Du möchtest ein Buch als Antwort...

Ich schicke dir mal einen RA-Link mit einer erklärenden Richtlinie dazu.

https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/familienrecht/unterbringungsverfahren/

Die Unterbringung wird nach 1 Jahr, spätestens nach 2 Jahren geprüft. Die Links aus dem WIKI-Artikel, der als nächstes Folgt sind recht hilfreich (rechtliche Verweise)

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de/Unterbringungsverfahren

...zur Antwort

Für die Zukunft

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/1

Und da es ein sehr schweres Vergehen des Anderen handelt (Erpressung), wird er nichts machen, außer weiter Geld von dir zu fordern, wenn er dumm genug ist. Denn dadurch macht er sich angreifbar bzw. ermittelbar.

Denk einfach in Zukunft nach und wende dich an einen vertrauten Erwachsenen, wenn du schon nicht mit deinen Eltern sprechen willst.

...zur Antwort

Ja, wie schon mehrere geschrieben haben, auch meiner Meinung nach ist das eine sehr sichere Methode gewesen die Kündigung zuzustellen.

Allerdings hast du vergessen zu erwähnen, worauf sich die Kündigung bezieht. Du musst die Vertragsbedingungen wie z.B. Mindestlaufzeit usw. einhalten. Derart notwendige Informationen nicht zu geben bedeutet nur, dass man wegen einer Antwort spekulieren muss.

Wenn du konkret Fragen zur Vertragsgestaltung haben solltest, nimm alles und wende dich an die Verbraucherzentrale.

...zur Antwort

mal schauen ob er überhaupt so lange durchhält. Er ist 78 Jahre alt und hat schon einige Ausfälle vor der Kamera gehabt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er selbst die hartgesottensten Republikaner dazu bringen kann auf Wahlen in 4 Jahren zu verzichten. Vielleicht gelingen ihm ähnliche Scheinwahlen wie in Russland, aber er ist bis dahin 82, und wäre noch älter als Biden heute.

...zur Antwort

Vornamen dürfen nicht entwürdigend, lächerlich oder abwertend sein. Adelstitel und akademische Titel gelten nicht als Vornamen. Krankheiten oder medizinische Begriffe werden ebenfalls als ungeeignet angesehen. Außerdem nicht vornamentauglich sind: Markennamen, Ortsnamen und negativ besetzte Begriffe.

Grundsätzlich dürfen Eltern den Vornamen für ihr Kind frei und eigenständig aussuchen – es gibt keine konkreten gesetzlichen Vorgaben zur Namensgebung, die festlegen, welche Vornamen erlaubt oder verboten sind. Aber: Ob der Vorname am Ende wirklich an das Kind vergeben werden kann, entscheidet in Deutschland das Standesamt. Der oder die Standesbeamte kann die Ausstellung der Geburtsurkunde verweigern, wenn der Name Bedenken hervorruft. An erster Stelle steht hierbei das Kindeswohl!

https://www.eltern.de/schwangerschaft/vornamen/verbotene-namen--diese-vornamen-sind-nicht-erlaubt-13395260.html

...zur Antwort

Erkundige dich bei der Heimverwaltung zeitnah, wie das in dieser Gemeinde gehandhabt wird. Ich denke sie werden auch entsprechende Ansprechpartner und sogar die notwendigen Formulare haben.

Und hab keine Angst, dass sie an dein Privatvermögen gehen, das geht nur bei einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr. Allerdings wird das Vermögen deiner Mutter, wie du schon gesagt hast, aufgebraucht. UND.... das Amt wird Unterlagen dafür verlangen, ob und was in den letzten 10 Jahren an Wert und Immobilien an euch verschenkt wurde.

...zur Antwort

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/tote-oligarchen-ukraine-krieg-russland-100.html

Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine sind laut Schätzungen etwa 40 russische Oligarchen auf mehr oder weniger mysteriöse Art und Weise ums Leben gekommen.

https://web.de/magazine/politik/russland-krieg-ukraine/mysterioese-todesfaelle-russischer-top-manager-moegliche-erklaerungen-38051398

Zahlen für tatsächliche "Unfälle" Dritter sind offenbar nicht zufinden. WIKI enthält aber in einer Aufzählung einige Beispiele

https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenrechte_in_Russland

...zur Antwort

Du bemerkst eine Lücke, die vermutich seit Anbeginn unserer Zivilisation besteht.

Beispiele:

Der Dieb, der ein Brot stiehlt, wird verhaftet, während der Banker, der Millionen veruntreut, mit einem Lächeln davonkommt

(wird nachgesagt) Alexis de Tocqueville *1805, +1859

Ein einfacher Mann stiehlt ein Goldstück und wird bestraft, während ein reicher Mann mit vielen Goldstücken die Gesetze zu seinen Gunsten biegen kann.

(wird nachgesagt) Montesquieu, *1689, +1755

Recht ist nicht gleich Recht, wenn Geld im Spiel ist.

