Schwerer sind sie meist nicht. Aber auch nicht zwingend einfacher. Was dir in die Karten spielen kann ist die Tatsache, dass die meisten Guten nicht mehr mitschreiben (weil sie schon bestanden haben) und damit der allgemeine Anspruch etwas niedriger ist. Unter den Blinden ist der Einäugige König.
Ich würde da nicht bestellen. Sitzt in der UK, ist eine Limited, hat weder ordentliches Impressum noch Widerrufsbelehrung. Wenn du Ware bekommst und die einen Mangel hat, sehe ich schwarz für deine Mängelgewährleistungsansprüche. Kannst du vergessen.
Wenn ich etwas im Ausland bestelle, verabschiede ich mich gedanklich von meinem Geld und freue mich, wenn dann doch etwas ankommt. Und wenn die Ware dann auch noch mangelfrei ist, jauchze ich himmelhoch.
Was nicht im Bundeszentralregister steht, steht auch nicht im Führungszeugnis. Und ins Bundeszentralregister werden nur Verurteilungen eingetragen.
Das ist wirklich normal. Manchen liegt das Fach einfach nicht. Das ist keine Schande. Manche müssen sich aber erst an das Studienfach und daran, dass es anders als in der Schule läuft, erst gewöhnen.
An den meisten Unis gibt es psychologische Unterstützung für solche Situationen.
Vielleicht nochmal eine Wortbewertung der unteren Punkteskala (sofern es kein Multiple-Choise-Test sondern eine "normale" Klausur ist):
4 Punkte sind "war nicht besonders brilliant, aber so grob waren die wichtigsten Sachen dabei"
3 Punkte gibt es für "da hast du ein paar wesentliche Sachen übersehen, oder einen ganz groben Schnitzer drin gehabt, aber wenn das nicht gewesen wäre, hättest du bestanden"
2 Punkte gibt es für "du hast hier so ziemlich nix sinnvolles gezeigt, bzw. es gab mehrere grobe Schnitzer"
1 Punkt bedeutet "Du hast nicht einmal ansatzweise verstanden, was hier gefragt war. Setz dich vielleicht mal in die Vorlesung statt zu saufen."
0 Punkte gibt es nur für Betrugsversuch oder nicht abgegeben.
3 Punkte sind also vonseiten des Korrektors ein "noch nicht". Das mag sich für dich nicht so anfühlen, aber so schlimm ist das gar nicht. Dass du dich jetzt noch einmal mit dem Stoff auseinandersetzen musst, mag demotivierend sein. Aber da musst du durch. Aber natürlich nur, wenn das Studium auch das ist was DU willst. Ein Studienfachwechsel ist vielleicht auch eine Option.
Wovon willst du die Miete und deinen sonstigen Lebensunterhalt finanzieren? Mit einem Minijob neben dem Abitur wohl kaum. Danach willst du studieren. Du wirst also noch lange finanziell von deinen Eltern abhängig sein. Wenn deine Eltern dir Unterhalt zahlen müssen und können, können deine Eltern entscheiden, ob sie dir den Unterhalt durch Zahlung von Geld oder dadurch leisten wollen, dass sie dir Wohnung usw. zur Verfügung stellen, § 1612 Abs. 2 BGB. Nur wenn es dir nicht zumutbar ist, mit deinen Eltern weiter unter einem Dach zu leben, hast du einen Anspruch auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags.
Und selbst wenn du von deinen Eltern Unterhalt gezahlt bekommen würdest, müsstest du dann davon alles selbst stemmen. Miete, Nebenkosten, Rundfunkgebühren. Internet, Mobilfunk, Streamingdienste, Essen, OPNV-Tickets, Hausratversicherung, etc. Die Wohnung muss auch eingerichtet werden - Küchengeräte, Schränke, Geschirr, Besteck, usw.
