Mitbewohnerin kündigt plötzlich über WhatsApp?
Hi,
bin total im Stress und weiß nicht, was ich machen soll. Meine Mitbewohnerin hat mir am 13. gekündigt und will zum 1.2. ausziehen. Mir aber einen Nachmieter besorgen. Sie ist damit echt mit der Tür ins Haus gefallen und begründetete es mit der Aussage, dass sie an der Uni keinen Anschluss fand, da die WG so abgelegen wäre. Sie würde täglich 2 Stunden mit den Öffis hin und zurück fahren. Aber ich denke, es liegt an mir und sie sie sucht schon länger. Es sei hinzugefügt, dass sie erst im Oktober eingezogen ist! Total gemein von ihr. Bin Hauptmieterin und es gab nie Streit. Und jetzt stellt sie sich noch übers Gesetz und ich soll nach ihrer Pfeife tanzen...was soll ich machen? Hab die WG jetzt schon inseriert und alles. Bisher aber nur eine Anfrage.
9 Antworten
Was erwartest du denn? Sie hat schließlich das Recht, zu kündigen und sich eine andere Wohnung zu suchen, wenn ihr diese (samt Einwohner) nicht passt - auch, wenn das etwas kurzfristig war.
Was steht denn im Mietvertrag bezüglich Kündigung, falls es einen gibt?
Ansonsten bleibt dir wohl nicht viel übrig, als dir einen neuen Untermieter zu suchen, neben der Zeitung o.ä. auch im Internet zu inserieren und auf schnelle Anfragen zu hoffen.
So etwas meinte ich! Hast du sie darauf angesprochen, schließlich muss sie die Frist i.d.R. auch beachten, wenn diese vertraglich festgelegt ist.
die ist nicht vertraglich, sondern gesetzlich festgelegt ;-)
Okay, aber eigentlich vollkommen egal, denn dann muss sie sich ja genauso daran halten! :)
Sie kann ja gern ausziehen, aber muss die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzahlen. Das wären 3 Monate nach der Kündigung, wenn sie kein möbliertes Zimmer gemietet hat. Die Kündigung muss von ihrer Seite schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Whatsapp, email oder sonstwelcher Schnickschnack hat keine Wirkung.
Einen Nachmieter, den sie sucht, musst du nicht akzeptieren. KAnnst du aber, wenn es dir passt.
Wenn ich all Deine Kommentare hier lese, habe ich das Gefühl, dass Du Dich wie ein Kind verhältst. Tut mir leid.
- Eine Kündigung per WhatsApp kann allenfalls als Ankündigung einer bevorstehenden Kündigung verstanden werden.
- Die gesetzlichen 3 Monate Kündigungsfrist sind auch von Deiner Mieterin einzuhalten.
- Wenn Du einverstanden bist, darf sie sich gerne um Nachmieter kümmern. Du musst Dich nicht kümmern. Ich denke zu Beginn des Sommersemesters wirst Du es sehr viel einfacher haben. Bis dahin muss Deine Mieterin eben weiter zahlen.
- Dein UM darf ausziehen, wann immer sie will, aber zahlen muss sie so lange, bis es zahlende Nachfolge gibt.
Das sind klare Regeln, die man auch in aller Ruhe kommunizieren kann und dann sollte auch Deine UM kein Problem damit haben.
Weshalb eine mündliche Kündigung oder per WhatsApp nicht ausreicht:
Die eigenhändige Unterschrift ist wichtig, damit ganz sicher ist, dass eine wirksame Kündigung erfolgt ist. Was, wenn ihr nach zwei Wochen einfällt, dass sie doch nicht ausziehen will, aber Nachfolger steht bereit? Dann könnte sie behaupten, dass ihre Kündigung nicht wirksam war, weil sie nur per WhatsApp war oder gar nicht von ihr selbst geschrieben wurde. Deshalb bestehe auf von ihr unterschriebener Kündigung zum 30. April 2020.
In dieser Form ist die Kündigung unwirksam. Erforderlich ist Schriftform mit Originalunterschrift. Bis Vorliegen dieser mit ges. KF ist weiter Miete zu zahlen.
Wenn ich das richtig verstehe ist die Mitbewohnerin deine Mieterin.
Was genau hat sie denn gemietet?
Zimmer möbliert oder unmöbliert?
Wenn möbliert kann sie bis zum 15. des Monats zum Ende desselben Monats kündigen, auch wenn im Vertrag eine 3monatige Kündigungsfrist stehen sollte.
Natürlich in Schiftform, nicht per Whats-Ding oder ähnlichem elektronischen Kram.
Dann sind es 3 Monate Kündigungsfrist. Aktuell kann sie frühestens zum 30.4.2020 kündigen. Vorgeschlagene/gestellte Nachmieter mußt Du nicht akzeptieren.
Natürlich. Aber sie hat eine dreimonatige Kündigungsfrist.