Mietminderung?
hallo
ich wohne seit 1.08.2023 in meiner ersten eigenen Wohnung.
bei der Besichtigung ging die Klingel sowie Sprechanlage noch. Bei Einzug allerdings nicht mehr. Ich habe es direkt beanstandet , vor Ort persönlich aber nach einem Monat auch nochmal schriftlich. Bis jetzt geht die Klingel immernoch nicht und ich würde gerne eine mietminderung fordern / machen. Gestern habe ich ihn nochmals hingewiesen es kam ein „oh tut mir leid es wird sich bald gekümmert.“
meine Miete ist 380 kalt und 420 warm für 30 qm.
im Internet finde ich bisher meist 10% von der Kaltmiete und noch nachzüglich die Monate an denen ich die Mängel genannt Habe.
klingt das realistisch ?
danke
2 Antworten
Hier ist keine Mietminderung angezeigt! Du hast die Wohnung mit den Mängeln ab Mietbeginn übernommen und keine Frist zur Abhilfe gesetzt. Daher kannst du nichts mindern ! Lass dich nicht von den rechtsirrigen Kommentaren anderer dazu verleiten.
Die weitere Verfahrensweise: Mängel nachweislich munter Fristsetzung an den Vermieter melden und bei Überschreiten der Frist eine Instandsetzungklage androhen. Die Anwendung des § 536a BGB kann hier nicht empfohlen werden, weil du nicht auf eigene Veranlassung in die Elektrik des Hauses eingreifen kannst. Leider ...
Klingel defekt - das könnte Ihnen Geld sparen - MieterEngel
in der Regel zwischen 2 und 5 %