Ausziehen ohne das mit seinen Eltern abzusprechen ist in der Regel eine schlechte Idee.
https://wahlen.mvnet.de/dateien/ergebnisse.2025/html/b_13074022.html
Das sind die offiziellen Zahlen (ohne Briefwahlstimmen). Der Wahlbezirk ist immer die kleinste Einheit die in einem Topf landet und gemeinsam ausgezählt wird. Ein Wahlbezirk wird extra so groß gestaltet, dass möglichst keine Rückschlüsse darauf möglich ist, welcher Wähler wie gewählt hat. Das sind in der Regel mehrere hundert Wahlberechtigte.
Die Gemeinde Gägelow hatte 3 Wahlbezirke. Wie die aufgeteilt waren, konnte ich nicht herausfinden. Die einzelnen Ergebnisse sind hier zu finden (CSV-Datei). Hier auszugsweise. Für jeden Wahlbezirk gibt es die Wahlergebnisse für die Erst- und Zweitstimme jeweils in absoluten Zahlen und prozentual. Also 4 Zeilen pro Wahlbezirk:
Bei den AfD-Stimmen sticht Wahlkreis 3 hervor mit 52 % Erststimmenanteil und 51,3 % Zweitstimmenanteil. Aber da die Jamelner in einem der drei Töpfe gelandet sind, lässt sich keine Aussage dazu treffen, wie man in Jameln abgestimmt hat. Das ist auch gut so, damit die Wahl geheim bleibt.
Das kann dir hier keiner sagen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Gegenüber Minderjährigen besteht in der Regel kein Zahlungsanspruch und wird in der Regel auch nicht geltend gemacht.
Ob es eine Strafanzeige gibt, oder ob man dich erst im Wiederholungsfall anzeigen würde, kann dir hier auch keiner sagen. Wenn du bisher noch ein "unbeschriebenes Blatt" bist, wird da gar nichts passieren. Falls doch, solltest du in den nächsten Monaten den Briefkasten im Auge behalten.
Preisbindung wie bei der Buchpreisbindung würde nur dazu führen, dass der Hersteller den Endpreis festlegen würde. Also das, was das Produkt den Konsumenten im Laden kosten soll. Das würde das Problem nicht lösen, weil die Handelsketten mit den Herstellern über den Einkaufspreis streiten - also den Preis, den der Händler dem Hersteller zahlt. Das passiert heute und würde auch mit einer (End-)Preisbindung weiter gehen.
Eine Preisbindung des Einkaufspreises würde das Problem ebenfalls nicht lösen. Dann würden zwar alle Händler denselben Preis bezahlen. Aber wenn eine Handelskette diesen Preis zu hoch findet, kann sie trotzdem mit der Androhung (und ggf. Umsetzung) einer Auslistung Druck auf den Hersteller ausüben. Wenn der den Preis dann anpasst, kommt das zwar allen Händlern gleichermaßen zugute. Was das Interesse an einer Auseinandersetzung zumindest so weit hemmen würde, als man sich durch die Preissenkung keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten verschaffen kann. Aber ein Interesse an möglichst niedrigen Einkaufspreisen besteht durchaus weiterhin und damit auch eine Motivation für Auseinandersetzungen mit dem Hersteller.
Auf jedem Friedhof gibt es eine Ruhezeit. Die ist überall unterschiedlich und hängt maßgeblich davon ab, wie lange ein Leichnam braucht, um sich größtenteils zu zersetzen. Das hängt von der Beschaffenheit der Erde ab. Nach Ende der Ruhezeit wird das Grab in der Regel aufgelöst, weil dann in der Regel auch die mit dem Friedhofsträger vereinbarte Nutzungszeit abgelaufen ist. Wenn es beispielsweise ein Familiengrab ist, in dem sukzessive immer "neue" verstorbene Familienmitglieder beerdigt werden, kann es auch sein, dass das Grab nicht aufgelöst wird. Bei der Auflösung werden nur die oberirdischen Teile entfernt und die Grabstelle eingeebnet - ggf. noch nicht zersetzte Knochen werden nicht ausgegraben, sondern nur dann entfernt, wenn man sie beim Ausheben eines neuen Grabs zufällig findet.
