Die Staatsanwaltschaften sind überlastet. Und viele Staatsanwälte nehmen solche Ausflüchte als willkommenen Anlass, die Ermittlungen nach § 170 Abs. 2 StPO wegen fehlenden Tatverdachts einzustellen.

Meist juckt das dann auch niemanden, dass das Verfahren eingestellt wurde. Wenn du dem Staatsanwalt in der Beschwerde eine Brücke baust, indem du Anhaltspunkte dafür lieferst, dass da nix gehackt wurde, wird der Staatsanwalt geneigter sein zu sagen "Ja, na jetzt sieht das schon wieder ganz anders aus. Da eröffne ich das Ermittlungsverfahren wieder."

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Weil deutsche Verwaltung und Digitalisierung ungefähr so gut zusammenpassen wie der Teufel und Weihwasser. Ein Problem dabei ist auch, dass jede Gemeinde, jeder Landkreis, jedes Bundesland, jedes Ministerium, etc. für seinen eigenen Bereich eigene Systeme aufbaut. Manche mit eigenen Mitteln, manche bezahlen Drittunternehmen einen Haufen Kohle dafür.

Und natürlich sind wir auch abgesehen von der Digitalisierungssache nicht in der Lage, Dinge effizient zentral zu steuern. Diese Fähigkeit ist den deutschen Behörden irgendwann mal verloren gegangen. Oder war nie da. Da will jeder mitreden und keiner bezahlen. Und hör mir bloß mit pragmatischen Lösungen auf, wie dem Postversand des Passes. Das wäre viiieel zu einfach.

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Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil es keine Regel gibt, dass man nach X Verstößen der Schule verwiesen wird. Der Schüler kann auch vorübergehend suspendiert werden. Zum Beispiel.

Aber vielleicht solltet ihr den Ball trotzdem mal eine Weile flach halten.

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Er darf und es ist auch für dich empfehlenswert, den Zustand der Wohnung bei Auszug zu dokumentieren. Mängel die da nicht drin stehen, existieren erst einmal nicht. Ohne fehlendes Protokoll der Übergabe bei Einzug kann der Vermieter dann ggf. nicht beweisen, dass er die Wohnung in einem mangelfreien Zustand übergeben hat.

Beispiel: Wenn beim Auszug die Wohnungstür einen fetten Riss hat, kann der Vermieter normalerweise das Protokoll der Übergabe vorlegen und sagen: Stand beim Einzug nicht als Mangel drin, muss also in Ordnung gewesen sein. Hat er kein Protokoll, muss er irgendwie versuchen zu beweisen, dass die Wohnungstür wirklich beim Einzug in Ordnung war. Das kann enorm schwer sein.

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Eine Kamera im Türspion anzubringen, ist in der Regel nicht rechtmäßig, sofern die Kamera es dir erlaubt, sie auch jederzeit aus der Ferne zu aktivieren. Oder die Nachbarn und andere Personen die nur an der Tür vorbeilaufen, gefilmt werden. In deiner Wohnung ist das was anderes.

Aber in jedem Fall musst du auf die Kameraüberwachung so hinweisen, dass man den Hinweis wahrnimmt, bevor man den überwachten Bereich betritt. Du hast in diesem Fall ein Interesse, das schwerer wiegt als das Interesse des Vermieters an einer schilderfreien Flur. Über die Größe und genaue Position kann man sich streiten, aber das Schild muss da hin.

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Du solltest erst einmal überprüfen, ob sie wirklich 13 war und dich JETZT anlügt.

Im Idealfall kannst du durch Chat-Nachrichten beweisen, dass sie behauptet hat, dass sie 14 ist. Aber selbst wenn nicht, hast du dich - die Wahrheit deiner Schilderung unterstellt - nicht strafbar gemacht, weil du nicht den Vorsatz hattest, Sex mit einer 13-jährigen zu haben. Sofern das der Staatsanwalt glaubt, oder wenn er dir nicht glaubt der Richter, bist du raus.

Sobald ein Strafverfahren gegen dich läuft, solltest du dir einen Anwalt suchen. Das ist eine ernste Anschuldigung.

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Klassiker bei gefälschten Dokumenten sind Eintragungen in der falschen Rubrik. Wenn man der Sprache nicht mächtig ist, in der man ein Dokument fälscht, passiert sowas gern. Ein anderer Klassiker wäre ein nicht existierendes Datum wie der 30. Februar als Geburtstag.

Als Türke/Afghane hätte er einen Pass als Ausweis. Vor allem wenn man wirklich umzieht und nicht an der Grenze den Pass wegwirft, hat man seinen Pass und braucht keinen Ausweis auf Papier.

