Was bekommt meine Freundin noch an "Bürgergeld" wenn wir zusammenziehen?
Hallo ! Ich (berufstätig) möchte mit meiner Freundin (bezieht Bürgergeld,arbeitet aber auf 520€ Basis)zusammenziehen.Was bekommt Sie dann noch an Leistungen vom Jobcenter ? Sie bekommt außerdem Kindergeld und Unterhalt für 2 Kinder
4 Antworten
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Ihr seid dann eine Bedarfsgeminschaft, werdet also zusammen veranschlagt.
Kommt also darauf an was du verdienst, ob Ihr dann gemeinsam Bürgergeld bekommt. Wahrscheinlich wohl eher nicht.
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Dann wird alles gegengerechnet. Unterm Strich wird sie vermutlich dann nichts mehr bekommen, da du dann für ihren Lebensunterhalt aufkommen kannst
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Es wird vermutlich weniger werden. So habe ich mal nachgeschaut: Ab 1.1.23 sollen es 451 Euro sein.
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Ihr könnt erst einmal ein Jahr auf Probe zusammenleben, ohne das sich etwas an ihren Bürgergeldansprüchen ändert.
Danach geltet ihr als Bedorfsgemeinschaft, so dass dann Dein Einkommen komplett angerechnet würde.