trennung, Mietvertrag beide unterschrieben. Muss die person A rückwirkend der nicht ausgezogenen, zahlenden person B hälfte der Miete zahlen?

10 Antworten

Auf welcher Grundlage? Per Mietvertrag verpflichtet ihr beide euch, dem Vermieter die Miete zu zahlen. Dem ist egal, ob das einer von euch alleine übernimmt oder sogar ein unbeteiligter Dritter.

Ansprüche gegen deinen Ex kannst du höchstens aus anderen Absprachen oder Vereinbarungen haben, wobei es schwer sein wird, glaubhaft zu machen, dass er die Hälfte der Miete für eine von dir alleine genutzte Wohnung unbefristet weiterzahlen wollte...

Ausgleich im Innenverhältnis
Der Ausgleich findet dann erst im so genannten Innenverhältnis des (ehemaligen) Paars als Gesamtschuldner statt. Hierbei kommt es vor allem darauf an, welche konkrete Absprache zwischen dem Paar bestand. Lag, wie häufig, bislang keine ausdrückliche Vereinbarung vor, so geht das Gesetz von einer hälftigen Teilung aus (§ 426 Abs. 1 BGB): Zahlt einer der Ehegatten die Miete vollständig, so kann er die Hälfte des Betrages von dem anderen Ehegatten zurückfordern. Ist ein Ehegatte jedoch bereits ausgezogen, so scheint die hälftige Haftung, zumindest nach einer gewissen Zeit, als nicht mehr sachgerecht.

https://www.grema.de/aktuell/familienrecht/die-gemeinsame-mietwohnung-nach-der-trennung

Er hat dir mit seinem Verbleib im Vertrag vermutlich sogar einen Gefallen getan. Denn es gibt keinen Anspruch darauf, den Vertrag alleine fortzusetzen oder neu abzuschließen, wenn das ursprüngliche Mietverhältnis endet...

Nein.

Warum sollte er die Hälfte zahlen für etwas das Du allein nutzt.???

Ihn rückwirkend auch noch versuchen abzuzocken kann böse nach hinten losgehen.

Er steht im Mietvertrag, gleichberechtigt ! Das bedeutet er darf zu jeder Tages- und Nachtzeit SEINE Wohung betreten und dort Party machen mit Kumpels oder Sextreffen mit wem auch immer haben und Du hast dabei gar nichts zu melden. Erinnere Dich, er ist gleichberechtigte eingetragener Mieter der ganzen Wohnungaller Räume die er nutzen kann wann und wie er will.

Anstelle zu versuchen ihm noch ein Jahr nach seinem Auszug GELD. abzuziehen solltest Du ihn höflich bitten mit Dir gemeinsam den Mietvertrag zu kündigen.

Und dann den Vermieter um einen neuen, alleinigen Mietvertrag zu bitten.

Mit mir würde Dein Abzockversuch grausig nach hinten losgehen.

Schwierig zu sagen... Wahrscheinlich würdest Du vor einem Gericht auch nicht recht bekommen...

Zwei Personen, die den Mietvertrag unterschreiben, haften immer beide für die zu zahlende Miete. Das ist aber die Sicht für den Vermieter, der sich wahlweise an einen der beiden Mieter halten kann, wenn gar keine Miete kommt. Wie die beiden Mieter das im Binnenverhältnis klären, ist ihre Sache.

Wenn Ihr also beispielsweise untereinander einen Vertrag gemacht hättet, dass jeder von Euch die Hälfte zahlt, könntest Du das jetzt einklagen. - Habt Ihr aber wahrscheinlich nicht. Also steht Dir auch nichts zu.


BaconOfHope  13.07.2023, 13:38

Wenn nichts vereinbart wird, tritt die gesetzliche Regelung ein.

Die sagt, jeder 50% hier, gleiche Teile, 2 Leute=50% je

§426 BGB

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DaKaBo  13.07.2023, 13:53
@BaconOfHope

Aber im Nachhinein, wenn die Forderung schon beglichen ist?

Dann sagt der Ex, dass er als Ausgleich eingekauft und den Haushalt gemacht hat... oder was auch immer.

Und dann steht Aussage gegen Aussage.

Edit: Nein, sie haben ja nicht mehr zusammen gewohnt.

Ich sehe das nicht, dass der Ausgezogene noch was zahlen muss.

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BaconOfHope  13.07.2023, 13:55
@DaKaBo

Nein, so funktioniert das nicht.

Sie hat darauf tatsächlich Anspruch.

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BaconOfHope  13.07.2023, 14:02
@DaKaBo

Ich glaube, der FS ist ein Frauenhasser, der negative Stimmung gegen Frauen machen will.

Eigentlich bin ich sehr, sehr gut darin, so was zu erkennen,

Schweine erkennen die Ihrigen am Gange!

Nein, aber sie hätte wirklich darauf Anrecht.

Es ist gesamtschuldnerische Haftung, da sind wir uns einig, das muss ich nicht erläutern?

Und wenn sie nix per Vertrag regeln, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, also 426 BGB hier.

Gleiche Teile=1/2 bei 2=50%.

3 Jahre ist Verjährung, also kann sie das easy fordern.

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Sollte möglich sein, ja. Wende dich für genaueres an einen Anwalt.

Kannst du verlangen, musst dich dann aber auch nicht wundern, wenn er morgen wieder einzieht.

Sinnvoller wäre es, wenn er nun gemeinsam mit dem Vermieter redet, dass er ihn offiziell aus dem Mietvertrag entlässt. Oder ihr kündigt gemeinsam.

Oder er wird dich darauf verklagen, dass du mit ihm zusammen kündigen musst. Denn du kannst ihn auch nicht ewig im Mietvertrag behalten wollen, damit er dir für die alleinige Nutzung noch de Hälfte gibt.

Und wenn du an den "falschen" Richter gerätst, dann bist du die Wohnung los und der wird vielleicht auch noch ein paar Takte dazu erzählen haben, dass du ein ganzes Jahr wartest um im Innenverhältnis Miete einzufordern.