Platon, *427 vC, +347 vC

...zur Antwort

Er muss nicht "zurücktreten", wenn er nicht will oder sich keine Schuld aufgeladen hat. Nichtsdestoweniger ist er ein Beamter und sein letztlich oberster Vorgesetzter ist ein Politiker.

Und schwupps, er ist aus der Schussbahn, auch wenn andere Gründe genannt werden sollten, denn Sippenhaft gibt es ja nicht.

...zur Antwort

Ob Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) - ein geregelter Freiwilligendienst wird in fast allen Bundesländern für den praktischen Teil des Fachhochschulreife anerkannt. Meistens wird vorausgesetzt, dass der Freiwilligendienst zwölf Monate in Vollzeit geleistet wird.

https://www.ein-jahr-freiwillig.de/node/78855

.

5. Anrechnung für Fachhochschulreife, Vorpraktikum, Anerkennungsjahr

Wenn du deinen Schulabschluss in Baden-Württemberg machst, kannst du mit einem zwölfmonatigen FÖJ/ÖBFD den praktischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. In anderen Bundesländern können abweichende Regeln gelten. Bitte erkundige dich bei der Schule, die dir die Fachhochschulreife ausstellt, welche Voraussetzungen für dich gelten

https://ich-will-foej.de/warum-ein-foej/gruende-fuer-ein-foej

Viel Glück, in sich selbst und seine Zukunft zu investieren ist die sicherste Form der Vorsorge.

...zur Antwort

Würde der Westen die Ukraine nicht unterstützen, bin ich der festen Meinung, dass die russische Armee nun an der Natogrenze stehen würde und wir noch viel mehr Geld ausgeben müssten um die Ostgrenze Europas ausreichend gegen einen Gegner zu sichern, dem das eigene Volk offenbar wenig wert ist (Zahlen von Heute, 635.000 tote oder versehrte russische Soldaten) und auch Georgien und Moldawien wären schon Provinzen einer neuen Sowjetunion.

Ja du hast recht, die Bundeswehr wurde sehenden Auges zu Tode gespart, aber die Frage ist doch nicht einmal woher wir die Millionen und Milliarden nehmen, sondern wieso dauert es so lange bis selbst Grundbedürfnisse erfüllt werden. Allein das Beschaffungssystem.... absolut daneben.

...zur Antwort

Wenn du meinst, dass du damit jedes kleine Haar aus jeder Ecke, jede Hautschuppe, die durch die Luft weggetragen wird, jede Türkante die du gestreift hast, jeden Gegenstand den du berührt hast, mit einbeziehst, dann kommt es immer noch darauf an wie gründlich du bist. Zwischenzeitlich genügen Reste in den kleinsten Ritzen.

...zur Antwort

Ja, klingt zumindest seltsam, vor allem wenn man 33 Inserate in der gleichen Stadt hat. Das müssten ja gleich mehrere Mietshäuser sein, deren Wohnraum umgewandelt wurde.

Ich konnte für Wolfsburg jetzt kein Verbot einer Wohnraumzweckentfremdung finden, obwohl das entsprechende Bundesland eine gesetzliche Möglichkeit für ihre Gemeinden geschaffen hat, genau diese Form zu verhindern.

Wenn du tatsächlich Zweifel hast, gehe nur so vor, wie airbnb vorschreibt, also auch die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Plattform, lass dich nicht auf private Kanäle ein und vor allem, die Bezahlungsweise erfolgt genau auf die von airbnb beschriebene Weise. (Vorsicht vor phisingmails mit "airbnb" aufmachung. Man erkennt sie an der tatsächlichen freemailer-Herkunft) Wird etwas anderes vorgeschlagen FINGER WEG. Und melde den Account dann airbnb.

Du kannst zur Sicherheit auch noch über Google Maps den Straßenzug aufrufen, die Adresse steht ja drin und schauen ob das überhaupt so sein kann.

...zur Antwort

Was hat das mit dem Mietverhältnis zu tun?

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt ist weder ein Bußgeld noch eine Strafe sondern eine zivilrechtliche Forderung wegen eines Vertragsbruchs.

Leistungserschleichung ist ein Antragsdelikt. Die Verkehrsbetriebe entscheiden ob sie zusätzlich Strafanzeige erstatten. Beim ersten Mal und bezahlter Vertragsstrafe geschieht das in der Regel nicht, allerdings kommt es auch auf das Verhalten vor Ort an usw. Bei Mehrfachverstößen wird es sehr wahrscheinlich, dass sich die Strafverfolgungsbehörden schriftlich bei demjenigen melden, da dann Strafanzeige mit einem Strafantrag erstattet wird.

...zur Antwort
Du musst deine Vertragsunterlagen prüfen. Offenbar ist nicht jede Tierhalterhaftpflicht gleich.