Die Wahrscheinlichkeit, dass da etwas nicht stimmt, ist schon recht hoch.

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Das ist der Polizei piepegal. Die werden natürlich unter Umständen deine Identität prüfen, damit sich nicht dein Kumpel für dich ausgibt und dort in deinem Namen Mist erzählt. Aber dazu brauchen die deinen Ausweis nicht. Die Polizei kann das Melderegister samt deines Fotos abrufen.

Es wird nicht passieren, dass die dich wegschicken und sagen "Sorry, aber ohne Ausweis können wir Sie nicht als Zeugen vernehmen. Suchen Sie den Ausweis, dann können Sie wiederkommen." Die sind froh, wenn sie dir nicht hinterherrennen müssen.

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Das wird in der Praxis niemanden interessieren, weil der Vermieter natürlich Ersatz für die verlorenen Bälle verlangen wird und ihm nach Zahlung schnuppe ist, was mit seinen Bällen passiert ist.

Da der Vermieter sein Eigentum nicht aufgibt, bleiben auch die zerstörten Bälle eine fremde bewegliche Sache und damit geeignetes Tatobjekt eines Diebstahls. Aber da der Mieter Gewahrsam an den Bällen hat, kann er keine Wegnahme begehen. Es kommt also nur eine Unterschlagung in Betracht. Die aber hinsichtlich des Einsteckens mangels Vorsatz nicht vorliegt. Erst wenn er die Bälle Zuhause findet und sich dann entschließt, sie für sich zu behalten, würde er eine Unterschlagung begehen. Das Strafverfahren würde aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, zumal es sich um eine Unterschlagung geringwertiger Sachen nach § 248a StGB handeln würde und die Tat nur verfolgt werden würde, wenn der Geschädigte Strafantrag gestellt hat, oder die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bejaht.

Weiß der Vermieter von der Beschädigung und wurde für den Verlust entschädigt, wird man aus seinem Verhalten gegebenenfalls sogar den Schluss ziehen können, dass er sein Eigentum an den beschädigten Bällen aufgeben will (Dereliktion). Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter gar nicht nach dem Verbleib der alten Bälle fragt. Geschieht die Eigentumsaufgabe bevor der Täter die mutmaßliche Unterschlagungshandlung begeht, entfällt die Fremdheit der Sache, weil die Bälle dann herrenlos sind.

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In Kombination mit dem genauen Geburtsdatum und dem ausgefallenen Vornamen hast du eine gute Chance, dass das auch ohne Nachname klappt. Irgendeine alte Adresse wäre aber besser.

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Wenn das ein Verstoß gegen die Gleichheitsrechte wäre, müsste man im Umkehrschluss jedem Menschen das Recht auf Aufenthalt in Deutschland zugestehen - unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit. Denn warum sollte man denn dann überhaupt jemandem den Aufenthalt verwehren, nur weil er kein Deutscher ist?

Jeder Mensch ohne die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaats (alle Rechte die Deutsche haben, stehen auch jedem EU-Bürger zu) ist hier nur Gast. So als wären wir eine große WG. Und während man als WG-Mitglied nicht aus der WG rausgeworfen werden kann, selbst wenn man gegen die Regeln verstößt, kann man als Gast jederzeit rausfliegen. Das ist absolut fair, denn man fliegt auch nur dann raus, wenn man eine Heimat-WG hat. Man landet also nicht auf der Straße. Nur in einer WG, die nicht so sozial ist und weniger gut möbliert. Kann man sich ja vorher überlegen. WG-Mitglieder fliegen übrigens unter anderem deshalb nicht raus, weil sie eben keine Alternativ-WG haben. Das ist absolut fair. Und die Rauswurf-Grenze unterhalb der Strafbarkeitsgrenze anzusetzen ist auch fair. Das ist dann ein "Tut uns leid, du passt nicht zu uns."

Ist das fair, dass ich als Mensch mit deutschem Pass einfach hier wohnen darf und jemand, der einen philippinischen Pass hat nicht? Irgendwie schon. Denn ich halte es umgekehrt für recht und billig, dass ich meinen Hintern auch nicht einfach unbegrenzt auf den Philippinen parken kann. Oder ich zumindest ohne eine entsprechende Verfassungsänderung niemals US-amerikanischer Präsident werden kann. Und auch in den Bienenzüchterverein Hintertupfingen komme ich nur rein, wenn ich in den Verein aufgenommen werde. Fair!

Und rein fachlich gesprochen: Es wird immer nur Gleiches mit Gleichem verglichen. Und Deutsche und Nichtdeutsche sind nicht gleich. Deutsche haben andere Rechte als Nichtdeutsche. Deshalb trennt das GG auch klar in "Deutschenrechte" und "Jedermannsrechte". Und die "Deutschenrechte" stehen wie gesagt nicht nur Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu, sondern allen mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Staats.

