Miete im Voraus gezahlt. kann ich die Miete noch kürzen?
Ich habe meine Miete für dieses Jahr im voraus (Bar) gezahlt.
Seit mehreren Monaten bestehen Mängel im Mietobjekt, die eine Mietminderung rechtfertigen.
Wie kann ich in diesem Fall eine Mietminderung durchführen?
5 Antworten
Du hast die Miete für ein ganzes Jahr im Voraus gezahlt???
So einen Mieter möchte ich auch mal haben! :-)
Was willst du jetzt kürzen? Du kannst höchstens eine Rückzahlung verlangen. Wie hoch wird die Wahrscheinlichkeit wohl sein, das der Vermieter das macht???
Du kannst die Miete nicht kürzen, weil du sie dem Vermieter bereits gegeben hast. Dennoch kannst du die Mängel vom Vermieter beseitigen lassen, weil er dazu verpflichtet ist. Dazu ist die Meldung und die Fristsetzung erforderlich, du kannst auch auf Instandsetzung klagen oder selbst die Mängel beseitigen.
Du verknüpfst die Ankündigung einer Mietminderung mit der Aufforderung, dir den Kürzungsbetrag monatlich zurückzuüberweisen, bis die Mängel beseitigt und die Mietminderung zurückgenommen werden kann.
Der § 814 BGB könnte Dir einen Strich durch die Rechnung machen; bei einer monatlichen Zahlung kannst Du die Miete mindern bzw. falls man sie mtl. voll weiterzahlt, dies nur unter Vorbehalt tun.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 814 Kenntnis der Nichtschuld"Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war ..."
Empfehle Mitgliedschaft bei www.mieterverein.de
Wo gibts denn sowas? Miete ein Jahr im Voraus? Es handelt sich kaum um einen seriösen Vermieter. Versuchen kann man es, aber die Begleitumstände lassen mich zweifeln ob das ohne Gerichtsverfahren laufen wird. Willst du dich nicht lieber nach einee besseren Bleibe umsehen?