Nach Auflösung des Grabes müssen die Grabsteine irgendwo hin. Die kann man entsorgen, aufbewahren und recyceln (alte Inschrift ab, neue drauf) oder sich als Erinnerung an die Verstorbenen an einen Platz seiner Wahl stellen. In den Garten. Ins Wohnzimmer. Oder eben in den Wald, wenn der Eigentümer des Waldes damit einverstanden ist. Und ggf. legt man wie auf einem Friedhof vor den Steinen ein Blumenbeet an. Daher die Veränderung des Bodens.
Beerdigt worden ist dort ganz sicher niemand. Und auch nicht gestorben. Wäre ein reichlich großer Zufall, wenn zwei Eheleute im Abstand von einigen Jahren an der selben Stelle gestorben wären.
Ein Mörder würde seinen im Wald verbuddelten Opfern keinen Grabstein spendieren. Und jemand der Leichen seiner auf natürliche Art und Weise verstorbenen Angehörigen illegal im Wald beerdigt, würde auch nicht mit einem Grabstein darauf hinweisen. Den Friedhofszwang gibt es schon seit deutlich vor 1900 im heutigen Gebiet Deutschlands. In einigen Ländern gibt es zwar Waldbeerdigungen, aber das erst seit einigen Jahren und das sind ausschließlich Urnenbeerdigungen.
tldr: Nichts Illegales im Busch/Wald.
Offenbar hast du mehrere Accounts, denn in deiner Historie tauchen diese Fragen nicht auf. Schlecht für deine Glaubwürdigkeit hier.
Wenn du mit dem Strafbefehl "zufrieden" und der Meinung bist, dass du damit gut weggekommen bist, ist doch alles supi. So versteh ich dein "und gut iss".
Bist du damit unzufrieden, solltest du fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl erheben und dir halt jetzt einen Anwalt suchen. Ob das kostenmäßig Sinn ergibt, ist eine andere Frage.
Wer fragt, wozu man eine Anwalt braucht, wenn der nicht mehr oder weniger Rechte als man selbst hat, hat man meiner Meinung nach ein nicht ganz geringes Problem mit der Selbstwahrnehmung. Denn man hält sich offenbar für ebenso kompetent wie jemand mit 6-7 Jahren Ausbildung und X Jahren Berufserfahrung in einem Bereich, in dem man gerade ein fettes Problem hat.
Dazu fällt mir immer folgender Spruch ein, der Karl dem Großen zugeschrieben wird:
"Wenn ich mit Gott sprechen müsste, würde ich das auf Spanisch tun, weil die Sprache der Spanier Ernsthaftigkeit und Majestät ausstrahlt; wenn ich mit Freunden spreche, auf Italienisch, weil die Sprache der Italiener vertraut ist; wenn ich jemanden schmeicheln muss, auf Französisch, weil es nichts Schmeichelnderes gibt als ihre Sprache; wenn ich jemanden bedrohen oder streng sprechen muss, auf Deutsch, weil ihre ganze Sprache bedrohlich, grob und kraftvoll ist."
Der "scharfe Klang" ist einer von mehreren Gründen für die Wahl der deutschen Sprache als Kommandosprache. Und wie JustASingle schon sagte: Wenn die Befehle in einer Sprache gegeben werden, die im Einsatzgebiet des Hundes normalerweise nicht gesprochen wird, kommt es auch nicht so leicht zu Missverständnissen. Wobei das eher nebensächlich ist. Aber neben Deutsch werden auch Niederländisch und Tschechisch häufig verwendet. Aus dem vorgenannten Grund, aber auch weil viele Hunde aus diesen Ländern importiert werden. Dass ein Fremder den Hunden dann keine Befehle geben kann, halte ich dagegen für ein Gerücht. Schon einmal versucht, einem trainierten Hund einen Befehl zu geben? Bestenfalls lacht der dich aus.