Hab meiner Freundin mein Ticket geliehen und sie wurde erwischt?

3 Antworten

Vermutlich wollen sie dadurch erfahren, ob es dir gestohlen wurde. Welche Konsequenzen es gibt, weil du ein nicht übertragbares Ticket weitergegeben hast, kann ich nicht sagen.

Wenn du dich selbst belasten müsstest steht es dir frei die Aussage zu verweigern (§ 55 StPO) und dies solltest du auch, es sei denn ein Strafverteidiger rät dazu eine Aussage zu machen.

Wenn gegen dich ein Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eröffnet wird, wirst du geladen. Ob es soweit kommt steht aktuell nicht fest.

Wie hoch war der finanziell entstandene schaden? Also wieviel hätte ein ticket für diese fahrt gekostet? Und wie alt seid ihr beide? Höchstwahrscheinlich wird es vom staatsanwalt fallen gelassen wegen geringfügigkeit, oder es gibt eine kleine geldstrafe. Vor gericht geht es nur dann, wenn ein fall zu einem unklaren streitfall wird.


aaaaafffff 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 12:20

Wir sind beide 18. Das ist ein Flash Ticket 

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Kathyli88  05.02.2017, 12:27
@aaaaafffff

Also schon volljährig. Vorbestraft in diesen bereichen? Also für betrugsversuch? Du hast erstmal keine straftat begangen. Auch wenn du ihr das ticket von dir ausgehändigt hast, war es ihre freie entscheidung ob sie es auch nutzt. Dein ticket bei sich zu haben ist auch keine straftat. Nur der versuchte einsatz für die fahrt, das war eine straftat, diese hat alleine sie begangen. Das bedeutet du kannst die wahrheit sagen. Der polizei geht es nur noch darum zu ermitteln ob ein diebstahl dieses tickets zudem vorliegt. Ein diebstahl war es ja nicht, denn du hast ihr das ticket gegeben. Dann geht es rein nur noch um den betrugsversuch den sie begangen hat. Und das wird ohne gerichtsverhandlung mittels geldstrafe erledigt sein oder mit ein wenig glück vielleicht sogar fallen gelassen. Außer sie lügt und schafft einen unklaren sachverhalt, das wäre nicht zu empfehlen, denn dann gehts vor gericht und das ganze wird teuer weil gerichtskosten und anwaltskosten auf beiden seiten entstehen die sie tragen müsste. 

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Kathyli88  05.02.2017, 12:49
@Ifm001

Ja weiß auch nicht was das ist, ist aber auch egal. Er hat sein ticket rechtmäßig erworben. Er hat ihr sein ticket gegeben. Das ist keine straftat. Es war ihre freie entscheidung als volljährige person ob sie das ticket für einen betrugsversuch nutzt. Sie hätte es nicht nehmen müssen. Oder sie hätte sich am bahnhof umentscheiden können und sich ein ticket kaufen können. Hätte sie gar kein ticket gehabt, wäre es "nur" schwarzfahren gewesen, und die sache wäre mit einer geldbuße der db erledigt gewesen. Da sie sich aber entschieden hat ein ticket einer anderen person vorzuzeigen, war das ein betrugsversuch, und dieser wurde zur anzeige gebracht. Aber auch das wird wahrscheinlich fallen gelassen, außer sie ist in der vergangenheit schonmal mit betrugsversuch oder schwarzfahren aufgefallen. Der inhaber der karte kann ohne probleme die wahrheit sagen, denn er hat sich gar nicht strafbar gemacht. Es geht der polizei nur darum zu ermitteln, ob diese fahrkarte gestohlen wurde.

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Zuko540  14.02.2017, 22:46
@Kathyli88

Er hat sein ticket rechtmäßig erworben.

Na und????

Trotzdem darf er es nicht weitergeben.

Er hat ihr sein ticket gegeben.

Darf er aber nicht, weil es persönlich ist, heißt nur du und kein anderer darf es benutzen.

Das ist keine straftat.

Doch es ist nämlich Beihilfe zum Betrug und zwar durch das Ausleihen des Tickets.

Der inhaber der karte kann ohne probleme die wahrheit sagen, denn er hat sich gar nicht strafbar gemacht.

Wenn er sagt ja ich habe das Ticket dem Freund ausgeliehen ist er auch dran und zwar wegen Beihilfe zum Betrug.

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