Mietminderung, welche und wie "hoch"?
Hallo zusammen,
ein Mieter hat seinem Vermieter einen Mangel angezeigt.
Der Mangel wurde behoben und der Mieter hat den Vermieter schriftlich gebeten, ihm bis zu Tag X mitzuteilen welche Mietminderung der Vermieter hier ansetzt.
Das es sich um einen Mangel handelte ist unstrittig.
Über 4 Tage und Nächte kamen aus den Heizungs/ Wasserrohren und - schächten polternde, klopfende, knarrende,klappernde, läute Geräusche die in der gesamten Wohnung deutlich zu hören waren.
Bis zu diesem Tag X hat sich der Vermieter nicht dazu geäußert oder irdendwie den Kontakt zum Mieter gesucht. Der Mieter hat daraufhin dem Vermieter schriftlich mitgeteilt , das er die Kaltmiete um die Summe x wegen des Mangels kürzt und entsprechend weniger Gesamtmiete zum Monatsanfang überweisen wird.
Danach und eine Woche nach dem vom Mieter gesetzten Tag X, erhielt der Mieter in der Sache Post vom Vermieter.
Der kündigt eine Mietminderung in Höhe von 30€ an. Der Vermieter begründet die 30€ nicht, erklärt das er nur aus Kulanz handelt.
Der Mieter hat einen Minderung von 52€ angekündigt und sich dabei an Gerichtsurteilen zu vergleichbaren Fällen orientiert.
Wie verhält sich der Mieter nun korrekt ?
Vielen Dank und Grüße
ikopi
1 Antwort
Nimm die 30€ an und gut ist in der Sache. Das würden sie dir beim Mieterverein auch raten. Da der Vermieter die Minderung angekündigt hat, brauchst du wahrscheinlich nichts weiter machen, denn die nächste Miete wird dann von ihm aus gekürzt. Halt nur überprüfen ob es geklappt hat.
denn die nächste Miete wird dann von ihm aus gekürzt.
Wie, wenn die Miete nicht per Lastschrift eingezogen wird?