Gibt es eine Art Kündigungsfrist in einer WG?
Hi! Ich wohne momentan in einer 4er WG. Wir haben einen Vertrag in dem wir alle gleichermaßen Hauptmieter der Wohnung sind. Ich und 2 meiner Mitbewohner:innen verstehen uns super, der 4. Mitbewohner (ich nenne ihn jetzt einfach Moritz) macht leider schon länger große Probleme. Jetzt haben wir folgendes Problem: Moritz hat uns am 19.03.2024 um ca. 23:45 angekündigt, dass er zum 4.4.2024 ausziehen wird.
Jetzt ist meine Frage: Kann Moritz so spontan ausziehen? Ist er in der Pflicht seinen Anteil der Miete so lange weiter zu tragen, bis ein neuer Nachmieter gefunden wurde? Braucht er für das Austreten aus dem Mietvertrag unsere Unterschrift? Und verschafft er sich irgendwelche Rechte durch das vermitteln eines Nachmieters, den wir nicht wollen?
Haben etwas Angst, dass er auszieht ohne dass wir einen Nachmieter bis dahin gefunden haben.
2 Antworten
Die Kuendigungsfrist fuer den Mieter betraegt (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Mieter seid ihr alle 4 zusammen. Somit koennt ihr auch nur zusammen kuendigen. Allerdings kann der auszugswillige Mitmieter von euch die Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verlangen und erforderlichenfalls auch einklagen.
Da ihr aber anscheinen weiter dort wohnen wollt, solltet ihr versuchen, euch mit dem auszugswilligen Mitmieter und eurem Vermieter auf eine Mietvertragsaenderung zu einigen, nach der der eine Mitmieter aus dem Vertrag ausscheidet und die anderen 3 verbleiben. Das geht aber nur, wenn alle Beteiligten einschliesslich des Vermieters auch damit einverstanden sind.
Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, muessen alle gemeinsam kuendigen und dann auch alle raus oder es wird nicht gekuendigt und es bleiben alle drin. Eine Entlassung von nur einem der Mieter aus dem Mietvertrag ist dann nicht moeglich und der Austausch eines Mieters gegen einen anderen (Nachmieter) auch nicht.
Und wenn die restlichen Mieter nicht solvent genug für den Vermieter sind und der einzig solvente auszieht, die restlichen Mieter also die Wohnung nicht halten können, dann nur eins: Auszug?
Wenn ihr gleichberechtigte Mieter in dieser WG seid, dürftet ihr eigentlich auch nur alle gemeinsam kündigen.
Im Innenverhältnis gilt das als "Untervermietung" und unterliegt auch den entsprechenden Fristen. Dabei kommt es darauf an, ob das individuelle Zimmer möbliert oder unmöbliert ist.
Stimmt nicht ganz, sonst müssten ja Paare, die sich trennen auch immer beide ausziehen.
Es müssten aber alle Hauptmieter zustimmen, wenn er auszieht (oder hast du das so gemeint mit „gemeinsam kündigen“?)
"Wenn ihr gleichberechtigte Mieter in dieser WG seid, dürftet ihr eigentlich auch nur alle gemeinsam kündigen."
genau so steht das doch in der Antwort
Macht doch aber keinen Sinn? Dann müssten ja Paare, die sich getrennt haben, wenn sie beide Hauptmieter waren, immer beide ausziehen. Aber es kann doch trotzdem einer in der Wohnung bleiben?
NEIN sie müssen BEIDE zusammen kündigen. Und dann bestimmt der VERMIETER, ob er einem der Partner den neuen Mietvertrag anbietet. Das wäre dann ein NEUES Mietverhältnis und die Miete kann auch neu kalkuliert werden.
Es wäre ja möglich, dass einer der Partner alleine, die Kosten gar nicht tragen kann.
Danke euch beiden für die schnelle Antwort! Das war auch unser Stand, dass wir alle zustimmen müssen, wir sind uns nur nicht sicher wie das ist wenn er einen Nachmieter hätte, vorallem weil wir ihn ja schon los haben wollen aber eben erst wenn wir einen Nachmieter gefunden haben. Eben so, dass wir nicht auf seiner Miete sitzen bleiben.
So ein Problem hatte ich bisher noch nie. Hab auch schon in WGs gewohnt, wir alle waren Hauptmieter, wo einer dann einfach gekündigt hat und der andere weiter drin geblieben ist, ohne neuen Mietvertrag oder so. Genauso bei meinem jetzigen Freund, als er bei seiner Ex ausgezogen ist. Sie ist einfach drin geblieben, ohne weitere Schritte, sie musste nur einverstanden sein, dass er auszieht und sie es sich allein leisten kann.
Wenn man sich einig ist, gibt es ja auch kein Problem. Das ergibt sich aber sehr schnell, wenn einer sich dann weigert, zu zahlen.
"und sie es sich allein leisten kann." Das ist doch genau die Prüfung, die der VERMIETER durchführt. Der hätte das auch ablehnen können.
Als Ich eingezogen bin, hatten wir auch ein Formular, bei dem das ging mit dem dass ein Mieter nur wechselt, aber alle zustimmen mussten. Aber meine Frage ist ob er uns seinen Auszug irgendwie mit einer bestimmten Frist ankündigen muss oder ob er das wirklich so spontan machen kann
Es gelten die gleichen Kündigungsfristen, wie bei einem Einzelmietvertrag.
Aber da gab’s dann ja trotzdem keinen neuen Mietvertrag? Sie hat den alten einfach übernommen, nur halt dass er da nicht mehr mit drauf stand.
Erhöhen die meisten Vermieter nicht die Miete, wenn man nen neuen Mietvertrag aufsetzt?
"Stillschweigend" ist das natürlich möglich, wenn sowohl Vermieter und Mieter damit einverstanden sind.
Was wenn Vermieter nicht einverstanden ist? Könnte es im schlimmsten Fall geschehen, dass alle ausziehen müssen?