Wie viel Abschlag kann man für möbliertes Zimmer verlangen bei Auszug (WG)? 850 Euro?


12.07.2024, 18:35

Es geht um eine einmalige Ablösevereinbarung. Die Möbel gehören dann dem neuen Mieter. (Wir sind alle Hauptmieter)

6 Antworten

Mit der Ablöse für die Möbel habt ihr nichts zu tun, den muss ja der Nachmieter bezahlen. Also muss euer Nochmieter mit diesem verhandeln.
Der Nochmieter kann aber nicht bestimmen, wer das Zimmer bekommt. Das entscheidet der Vermieter oder die verbleibende Wohngemeinschaft. Je nach der Regelung der Wg. Wenn der neue Mieter also schon eigene Möbel hat, oder ihm die Möbel des Nochmieters zu teuer sind, muss der Ex seine Möbel halt mitnehmen. Einen Anspruch darauf, diese an jemanden zu verkaufen, hat er nicht.


Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 19:13

Danke für die Antwort! Aber wie ist das, wenn wir alle Hauptmieter sind und einer nun ausziehen will. Wir suchen uns dann ja den Nachmieter aus. Darf der jetzige Mieter uns dann dazu zwingen, einen nehmen zu müssen, der diesen Betrag zahlt? Es sind ja dann automatisch nicht viele Leute wenn überhaupt. Und am Ende müssen wir ja mit dem Menschen leben, damit sollte er auch zu uns passen, nicht nur erfüllen, dass er die hohe Ablöse für den Ex-Mieter zahlt.

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holgerholger  12.07.2024, 19:17
@Jolie02

Nein, kann er nicht. Ihr kuckt einen Nachmieter aus, und mit diesem muss er dann verhandeln. Wenn es dem Nachmieter zu teuer ist, oder er schon Möbel hat, muss der Ex seine mitnehmen. Einfach stehenlassen darf er sie auch nicht.

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Niemals. Du hast die Stadt zwar nicht gesagt, aber selbst in Hamburg oder München zahlt das keiner für ein möbliertes Zimmer.


Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:28

Danke für die Antwort! Er meint, es sei bereits die Hälfte der Möbelpreise. In Wiesbaden. Aber du beziehst dich auch auf den Abschlag, also einmalige Zahlung, nicht die Miete?

Er will erpressen, dass er das Zimmer sonst nicht abgibt und uns zu einem Nachmieter, der es zahlt zwingt. Weißt du was ich da für Rechte habe?

LG

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Jardaan  12.07.2024, 18:48
@Jolie02

Soll er das Zimmer doch behalten, muss er aber weiter Miete zahlen, egal ob er da wohnt oder nicht.

Lass dich nicht klein kriegen, er hat keine Rechte. Genau genommen, wenn er ausgezogen ist, könntest du das Zimmer sogar von Profi räumen lassen und dir das Geld wieder holen. Liegt dir eine Kündigung vor?

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Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 19:09
@Jardaan

Danke für die aufmunternden Worte! Wie meinst du das mit dem Geld wieder holen? Wir sind alle Hauptmieter und der neue Mitbewohner ist dann auch Hauptmieter, wenn der Jetzige auszieht. Er hat also nicht gekündigt, weil das in einer WG mit allen Hauptmietern bisschen anders abläuft. Eine Frage noch: Kann er uns dazu zwingen, nur einen Mieter zu nehmen, wenn er so viel Geld zahlt?

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Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 19:16
@Jardaan

Falls das missverständlich rüber kam: Also es geht nicht darum, dass er die Möbel nur drin lassen will, sondern darum, dass er 850 Euro dafür haben will, also einen Nachmieter der das bereit ist zu zahlen, und andere kategorisch ablehnt.

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Jardaan  12.07.2024, 19:20
@Jolie02

Oh, das tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus - ich kenn das Prinzip, wo einer Mieter ist und alle anderen Untermieter :/ in deiner Situation würde ich vermutlich die ganze Nacht googlen ':D hat vielleicht einer von euch Hauptmietern ne Mitgliedschaft im Mieterschutzverband? Da sitzen Anwälte, die euch gesetzlich Safe helfen können. Ggf. Kann man so xy da auch rotzfrech anmelden, wenn man Hilfe braucht, aber kostet eine Kleinigkeit. Ist nicht teuer, aber viele dieser Verbände helfen nur, wenn man Rechtsschutz versichert ist.

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Jardaan  12.07.2024, 19:28
@Jolie02

Den wird er - wie gesagt... Nicht finden. Das zahlt keiner für ne Ikea Einrichtung.

Plus muss die Möbelkaution im Mietvertrag vereinbart sein, selbst bei mahagoni Möbeln, darfst die nicht einfach zurück lassen.

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Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 19:36
@Jardaan

Danke! Also er hat nicht das Recht, einen Nachmieter, der diesen Betrag nicht zahlen will/ kann, abzulehnen?

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Jardaan  12.07.2024, 19:40
@Jolie02

Er hat nicht das Recht seine Möbel unter irgendeiner Rechtfertigung zurück zu lassen. Period. Das kostet den Vermieter (in diesem Fall die WG) Geld, denn Firmen entrümpeln Wohnungen nicht, weil es so viel Spaß macht. Wenn er das Zimmer mit samt den Möbeln angemietet hat, müssen sie in gutem Zustand bei seinem Auszug sein. Wenn das Zimmer leer und besenrein war, muss es bei seinem Auszug auch in diesem Zustand sein.

