Kann mich der Lehrer vor der Kamera zwingen? Hilfe?

8 Antworten

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Niemand kann dich zu irgendetwas zwingen.

Entweder du sagst dem Lehrer, dass du dich nicht wohl fühlst oder, Geheimtipp, du sagst, das deine Kamera nicht funktioniert oder, dass du keine hast.


KolnFC  10.01.2021, 21:44

Klar, sie ist schulpflichtig. Sie wird auch unter normalen Umständen dazu 'gezwungen' in die Schule zu gehen.

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Croover  10.01.2021, 21:44
@KolnFC

Wenn das ein Gesetz vorschreibt, ist das ja etwas anderes.

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KolnFC  10.01.2021, 21:49
@Croover

Nö, die Identifikation über Sicht ist nichts anderes. Falls es eine andere Art gibt mit der man sicherstellen können, dass die Schülerin am Unterricht teilnimmt und sich nicht während des Unterrichts entfernt wäre das sicherlich auch akzeptable. Webcam ist dabei aber die einfachste Methode.

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KarlKlammer  10.01.2021, 22:07
@Croover

Den entsprechenden Passus in einem der Landesschulgesetzte (welches auch immer für die Fragestellerin anwendbar wäre) bleibt KolnFC allerdings schuldig.

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Du bist schulpflichtig, also kann man durchaus von dir verlangen, dass du nachweislich am Unterricht teilnimmst, bei den Online Prüfungen in der Uni müssen die Student auch ihre Webcam zuschalten (und i.d.R. bei allen Veranstaltungen mit Prüfungscharakter).

Allerdings hat eurer Lehrer euch bisher nur gebeten die Kamera die anzuschalten, dass ist kein Zwang.

Also nein, ebenso wie du in der Schule gesehen werden würdest und ebenso wie man Schule aufgefordert werden darf z.B. eine Gesichtsverhüllung zu entfernen, ebenso kann dein Lehrer von dir verlangen vor laufender Kamera am Unterricht teilzunehmen. Meistens verzichten Lehrer und Dozent aber außerhalb von Prüfungssituationen darauf.


KarlKlammer  10.01.2021, 21:56

Könntest du das bitte mit Quellen belegen? Ich komme nicht ganz mit, wieso Landesschulrechte mal eben im Grundgesetz garantierte Grundrechte einschränken würden.

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KolnFC  10.01.2021, 22:44
@KarlKlammer

Artikel 7 GG regelt die Hoheit des Staates bei der Schulpflicht, die Anwesenheitspflicht ist Ländersache. Wie das umgesetzt ebenfalls, es bedarf keinen spezifischen Corona-Paragraphen und es gibt auch kein Recht auf 'nicht gesehen werden'. Wenn es aus technischer Sicht unumgänglich und zumutbar ist, die Anwesenheit über eine Webcam zu kontrollieren dann ist das erstmal so. Kann man gerne gegen klagen, ich sehe da aber keine großen Erfolgsaussichten.

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KarlKlammer  10.01.2021, 23:06
@KolnFC

Es gibt aber das "Recht am eigenen Bild". In Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Da das Thema Videoübertragung von Unterricht im Schulgesetz aktuell nicht einmal vorgesehen ist, bleiben zur rechtlichen Orientierung nur die Vorgaben zur Audio- und Videoaufzeichnung. Das liegt nahe, denn genau genommen findet auch bei einer Videokonferenz eine sehr kurzfristige Zwischenspeicherung dieser Daten statt, da ohne diese rein technisch gesehen keine Übermittlung möglich wäre.

https://datenschutz-schule.info/tag/videokonferenzen/

Das bezieht sich zwar auf NRW, aber die erwähnten Vorgaben zur Audio- und Videoaufzeichnung sind Bundesrecht.