Auszüge:

Bleiben wir bei dem Hundebiss. Die Hundehaftpflicht kommt generell für alle Schäden auf, die durch den versicherten Hund verursacht wurden. Dies können Schadensersatzforderungen aufgrund eines Bisses sein. Es kann auch die Regressforderung des Nachbarn sein, weil der Hund dessen Vorgarten umgegraben hat. In der Regel verzichten die Versicherer auf den Leinenzwang. Das heißt, Schäden durch den Hund sind auch dann versichert, wenn er nicht angeleint war

https://www.verivox.de/privathaftpflicht/ratgeber/zahlt-die-privathaftpflicht-bei-hundebiss-1001015/

Auszug aus meinen Unterlagen:

Auflagen durch die Versicherung:

  • Meldung des Schadens: Der Vorfall muss unverzüglich der Hundehaftpflichtversicherung gemeldet werden.
  • Prüfung des Falls: Die Versicherung prüft den Schadenfall. Dabei kann sie auch eigene Untersuchungen durchführen oder Gutachten einholen.
  • Auflagen: Je nach Schwere des Vorfalls und den Umständen kann die Versicherung bestimmte Auflagen erteilen. Das könnten beispielsweise Maulkorb- oder Leinenpflicht für den Hund sein oder die Verpflichtung zu einem Wesenstest bzw. einer Hundeschule.

Versicherungsbeitrag nach einem Schadensfall:

  • Erhöhung des Beitrags: Es ist möglich, dass die Versicherung den Beitrag erhöht, nachdem ein Schadensfall gemeldet wurde. Dies hängt von der individuellen Versicherungsbedingung und der Schadenhistorie ab.
  • Kündigung: In extremen Fällen könnte die Versicherung den Vertrag kündigen. Dies kommt allerdings eher selten vor und meist nur bei wiederholten oder besonders schweren Vorfällen.
Was du tun kannst:
  • Vertrag überprüfen: Schau dir die Vertragsbedingungen deiner Hundehaftpflichtversicherung genau an. Dort sind meist Regelungen zu Beitragsanpassungen und Auflagen nach Schadensfällen beschrieben.
  • Schadensmeldung richtig machen: Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Informationen vollständig und korrekt an die Versicherung weiterleitest.
  • Eventuelle Auflagen erfüllen: Falls die Versicherung bestimmte Auflagen erteilt, sollten diese unbedingt erfüllt werden, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Beispielhafte Versicherungsbedingungen:
  1. Erhöhung des Beitrags: Einige Versicherungen behalten sich das Recht vor, nach einem Schadensfall den Beitrag zu erhöhen, um das erhöhte Risiko abzudecken.
  2. Auflagen: Bei gefährlichen Hunden oder wiederholten Vorfällen kann die Versicherung Maßnahmen wie Maulkorbpflicht oder den Besuch eines Hundetrainers verlangen.
  3. Kündigung: Wiederholte Verstöße oder schwere Vorfälle können zu einer Kündigung des Vertrags führen.
...zur Antwort

Egal jetzt, was aus der ganzen Geschichte wird

Nicht nur die Sänger, sondern auch die Berichterstatter, die Fingerzeiger und Jammerer, alle haben hier den Rubikon einer sinnvollen Berichterstattung überschritten.

Das Problem, auch an Fragen hier im Forum, ist, dass jede Deutung derzeit aktuell politisch ist. In weniger als 1 Woche sind Wahlen, danach interessiert sich dafür niemand mehr.

Folglich ist diese ganze Meinungsmache nichts anderes als politische Manipulation.

...zur Antwort

Das ist alles aufgebauschter politisierter Müll. Am kommenden Sonntag sind Wahlen und man möchte den rechten Rand schlecht aussehen lassen. Allein schon diese überintensive, ständige Berichterstattung mit ausgestrecktem Finger - und die Folgen für die Jugendlichen, die möglicherweise angetrunken einen moralischen Rubikon überschritten haben sind für mich nicht mehr nachvollziehbar.

Ich könnte wetten, dass nach dem 09.06. plötzlich kein Hahn mehr danach kräht.

Die BSW wird sich freuen, auch so ein Fall. Beste Sendezeit, Samstags 20.15. Uhr ein einstündiges Gespräch....

Für mich ist das alles bewußte und gewollte Wählerbeieinflussung und neben den wirklichen Opfern wird ein eigentlich harmloses Lied schlecht gemacht.

...zur Antwort
Andere Antwort

Das ist in verschiedenen BUNDESLÄNDERN anders. Also, dein Bundesland googeln.

Beispiel:

In Sachsen heißt es im Schulgesetz kurz und knapp, aber deutlich: „Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. “ In §10 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg stehen hingegen keine genauen Ferienvorschriften geschrieben. Hier sind lediglich Hausaufgaben von einem auf den nächsten Tag verboten.

https://www.netmoms.de/duerfen-lehrer-hausaufgaben-ueber-die-ferien-aufgeben-einfach-erklaert_174222

...zur Antwort