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Hallo,
Kinder sind Grundrechtsträger und nicht Eigentum ihrer Eltern.
Der Schutz der Menschenwürde ist in der Schweiz eine Verpflichtung des Staates und dazu meint Art. 10 der Verfassung auch noch, dass jede Art erniedrigender Behandlung verboten ist, sowie "Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit".
Wenn die Eltern der Verwirklichung dieser Grundrechte entgegen stehen, ist der Staat verpflichtet zu handeln.
Geschützt ist die Menschenwürde nach heutiger Auffassung in der Gestalt, wie der einzelne Mensch sich in seiner Individualität begreift und sich seiner selbst bewusst wird. Hieraus wird abgeleitet, die Unantastbarkeit der Menschenwürde schütze den Einzelnen auch davor, zum Objekt von Menschenwürdedefinitionen anderer zu werden.
"Wir wollen das Beste für unsere Kinder." - Was das "Beste" ist, kann objektiv gar nicht entschieden werden. Hier stellen die Eltern ihre Menschenwürdedefinition über die Identität des Kindes - Die Rechte des Kindes liegen hier aber gewichtiger als der Wunsch der Eltern.