Wie viel Abschlag kann man für möbliertes Zimmer verlangen bei Auszug (WG)? 850 Euro?
Hallo,
ein Mitbewohner unserer Studenten-WG will nach drei Jahren komplett ausziehen und hat nun spontan entschieden, es möbliert abzugeben. Die Anzeige haben wir schon raus, weil er diese Info erst jetzt genannt hat. Er zieht komplett aus, das heißt es geht um eine einmalige Ablösevereinbarung.
Das Zimmer besteht aus einem Ikea Bett Malm für ca. 200 euro, einem Schrank ca. 400 euro, Ikea Spiegel ca. 60 euro und einem Schreibtisch wie freien Regal, die Marke weiß ich nicht, sowie Schreibtischstuhl, vom Preis denke ich ähnlich wie Ikea Artikel.
Die Möbel sind seit 3 Jahren in Gebrauch, dennoch relativ unversehrt. Er verlangt dafür als einmalige Ablösevereinbarung 850 Euro. Er meint es sei die Hälfte des Preises.
Ist das angemessen?
Bzw was kann man für ein möbliertes Zimmer verlangen, was ist ein angemessener Preis? (Dass es keine Abzocke ist)
Danke für eure Antworten schon mal im voraus!
Es geht um eine einmalige Ablösevereinbarung. Die Möbel gehören dann dem neuen Mieter. (Wir sind alle Hauptmieter)
6 Antworten
850€ für ein möbliertes Zimmer sind definitiv Abzocke, egal in welcher Stadt und Umgebung! Man kann ja nicht einfach den Neupreis der Möbel nehmen, halbieren und dieses dann als Mietpreis berechnen (dann hast du dir ja nach 4 Monaten die gebrauchten Möbel doppelt bezahlen lassen!). Dazu gibt es sicher auch Richtwerte, die meiner Schätzung nach vielleicht bei max. 10% liegen, vorausgesetzt man betreibt das als Gewerbe, was man dann auch versteuern müsste. Fair wäre entweder eine Abschlagszahlung für die Möbel und dann das Zimmer unmöbliert zu vermieten, also Gesamtkosten der Wohnung durch genutzte Mietfläche, oder ein geringer Aufpreis und/oder eine entsprechende Kaution oder Klausel im Untermietvertrag, mit welcher sich etwaige Schäden kompensieren lassen (was nach einer gewissen Nutzungsdauer, z.B. 10 Jahre, wegen normaler Abnutzungserscheinungen hinfällig werden würde). Alles andere wäre extrem überzogen und mMn moralisch sehr fragwürdig, sodass ich ganz sicher nicht einziehen würde...
Nach den anderen Beiträgen und ein wenig Bedenkzeit muss ich hier auch nochmal revidieren. 850€ für eine standard Ikea-Möblierung ist wohl echt zu viel. Scheint mir so, als will er +/-0 rauskommen, was ziemlich egoistisch ist. Unter Druck setzen lassen würde ich mich keineswegs, oder den Spieß umdrehen. Er kann euch nicht vorschreiben, mit wem ihr zukünftig zusammen wohnen sollt. Wenn er das Zimmer behalten will, soll er Miete bezahlen, bis ihr einen geeigneten Untermieter gefunden habt (den müsste er im übrigen auch bei Wohnungsverwaltung oder den Eigentümern anmelden, wenn die das denn überhaupt zulassen). Oder er soll ausziehen und eure Bedingungen akzeptieren. Also sagt ihm, dass ihr prinzipiell kein Interesse an seinem Ikea-Zeug habt und er es mitnehmen soll, es sei denn, er findet eine Person, die zu zahlen bereit ist und die ihr euch als Mitbewohner:in vorstellen könnt.
Ich wünsche dir, dass du eine zufriedenstellende Lösung findest! Rein rechtlich ist das leider nicht so leicht, die Erfahrung musste ich während meiner WG-Zeit leider auch machen.
Danke für die Antwort! Wir sind alle Hauptmieter, deshalb müssen wir den Mieterwechsel (es handelt sich also nicht um eine Untervermietung) auch alle unterschreiben.
Ich sehe das auch so wie du. Er hat das Recht auszuziehen, und wir haben das Recht, uns unseren Mitbewohner komplett selbst auszusuchen, der lediglich für ihn erfüllen muss, den Vertrag zu unterschreiben, denn ihm kann egal sein wer das ist, er wird mit ihm ja nichts zu tun haben, wir leben mit ihm Jahre zusammen.
