Wer ist für die Nachmietersuche zuständig?

3 Antworten

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"Gar Keiner" ist verpflichtet ;) Im Zweifel die Person, die ausziehen will. Wenn die Niemanden liefert , dann zieht die Person nämlich nicht aus - so einfach ist das

Die anderen Hauptmieter müssen ja keine Zustimmung geben und würden die andere Person kaum einfach so aus den Vertrag lassen. Aber auch hier muss auch der Vermieter wieder damit einverstanden sein (Sowohl bei der Vertragsänderung, als auch Akzeptanz eines anderen Mieters)


Kittyka2 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 15:03

Also letztlich kann man sich aber aus dem Vertrag rausklagen. Aber soweit muss es nicht kommen.

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LePetitGateau  21.11.2021, 15:04
@Kittyka2

Muss nicht von Erfolg gekrönt sein, wenn die anderen Mieter dadurch z.B. Probleme hätten die Miete zu zahlen (UND das Geld muss man auch erstmal in die Hand nehmen dafür)

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Kittyka2 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 15:05
@LePetitGateau

Hier wollten mir schon welche erzählen, dass der Auszugswillige in jedem Fall die besseren Karten hat.

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DerCaveman  21.11.2021, 15:09
@Kittyka2

Aus dem Vertrag rausklagen kann man sich nicht. Man kann lediglich die anderen Mitmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verklagen. Das ist auch keine grosse Sache, weil in aller Regel ein Anspruch auf deren Zustimmung besteht. Dann muessen die aber auch raus.

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Kittyka2 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 15:17
@DerCaveman

Aber bis man dann vor Gericht wäre, im Worst Case vergehen bestimmt schon mal Monate oder? Jedenfalls stöhnen alle Gerichte, dass sie total überlastet sind.

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Wenn alle Hauptmieter sind, stellt sich die Frage erst gar nicht. Dann muessen sich ohnehin alle erst einmal untereinander und anschliessend mit dem Vermieter einig werden.

Seit ihr alle Hauptmieter in einem Mietvertrag oder hat jeder seinen eigenen Mietvertrag?