Darf ein Lehrer Schüler "zwingen" ihre Kamera zu aktivieren?
Hallo,
Ich wollte fragen, ob Lehrer die Schüler im Online Unterricht dazu zwingen dürfen, die Kamera zu aktivieren. Denn wenn ein Schüler nicht einwilligt, das zu tun, dann fällt das doch unter den Datenschutz oder nicht? Und was wären dann die rechtlichen Folgen.
Danke für die Antwort.
8 Antworten
Ja, dürfen sie. Wir haben gerade eine Krise. Arbeitnehmer müssen sich ja auch teilweise (wenn gewünscht) mit Kamera zeigen. Wo ist denn da das Problem?
Nein, das ist nicht zulässig.
Weder der Datenschutz, noch die Schulregelungen sehen vor, dass Bild- und Tonaufnahmen zwingend verlangt werden können. Natürlich muss man bezüglich des Tons Zugeständnisse machen, damit der Unterricht funktionieren kann. Aber nicht, was den Ton angeht.
Welche Software wird denn in diesem Fall benutzt? Und wurde generell über Datenschutz informiert? Die Meeting-Plattform und der Unterricht alleine sind ja nicht das einzig heikle Thema beim Home-Office/Home-Schooling.
Das würde mich interessieren!
BBB ist immerhin schon ein Anfang und sehr viel besser als zb Zoom.
Nein darf er grundsätzlich nicht, dazu zitiere ich mal die LDI NRW: „Auch die Bild- und Tonübertragungen sind nur soweit zulässig, als sie erforderlich sind“
Er darf es verlangen, allerdings wenn es nicht funktioniert, kann man auch nichts machen.
Ja darf er, damit kann er kontrollieren ob die Schüler auch wirklich dem Unterricht Folge leisten.
Damit wird die Anwesendheitspflicht geprüft.
Aber konstant? und die die sie dann ausmachen bestrafen/benachteiligen?
Ja, aber nur wenig. Wir benutzen für unseren Unterricht BBB und klare Infos zum Thema Datenschutz (--> Homeschooling) wurden nicht gegeben