Polizeibrief wegen Verkehrsunfall?
Hallo,
bitte nur antworten, wer Ahnung hat.
Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen, in dem mir die Straftat "Verkehrsunfall mit Sachschaden" vorgeworfen wird. Da steht auch ein Termin zur Vorsprache bei der Polizei.
Um ehrlich zu sein, weiß ich gar nicht was für einen Unfall ich gebaut habe und was mir genau dort vorgeworfen wird. Ich erinnere mich auch nicht an einen Unfall, denn wenn man einen Unfall hat, kann man sich sehr gut daran erinnern.
Nun zu meinen Fragen:
1. Wird mir in dem Brief Fahreflucht vorgeworfen?
2. Sollte ich zu dem Termin erscheinen und wenn ja, wie soll ich da vorsprechen?
Danke im voraus
4 Antworten
Hi,
- Wird wohl, Ein Unfall mit Sachschaden wäre keine Straftat. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wäre es aber.
2, Wenn Du wirklich nicht weißt, worum es geht, kannst ruhig hingehen. Dort wird man Dich aufklären.Ich vermute, ein Zeuge hat einen Parkrempler gemeldet und Dein Nummernschild gemeldet. Du solltest Dich halt nicht belasten.
Ein Vorwurf ist erstmal nur eine Arbeitshypothese vonseiten der Polizei, zu der sie deine Sicht der Dinge wissen wollen.
Wenn du dir so sicher bist, dass du einen Unfall bemerkt hättest und dass nichts passiert ist, brauchst du da keine Angst vor zu haben. Dann hörst du dir an, was sie meinen das passiert sein könnte und sagst ihnen dann deine Sicht der Dinge, dass das nicht stimmen kann. Zum Beispiel, dass du zum fraglichen Zeitpunkt woanders warst oder dass sie gerne dein Auto nach Kratzern absuchen können, aber nichts finden werden.
Wenn sie dir bei dem Termin eine Situation erklären und dir dann auffällt "au scheiße, da war was", kannst du immer noch sagen, dass du dich dazu nicht äußern möchtest. Aber dann weißt du wenigstens, worum es geht. Darüber kannst du besser mit einem Anwalt sprechen als über "die Polizei will irgendwas von mir".
Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen, in dem mir die Straftat "Verkehrsunfall mit Sachschaden" vorgeworfen wird.
Eine solche Straftat gibt es in Deutschland nicht. Ein einfacher VU-S ist eine eine OWi.
Daher die Frage: Um welches Land geht es?
Am besten einmal das Schreiben selbst vorlegen, persönliche Daten unkenntlich machen.
- In dem Schreiben nicht aber es kommt auf die Akte an.
- N mit ö
Kannst wohl anrufen und fragen was los ist und absagen.
Die dann Akteneinsicht holen und je nach Aktenlage entscheiden was du tust.
Sagst du vorher aus, ist das ein Geständnis.
lg