Ich sehe das mit seinen Möbeln so, dass es nicht sein Recht ist, uns zu zwingen, die Mitbewohner nach dem Geld, was und ob sie für seine Möbel bereit sind zu zahlen, vor zu selektieren oder das überhaupt irgendwo mit einfließen zu lassen. Ich will mir den Mitbewohner komplett selbst aussuchen können. Und sehe das auch als unser Recht. Es ist in meinen Augen ein Zusatz, also eine Extrawurst und nicht gleichzusetzen mit dem Recht was wir haben, uns unseren Mitbewohner selbst aussuchen zu können. Er versucht das gleichzusetzen bzw sogar seinen Wunsch als selbstverständlich/ Recht darzulegen. Es geht aber um die Zimmervermietung, nicht darum seine Möbel so einfach und teuer, wie möglich loszuwerden. Wenn wir ihm einen Nachmieter zur Verfügung stellen, den wir haben wollen, haben wir unsere Aufgabe und damit sein Recht auf Auszug erfüllt.
Das heißt aber natürlich nicht, dass ich Leute, die es bereit sind zu zahlen kategorisch ablehne. Ich will nur frei von diesem Zwang und dieser Selektierung entscheiden können, und sehe das als mein Recht, das über seinem Wunsch seine Möbel für seinen Preis zu verkaufen liegt.
Schau mal in einem gebrauchtmöbelhaus oder bei Ebay oder bei ebay kleinanzeigen was da so verlangt wird für ähnliche Möbel, so rein vom Gefühl glaube ich dass es zu viel ist die Hälfte zu verlangen. Oder man vermietet es tatsächlich alles möbliertes Zimmer und verlangt keine Ablöse für die Möbel.
Mit der Ablöse für die Möbel habt ihr nichts zu tun, den muss ja der Nachmieter bezahlen. Also muss euer Nochmieter mit diesem verhandeln.
Der Nochmieter kann aber nicht bestimmen, wer das Zimmer bekommt. Das entscheidet der Vermieter oder die verbleibende Wohngemeinschaft. Je nach der Regelung der Wg. Wenn der neue Mieter also schon eigene Möbel hat, oder ihm die Möbel des Nochmieters zu teuer sind, muss der Ex seine Möbel halt mitnehmen. Einen Anspruch darauf, diese an jemanden zu verkaufen, hat er nicht.
Danke für die Antwort! Aber wie ist das, wenn wir alle Hauptmieter sind und einer nun ausziehen will. Wir suchen uns dann ja den Nachmieter aus. Darf der jetzige Mieter uns dann dazu zwingen, einen nehmen zu müssen, der diesen Betrag zahlt? Es sind ja dann automatisch nicht viele Leute wenn überhaupt. Und am Ende müssen wir ja mit dem Menschen leben, damit sollte er auch zu uns passen, nicht nur erfüllen, dass er die hohe Ablöse für den Ex-Mieter zahlt.
Nein, kann er nicht. Ihr kuckt einen Nachmieter aus, und mit diesem muss er dann verhandeln. Wenn es dem Nachmieter zu teuer ist, oder er schon Möbel hat, muss der Ex seine mitnehmen. Einfach stehenlassen darf er sie auch nicht.
Maximal 2-300€, oder er muss das Zimmer räumen!
Danke dir! Wie kommst du auf diesen Betarg. Ich hab nicht viel Ahnung von Ablösevereinbarungen, deswegen freue ich mich über noch mehr Infos deiner Erfahrungen und deines Wissens.
LG
Es zahlt einfach keiner mehr für Sperrholzmöbel von Ikea!
Er soll seinen Müll mitnehmen und gut ist es!
Man zahlt nicht die Möbel sondern eine monatliche Miete. Je nach Wohngegend ist das durchaus angemessen. Für eine Wohnung! Aber sicher nicht für 1 Zimmer.
Google mal den Mietspiegel für deine Stadt.
Danke erstmal! Also er geht komplett aus dem Mietvertrag aus, der neue Mieter ist dann wie der Rest der WG Hauptmieter. Es geht also um die Ablösevereinbarung, die einmalig ist.
Ich denke nicht das sich jemand findet der 850€ für die Möbel ausgeben will. Allerhöchstens 500, wenn sie seinem Geschmack entsprechen.
Aber du sagtest die Anzeige ist schon raus, also abwarten wer sich da findet und dann entsprechend handeln. Der die WG verlässt will die Möbel ja nicht mitnehmen, also muss er einem Interessenten auch entgegen kommen - oder eben doch alles rausschaffen.
was kann man für ein möbliertes Zimmer verlangen, was ist ein angemessener Preis?
Und um das Zimmer.
Hallo danke für die Antwort! Aber es geht nicht um die Miete, sondern eine einmalige Abschlagszahlung. Er geht komplett aus dem vertrag raus. Der neue Mieter ist dann Hauptmieter wie die anderen Mieter auch.