Bürgergeld - Sohn arbeitet?
Folgender Sachverhalt :
Ich, 19 Jahre alt, beginne am 01.09.2023 eine neue Ausbildung, während meine Mutter Bürgergeld und Kindergeld bekommt . Wir wohnen in einer Bedarfsgemeinschaft (6 Köpfe).
Das Problem :
Als ich letztes Jahr (2022)eine Ausbildung begann, wurde das Geld was ich verdient habe von der Leistung meiner Mutter abgezogen.
Demnach war ich derjenige der für alles aufkommen musste.
Am Ende blieb mir auch nie was übrig.
Ich möchte ungern ausziehen, doch was bleibt mir denn anderes übrig, als aus der Bedarfsgemeinschaft auszutreten.
Gibt es da keine andere Lösung?
Gibt es einen Weg wie ich mein Geld verdiene ,ohne das die Leistung meiner Mutter gekürzt wird?
Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen
5 Antworten
wurde das Geld was ich verdient habe von der Leistung meiner Mutter abgezogen.
Demnach war ich derjenige der für alles aufkommen musste.
Am Ende blieb mir auch nie was übrig.
Das kann bzw. darf in dieser Form nicht gewesen sein.
Der anrechenbare Teil Deines Einkommen hätte von Deinem Arbeitslosengeld 2 / Bürgergeld abgezogen werden müssen. Nicht mehr und nicht weniger.
Falls da etwas schiefgelaufen ist, wende Dich an eine Beratungsstelle vor Ort bzw. an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
Ist doch vollkommen normal, dass sich staatliche Leistungen für die Familie verringern, wenn jemand aus der Familie Geld rein bringt.
Anders gefragt: Warum sollten dir andere Steuerzahler euren Bedarf von ihrem Lohn bezahlen, während du alles für dich alleine erhälst?
Solange ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, ist es völlig selbstverständlich (oder sollte es zumindest sein), dass einer für den anderen einsteht.
Wenn du das nicht willst, musst du tatsächlich ausziehen... vorausgesetzt, du kannst dir das von deinem Ausbildungsgehalt leisten.
In einer Familie kommt man füreinander auf.. wenn einer Geld verdient sollte es selbstverständlich sein, dass man damit seine Familie unterstützt
Ach komm, das kann man so pauschal doch gar nicht beurteilen. Du weißt doch gar nicht, ob da jemand zu bequem zum Arbeiten ist oder ob es andere Gründe gibt, warum derjenige nicht arbeitet.
Du musstest auf keinen Fall für alles aufkommen, weil dein Einkommen nur entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf deinen eigenen Bedarf angerechnet werden darf.
Eine Ausnahme gibt es da nur beim nicht mehr benötigtem Kindergeld, was das Kind bei ausreichend anrechenbarem Erwerbseinkommen nur noch teilweise oder gar nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.
Das würde dann wieder zum Einkommen der Eltern und entsprechend mindernd auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
Dann wäre das Kind auch unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus und müsste im Normalfall dann seine Anteile für die Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Eltern zahlen.
Ab Juli 2023 soll sich der Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von derzeit 100 Euro vom Brutto auf dann 520 Euro Brutto gleich Netto im Monat erhöhen.
Bis zu diesem Betrag würde dann vom Erwerbseinkommen des Kindes nichts mehr auf seinen Bedarf angerechnet.
Das Kind muss nur unter 25 sein, bei den bedürftigen Eltern im Haushalt leben und Schüler, Azubi oder Stundent sein, was ja dann auf dich zutreffen würde.
Wer nicht arbeitet hat nicht das Recht auf das Geld anderer angewiesen zu sein