Kinderpornografie sehr gern getauscht. Kann man einen aus so einem Netzwerk erwischen, hat man oft auch noch die Daten von vielen anderen, mit denen der Verdächtige die pornografischen Inhalte getauscht hat. Selbst wenn die Polizei keine Kontaktdaten findet, bietet das gefundene Material oft Anhaltspunkte auf weitere Täter. Die Ermittler sind hier auch sehr gut vernetzt - auch international.
International führt uns zu Möglichkeit 2: Die Strafverfolgungsbehörden tauschen sich über die Ländergrenzen hinaus aus. Haben die einen Verdächtigen, der zum Beispiel in Deutschland wohnt, werden die deutschen Ermittlungsbehörden eingeschaltet und ermitteln in Zusammenarbeit mit der Behörde, die den Tipp gegeben hat, weiter. Wo ausländische Strafverfolgungsbehörden ihre Informationen herhaben, ist ganz unterschiedlich. Man ist da mit der Informationsbeschaffung auch manchmal wesentlich kreativer (und hat anderer rechtliche Möglichkeiten) als in Deutschland(A/CH).
Natürlich gibt es dann als Möglichkeit 3 die Anzeigen durch die Betreiber großer sozialer Netzwerke. Nach § 18 DSA ist es seit 2022 für die Betreiber von Plattformen wie X oder Facebook verpflichtend (unter anderem) Verdachtsfälle Kinderpornografie betreffend an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Das läuft momentan noch sehr schleppend, es ist aber zu erwarten, dass sich da noch etwas tut. Mit der Meldepflicht sind nicht alle Beteiligten glücklich und das auch nicht zu Unrecht, aber das führt hier zu weit.
Strafanzeige kann auch jeder erstatten, der Kenntnis von einer möglichen Straftat hat. Leider passiert es sehr häufig, dass die Anzeigeerstatter sich unwissentlich selbst strafbar machen, weil Sie die betreffenden Bilder zum Beispiel herunterladen/ausdrucken/an Dritte wie die Erziehungsberechtigten des Täters weiterleiten/etc. Auch so erwischt man "Täter", die dann zwar dem Gesetzeswortlaut nach Täter sind, deren Tatunrecht sich aber stark in Grenzen hält.
Und dann haben wir Kommissar Zufall. Es kommt auch häufig genug vor, dass die Polizei bei der Durchsuchung elektronischer Geräte im Rahmen anderer Ermittlungen kinderpornografische Schriften findet. Oder die Polizei einen Einbruch untersucht und bei der Tatortbesichtigung zur Spurensicherung liegen kinderpornografische Bilder auf dem Fußboden verstreut herum ...
Trotzdem bleiben viele Taten unentdeckt. Wie viele, kann man nur schätzen.