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Nach Auffassung einiger Menschen vermutlich ja. Deswegen mache ich mal ja.
Ich sehe es persönlich nicht als queerfeindlich an, wenn man nicht alles und jeden beklatscht.
Nach Auffassung einiger Menschen vermutlich ja. Deswegen mache ich mal ja.
Ich sehe es persönlich nicht als queerfeindlich an, wenn man nicht alles und jeden beklatscht.
Lernen warum sie dich kratzt bzw. was sie triggert. Das lässt sich nämlich fast ausschließlich auf ein "falsches" Verhalten von dir zurückführen. Das Vorbeilaufen kann für sie schon Grund genug sein wenn sie dich als Bedrohung sieht. Im Zweifel einen Tiertrainer beauftragen, damit er sich das mal vor Ort ansieht.
Geh mal im Schnitt von 150-200 € aus für eine Person. Kann aber natürlich je nach Heizart usw. auch mal fies auf 400 € oder mehr ansteigen
Menschen sind unterschiedlich. Für mich sehen alle Hügel im Zweifel gleich aus, dazu muss ich nicht weit rausfahren
https://www.thomann.de/de/harley_benton_hbd120cebk_bundle.htm
Immer wieder zuverlässig, das Harley Beton Starterkit von Thomann. Mehr muss es zu Anfangs gar nicht sein (Gitarre findest du in anderen Angeboten auch mit anderer Korpusfarbe)
Rechtlich gesehen: Nur der Mann. Es ist sein Erbe und sollte nicht mit Zugewinn verwechselt werden. Für die Sanierungen etc. könnt ihr ja im Zweifel was separates festhalten.
Nein.
Partner in Notlage aushelfen = Klar.
sich aushalten lassen = NEIN
" Er sagt jetzt aber dass er mich anzeigen will weil ich ihn ohne sein Wissen gefilmt habe?"
Korrekt.
"weil die aus dem Grund nicht als Beweismittel zugelassen wären? "
Korrekt (bzw. nicht komplett auszuschließen, aber eher auszuschließen)
Du musst Besucher darauf hinweisen, dass sie aufgenommen werden. Anders sähe der Sachverhalt bei Einbrechern aus o.ä. (Stichwort : widerrechtlicher Zutritt)
Mal so nebenbei geht so ein Diebstahl von 20 € idR niemals bis zu einer Gerichtsverhandlung durch.
Ja ein Anwalt wäre sinnvoll.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Gehe mal unterm Strich von Geldstrafe aus. Wenn du den Betrug mit 18 begangen haben solltest KÖNNTE zwar das Jugendstrafrecht angewendet werden, mit einer kriminellen Vergangenheit aber eher unwahrscheinlich
Es muss nur der Vermieter zustimmen wenn in den Eigentümererklärungen nicht irgendwann was anderes festgehalten worden ist (und selbst wenn wäre das vermutlich je nach Anlage auch anfechtbar. Aber stressiger)
Wenn er rausgeklagt worden ist, kannst du davon ausgehen dass da wirklich genug im Busch war, damit ein Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Vermieter Recht hat.
Private Universitäten sind so oder so mit Vorsicht zu genießen. Es gibt nur sehr Wenige, die wirklich dieselben Standards wie öffentlichen Universitäten vermitteln - und keine der Beiden ist eine davon. Es kann halt sein, dass dir durch einen solch erlangten Abschluss später Jobmöglichkeiten entgehen - insbesondere die IU hat einen sehr schlechten Ruf und das wissen auch sehr viele Personalabteilungen.
Weil sehr viele Idioten öffentlich negativ auffallen. Und das überträgt man dann auf den Rest.
Muss auch ehrlich sagen, ich kenne nur sehr wenige Türken (persönlich), die es mit dem Anstand haben. Wenn irgendjemand Stress in der Wohnanlage macht dann leider die dieser Nationalität Zugehörigen. Ich wohn aber vielleicht für sowas auch in einem ungünstigen Viertel.
Und das EM Verhalten war ja sowieso unter aller Sau.
Monatliche Kündigung gilt nur für Anschlussverträge nach der Mindestlaufzeit. Du hast jedoch aktiv im April 2023 einen Neuvertrag abgeschlossen.
Wenn ihr keine (passende) Box mit angemietet habt mit dem Vertrag, muss der Stallbesitzer euch da auch keine stellen (könnte er, wenn er nett ist. Muss er aber nicht). Offenstall inkludiert in der Regel keine Nutzung eines Krankenpaddoks und da muss der Stallbesitzer auch sicher keine Tierarztkosten zahlen
"Minderjährige sowie junge – allein stehende- erwerbslose Erwachsene (bis 25 Jahre) haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der Unterkunftskosten für eigenen Wohnraum. Allerdings sind Ausnahmen möglich, die im Einzelfall geprüft werden. Es gelten die gesetzlichen Vorgaben des § 22 Abs. 5 SGB II. Erfolgt in begründeten Einzelfällen die Zustimmung zur Anmietung einer eigenen Wohnung, darf die Kaltmiete einen maximalen Betrag von 400,00 Euro nicht übersteigen."
Also Kaltmiete maximal 400 €. So mit Nebenkosten macht das so 550 €
https://www1.wiesbaden.de/microsites/kjc/leistungenzumlebensunterhalt/miete-heizung.php
Das ist weder Mobbing noch Neid, sondern die Person bereitet für Andere Probleme in dem sie mit dem Arbeitspensum nicht mithalten kann.
Wenn eine Person ihr Soll nicht erfüllt, müssen die Anderen das zwangsläufig ausgleichen. Ich hab keinen Bock mehr zu arbeiten nur weil ein Kollege das nicht hinbekommt. Insbesondere nicht, wenn es ein konstantes Problem ist.
Mein Partner muss mich nicht über jeden Pups in seinem Leben informieren und ich fände es höflicher dass er Sprachnachrichten nicht vor unseren Freunden abhört und ins Telefon reinlabert.
Kann jeder tragen was er möchte, im eigentlichen Sinne als männlich definieren würde ich das nicht und die Person käme nicht als mein Partner in Frage (allerdings will die Person sicher auch einen Partner, der damit kein Problem hat)