Irgendwo in Afrika vermutlich.

Da gibt es (fast) keine Gesetze.

Also, wenn dir da jemand nach dem Neubau die Rübe abhackt... was solls... Hauptsache so wenig Gesetze wie möglich...

Gutes Gelingen!

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Es kommt auf die Bausumme an. Diese berechnet das Honorar anhand der HOAI.

Aber egal, selbst wenn er nicht mit der HOAI abrechnet, finde ich 2.800 allin nicht zu teuer.

Es kommt nicht nur drauf an, was gezeichnet werden muss mit Grundriss, Schnitt, Ansichten. Es muss auch der Lageplan, die Bauzahlenberechnung und die Bauantragsunterlagen gemacht werden! Ggf. hätte man das auch für 2.400 machen können, aber weniger auf gar keinen Fall!

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Es ist leider "B" (farbliche Markierung orange), mit nur einem Vollgeschoss... :-)

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Ein Fundament macht man normalerweise 80 cm tief (frostfrei), wenn es später nicht zu Frostschäden kommen soll. Auch wenn es nur ein Gartenhäuschen werden soll.

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Du brauchst einen Bauantrag für fliegende Bauten. Wenn der immer da stehen soll, dann einen ganz normalen Bauantrag. Alle Bedingungen der Landesbauordnung müssen erfüllt werden.

Mein Tipp: Vergessen.

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Nach einer Woche benutzen wirst du die Schnauze voll davon haben...

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60° reichen auch, falls die Maschine die eingestellten 60° tatsächlich packt!

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Es gab und gibt sicher einige Menschen die an den Folgen von Asbest einatmen gestorben sind. Ob Asbest sich in der Lunge auflöst, wage ich sehr zu bezweifeln.

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Dann müsste die Versicherung noch einmal zahlen, da der Schaden nicht fachgerecht behoben wurde. Ggf. wird sie die Trocknungsfirma in Regress nehmen, wenn die nicht im Angebot stehen haben, dass die Ursache beseitigt werden muss.

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Einfach zumachen, damit man es nicht mehr sieht ist nicht die Lösung.

Wenn der Keller etwas beheizt und belüftet wird, kann das reichen, damit nix mehr schimmelt.

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Woher soll denn der Asbeststaub kommen??? Sägt oder bohrt sie daran herum?

Ich würde dort bedenkenlos übernachten.

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Das sind Ausblühungen.

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Das sollte nicht die Arbeit eines Laien sein. Hierfür braucht man Fachkunde. Ohne entspr. Ausrüstung sollte das nicht erfolgen.

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Geht, falls der Nachweis gelingt.

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