2.3 Freiwilligkeit
▪ Für die Angebote des „Lernen zuhause“ gelten die Hinweise des Staatsministeriums. Die Nutzung der bereitgestellten digitalen Werkzeuge durch Schülerinnen und Schüler ist grundsätzlich freiwillig.
▪ Minderjährige Schülerinnen und Schüler können an entsprechenden digitalen Kommunikationsplattformen daher nur teilnehmen, wenn für sie eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ab dem 14. Lebensjahr ist zusätzlich die schriftliche Einwilligung des Schülers bzw. der Schülerin notwendig. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist allein deren Einwilligung maßgeblich.
▪ Freiwilligkeit setzt Alternativen voraus. Sehen Sie daher stets auch einen alternativen Kommunikationskanal für die Inhalte der Videokonferenz vor (z. B. Einwahl in die Konferenz per Telefon ohne Registrierung; Versand der besprochenen Dokumente per Email)

https://www.km.bayern.de/download/23185_StMUK_Videokonferenzsysteme_Nutzungshinweise-f%C3%BCr-Schulen_200512.pdf

Wieso sollte bei ausgesetzter Präsenzpflicht eine Anwesenheit kontrolliert werden? Höchstens doch eine Teilnahme. Die man allerdings mit der Kontrolle von entsprechenden Aufgaben, die zur Not postalisch versandt werden, nachvollziehen könnte.

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KolnFC  10.01.2021, 23:32
@KarlKlammer

Inwiefern das Recht am eignen Bild anwendbar ist, ist zumindest umstritten da diese Sitzungen nicht aufgezeichnet werden dürfen. Man bekommt auch keine Probleme, wenn man in der Kamera App durch die Innenstadt läuft, auch hier werden die Bilder Anderer im RAM zwischengespeichert, sonst könnte das Panel nichts anzeigen.

Wenn das Land keine Anwesenheit bei Ausfall der Präsenzpflicht vorsieht und das die Auslegung des DSGVO ist, dann ist das so. Wie gesagt die Durchsetzung der Schulpflicht ist Ländersache. Das ist aber kein universelles Recht.

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Sprich doch vorher kurz mit dem Lehrer und sag ihm, warum du die Kamera aus lässt. Es reicht, wenn du ihm sagst, dass du dich dabei sehr unwohl fühlst.

Der Hintergrund, warum Dein Lehrer sich wünscht, dass ihr alle die Kamera einschaltet, ist, dass er sehen möchte, ob ihr dem Unterricht auch wirklich folgt und damit er auf eure Reaktionen (z.B. fragende Gesichter) eingehen kann. Schaltet niemand die Kamera ein, kann er den Unterricht nur schlecht führen!

Grundsätzlich kann er verlangen, dass ihr die Kamera einschaltet. Zwingen ist aber nicht möglich. Jedoch verstößt das ungenehmigte Aufnehmen und veröffentlichen eurer Sitzung gegen die DSGVO. Solltest Du also Aufnahmen von Dir in Sozialen Netzwerken wiederfinden, kannst Du rechtlich dagegen vorgehen.

Das Mikrofon sollte jeder grundsätzlich ausschalten, außer er/ sie möchte etwas sagen. Denn häufig führen Hintergrundgeräusche zur Störung der Online-Unterrichts. Am besten wird für's Ein- und Ausschalten des Tons der Tastenkürzel des Programms verwendet.

Aber bitte komme dem Wunsch Deines Lehrers nach und schalte Deine Kamera ein. Das macht den Unterricht deutlich einfacher. Schließlich möchte er auch das Gefühl haben, dass ihr ihm zuhört. Nur vor schwarzen und stummen Bildschirmen vorzutragen ist ein wirklich mieses Feeling!

VG :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sag du nutzt einen PC, keinen Laptop.

Die haben keine Webcam, außer wenn du dir eine externe kaufst.


WolfishChaos  10.01.2021, 22:11

Selbst wenn der Laptop eine Webcam hat, heißt das nicht automatisch, dass sie auch funktioniert ;)

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