Leistungskürzung vom Jobcenter?

16 Antworten

Zu deinen Mitwirkungspflichten gehört unter anderem auch, dich selber um eine Arbeit oder Ausbildung zu kümmern.

Im Regelfall ist beim Bürgergeld vom Jobcenter jede legale Arbeit zumutbar, wenn es keinen wichtigen Grund für eine Ablehnung gibt.

Sollte eine Minderung angedacht sein, musst Du vorher angehört werden, dazu bekommst Du im Regelfall eine schriftliche Benachrichtigung und darin ist ein Anhörungsbogen enthalten, den kannst Du ausgefüllt ans Jobcenter schicken und dich darin zur beabsichtigten Minderung der Leistungen äußern.

Wenn das nichts bringt, bleibt dir der schriftliche formlose und fristgerechte Widerspruch und kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.

Egal wo du her kommst oder was du kannst... wenn du das Geld vom Amt willst, dann musst du nach deren Regeln spielen. Und dazu gehört eben auch sich an den vorgeschlagenen Stellen ernsthaft zu bewerben.

Es steht dir jedoch auch frei, dich jederzeit auch noch an anderen Stellen SELBSTSÄTNDIG zu bewerben wenn dir die, die dir vorgeschlagen werden nicht gefallen.

Und natürlich darfst du eine Ausbildung machen. Sofern du jemanden findest, der dich auch ausbilden möchte und du dir dein Leben auch mit einem Ausbildungsgehalt auch noch leisten kannst. So wie jeder andere auch.

Hallo,

vielleicht kannst du einen anderen Sachbearbeiter bekommen, der dir auch passende Stellenangebote gibt? Ich weiß aber nicht genau, wie das geht, eventuell über den Empfang beim Jobcenter/Servicestelle?

Wünsche dir alles Gute!

Morgenmuffel

Du darfst dir selbstverständlich eine kaufmännische Ausbildung oder Stelle suchen. Solange du das aber nicht machst und Bürgergeld bekommst, musst du alles tun, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

"Ich möchte keine Leistung, ich möchte eine Ausbildung die zu mir passt."

dann ist doch alles gut. Nur um einen Ausbildungsplatz musst du dich selbst bemühen

"Was kann ich tun und darf ich eine kaufmännische Ausbildung machen ?"

Ganz einfach, dich bei Firmen um einen Ausbildungsplatz bewerben. Natürlich darfst du eine kaufmännische Ausbildung machen wenn du eine Firma findest die bereit ist dich auszubilden

Während der Ausbildung bekommst du eine Ausbildungsvergütung.

Warum soll dir der Staat zusätzliche Leistungen gewähren ?