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Die Angemessenheit einer Strafe lässt sich von außen nur schwer seriös einschätzen. Aber nach den Zeitungsberichten der letzten Monate waren das ganz massive Straftaten. Und das Urteil hat hier auch eine gewisse Signalwirkung. Den Tätern ist nämlich bewusst, dass sie aufgrund ihres jugendlichen Alters anders als erwachsene Straftäter behandelt werden und nutzen das zu ihren Gunsten aus. Da macht eine Jugendstrafe dann auch mal bewusst, dass es auch anders geht und man monate-, oder gar jahrelang hinter schwedischen Gardinen verschwinden kann.

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Wenn es der Paketbote selbst war, merkt das Paketunternehmen meist sehr schnell, dass sich die Verlustmeldungen auf seiner Route häufen und geht dem nach. Das ist ein massives Problem für die Paketunternehmen und wird deshalb auch aus Eigeninteresse von denen verfolgt.

Wenn es Dritte sind, werden die manchmal dabei erwischt, wie sie fremde Pakete einsacken. Wohnt der Dieb im selben Haus, kann der aber natürlich einen günstigsten Zeitpunkt abpassen und seine bloße Anwesenheit ist halt unverdächtig. Wenn es eine Überwachungskamera im Hausflur gibt (was aus Datenschutzgründen nur sehr selten der Fall ist), kann man den Dieb auch so überführen.

Wenn man vorher schon mit einem Diebstahl rechnet, kann man Köder auslegen. Zum Beispiel Pakete an sich selbst verschicken und einen AirTag, oder einen anderen Tracker mit reinpacken. Dann auf das Paket zum Beispiel so einen Aufkleber draufmachen, damit es wie ein Elektrogerät aussieht. Und abwarten...

Im Verbrauchsgüterkauf (also wenn du als Verbraucher von einem Unternehmer Waren kaufst und dir zuschicken lässt), trägt übrigens der Verkäufer das Risiko, dass das Paket verloren geht. Der Verkäufer muss nachweisen, dass die Ware bei dir angekommen ist. Ist der Paketbote der Täter und fälscht deine Unterschrift, kann es kniffelig werden. Aber das ist eher die Ausnahme. Wenn du eine Abstellgenehmigung erteilst, ist das dann aber dein Risiko. Denn dann gilt das Paket mit dem Abstellen als dir zugestellt.

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Nach deinen Antworten kann ich dir sagen, dass das keine Änderung des Vertrags darstellt. Es sieht eher so aus, als sei der Vertrag stillschweigend verlängert worden, § 545 BGB. Sofern § 545 BGB im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Vertrag läuft also auf unbestimmte Zeit und kann mit der Frist des § 580a Abs. 3 BGB gekündigt werden.

Sollten noch Mietzahlungen ausstehen, sind alle Mietzahlungen die im Jahr 2020 früher angefallen sind, verjährt. Versucht die WEG nur den Vertrag loszuwerden, wird sie den Vertrag ordentlich kündigen müssen.

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Auch im Bafög-Amt arbeiten nur Menschen. Unbedingt fristgerecht Widerspruch erheben und falls das nichts bringt, einen Beratungshilfeschein beantragen und einen Anwalt mit der Prüfung und ggf. Klage gegen den Bescheid beauftragen.

Vielleicht ist ein ganz simpler Fehler die Ursache und das Amt erkennt den Fehler selbst. Wenn das Einkommen der Eltern im Vergleich zum Vorjahr nicht deutlich höher geworden ist, ist so eine starke Reduzierung ein erster Anlass zum Zweifel an der Richtigkeit der Berechnung.

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Kommt ganz darauf an, wo der Schimmel herkommt. Schimmel entsteht nur bei genügend dauerhafter Feuchtigkeit. Hängt der Schrank neben dem Herd, kann das gut Kondenswasser vom Kochen sein. Oder vielleicht hat der Kollege seine Kartoffeln drin gelagert und sind die dort verrottet. Das ist dann das Problem des Mieters.

Kommt die Feuchtigkeit aus der Wand, z. B. durch ein defektes Wasserrohr, oder von außen eindringendes Regenwasser, ist das das Problem des Vermieters. Dann hat der Mieter gewisse Rechte. Mietminderung, Kosten für Gutachter und Schimmelbeseitigung, etc. Sollte die Feuchtigkeit von außen oder aus der Wand kommen, sollte dein Bekannter den Vermieter auffordern, die Ursache und den Schimmel zu beseitigen. Und für den beschädigten Hängeschrank finanziellen Ersatz zu leisten. Je nach Ursache des Schadens kann es sein, dass die Gebäudeversicherung des Vermieters den Schaden bezahlt. Dafür setzt man eine Frist, verschickt den Brief per Einwurfeinschreiben an den Vermieter und wenn sich nichts tut, wendet man sich an den Anwalt seines Vertrauens, oder den Mieterschutzbund.

Und ja, Schimmel in der Küche ist nicht gesund.

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Tipp: Das hat nichts mit bewusster Fahrlässigkeit oder Eventualvorsatz zu tun, solange wir uns im Zivilrecht bewegen. Das Stichwort lautet "Behauptung ins Blaue hinein". Und nun viel Spaß beim Lesen des Kommentars zu 123.

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Du hast meist die Möglichkeit, die Nachricht deinem Telefonanbieter als Spam zu melden.

Du kannst auch Beschwerde bei der Bundesnetzagentur erheben. Die können die Nummer, oder ggf. auch einen Nummernblock bei Missbrauch sperren. Die Betrüger wechseln die Nummern zwar dauernd, aber je nachdem wie schnell die Bundesnetzagentur die Nummern sperrt, kann das schon störend fürs Geschäft sein.

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Erstens wird Kinderpornografie sehr gern getauscht. Kann man einen aus so einem Netzwerk erwischen, hat man oft auch noch die Daten von vielen anderen, mit denen der Verdächtige die pornografischen Inhalte getauscht hat. Selbst wenn die Polizei keine Kontaktdaten findet, bietet das gefundene Material oft Anhaltspunkte auf weitere Täter. Die Ermittler sind hier auch sehr gut vernetzt - auch international.

International führt uns zu Möglichkeit 2: Die Strafverfolgungsbehörden tauschen sich über die Ländergrenzen hinaus aus. Haben die einen Verdächtigen, der zum Beispiel in Deutschland wohnt, werden die deutschen Ermittlungsbehörden eingeschaltet und ermitteln in Zusammenarbeit mit der Behörde, die den Tipp gegeben hat, weiter. Wo ausländische Strafverfolgungsbehörden ihre Informationen herhaben, ist ganz unterschiedlich. Man ist da mit der Informationsbeschaffung auch manchmal wesentlich kreativer (und hat anderer rechtliche Möglichkeiten) als in Deutschland(A/CH).

Natürlich gibt es dann als Möglichkeit 3 die Anzeigen durch die Betreiber großer sozialer Netzwerke. Nach § 18 DSA ist es seit 2022 für die Betreiber von Plattformen wie X oder Facebook verpflichtend (unter anderem) Verdachtsfälle Kinderpornografie betreffend an die Strafverfolgungsbehörden zu melden. Das läuft momentan noch sehr schleppend, es ist aber zu erwarten, dass sich da noch etwas tut. Mit der Meldepflicht sind nicht alle Beteiligten glücklich und das auch nicht zu Unrecht, aber das führt hier zu weit.

Strafanzeige kann auch jeder erstatten, der Kenntnis von einer möglichen Straftat hat. Leider passiert es sehr häufig, dass die Anzeigeerstatter sich unwissentlich selbst strafbar machen, weil Sie die betreffenden Bilder zum Beispiel herunterladen/ausdrucken/an Dritte wie die Erziehungsberechtigten des Täters weiterleiten/etc. Auch so erwischt man "Täter", die dann zwar dem Gesetzeswortlaut nach Täter sind, deren Tatunrecht sich aber stark in Grenzen hält.

Und dann haben wir Kommissar Zufall. Es kommt auch häufig genug vor, dass die Polizei bei der Durchsuchung elektronischer Geräte im Rahmen anderer Ermittlungen kinderpornografische Schriften findet. Oder die Polizei einen Einbruch untersucht und bei der Tatortbesichtigung zur Spurensicherung liegen kinderpornografische Bilder auf dem Fußboden verstreut herum ...

Trotzdem bleiben viele Taten unentdeckt. Wie viele, kann man nur schätzen.

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Wie auch draufsteht, handelt es sich um eine "förmliche Zustellung". Der Postzusteller füllt hier eine Zustellurkunde aus, die er an den Absender zurückschickt. Auf dieser Zustellungsurkunde sind der Zeitpunkt der Zustellung und der Name des Zustellers vermerkt. Damit kann die Behörde beweisen, dass und wann dir ein bestimmtes Schriftstück zugestellt wurde. In einem gelben Brief sind immer Unterlagen drin, die für dich gewisse Rechtsfolgen haben (zum Beispiel ein Strafbefehl) und für dich eine Rechtsmittelfrist auslösen (z. B. Widerspruchsfrist/Klagefrist).

Oder kurz gesagt: Gelber Brief = wichtig, weil drohender Fristablauf

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