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Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 19:45
@Jardaan

Das Zimmer war leer beim Einzug. Okay. Also es muss leer sein und wenn er die Möbel dem Nachmieter verkaufen will, dann ist das sozusagen eine Sache, bei der alle, also auch die anderen Hauptmieter, zustimmen müssen? Also er kann nicht sagen, alle die die Möbel nicht übernehmen und kaufen für seinen genannten Preis, werden abgelehnt?

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Jardaan  12.07.2024, 19:57
@Jolie02

Wie gesagt, mit WG hab ich echt keine Ahnung, ich will dir keinen Scheiß erzählen. Bitte such ne korrekte Antwort auf Google oder nimm Hilfe von einem Mieterschutzverband in Anspruch.

Ich hab ja auch eure Verträge nicht gesehen, an diesem Punkt spekuliere ich nur noch, das hilft euch ja nicht.

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Maximal 2-300€, oder er muss das Zimmer räumen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:25

Danke dir! Wie kommst du auf diesen Betarg. Ich hab nicht viel Ahnung von Ablösevereinbarungen, deswegen freue ich mich über noch mehr Infos deiner Erfahrungen und deines Wissens.

LG

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schoschi06  12.07.2024, 18:42
@Jolie02

Es zahlt einfach keiner mehr für Sperrholzmöbel von Ikea!

Er soll seinen Müll mitnehmen und gut ist es!

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850€ für ein möbliertes Zimmer sind definitiv Abzocke, egal in welcher Stadt und Umgebung! Man kann ja nicht einfach den Neupreis der Möbel nehmen, halbieren und dieses dann als Mietpreis berechnen (dann hast du dir ja nach 4 Monaten die gebrauchten Möbel doppelt bezahlen lassen!). Dazu gibt es sicher auch Richtwerte, die meiner Schätzung nach vielleicht bei max. 10% liegen, vorausgesetzt man betreibt das als Gewerbe, was man dann auch versteuern müsste. Fair wäre entweder eine Abschlagszahlung für die Möbel und dann das Zimmer unmöbliert zu vermieten, also Gesamtkosten der Wohnung durch genutzte Mietfläche, oder ein geringer Aufpreis und/oder eine entsprechende Kaution oder Klausel im Untermietvertrag, mit welcher sich etwaige Schäden kompensieren lassen (was nach einer gewissen Nutzungsdauer, z.B. 10 Jahre, wegen normaler Abnutzungserscheinungen hinfällig werden würde). Alles andere wäre extrem überzogen und mMn moralisch sehr fragwürdig, sodass ich ganz sicher nicht einziehen würde...


Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:30

Hallo danke für die Antwort! Aber es geht nicht um die Miete, sondern eine einmalige Abschlagszahlung. Er geht komplett aus dem vertrag raus. Der neue Mieter ist dann Hauptmieter wie die anderen Mieter auch.

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PaWiKa  12.07.2024, 18:49
@Jolie02

Ahja, sorry, hab ich nicht gut gelesen! Als Abschlag scheint mir das schon ok, aber es hängt bestimmt von den Begleitumständen ab, ob ihr jemanden findet, der/die das bezahlen will. Versucht es doch einfach, und bessert ggf nach.

Viel Glück und Erfolg!

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PaWiKa  12.07.2024, 20:42
@PaWiKa

Nach den anderen Beiträgen und ein wenig Bedenkzeit muss ich hier auch nochmal revidieren. 850€ für eine standard Ikea-Möblierung ist wohl echt zu viel. Scheint mir so, als will er +/-0 rauskommen, was ziemlich egoistisch ist. Unter Druck setzen lassen würde ich mich keineswegs, oder den Spieß umdrehen. Er kann euch nicht vorschreiben, mit wem ihr zukünftig zusammen wohnen sollt. Wenn er das Zimmer behalten will, soll er Miete bezahlen, bis ihr einen geeigneten Untermieter gefunden habt (den müsste er im übrigen auch bei Wohnungsverwaltung oder den Eigentümern anmelden, wenn die das denn überhaupt zulassen). Oder er soll ausziehen und eure Bedingungen akzeptieren. Also sagt ihm, dass ihr prinzipiell kein Interesse an seinem Ikea-Zeug habt und er es mitnehmen soll, es sei denn, er findet eine Person, die zu zahlen bereit ist und die ihr euch als Mitbewohner:in vorstellen könnt.

Ich wünsche dir, dass du eine zufriedenstellende Lösung findest! Rein rechtlich ist das leider nicht so leicht, die Erfahrung musste ich während meiner WG-Zeit leider auch machen.

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Man zahlt nicht die Möbel sondern eine monatliche Miete. Je nach Wohngegend ist das durchaus angemessen. Für eine Wohnung! Aber sicher nicht für 1 Zimmer.

Google mal den Mietspiegel für deine Stadt.


schoschi06  12.07.2024, 18:18

Es geht um Abstand für die Möbel ! :)

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Bonye  12.07.2024, 18:19
@schoschi06
was kann man für ein möbliertes Zimmer verlangen, was ist ein angemessener Preis?

Und um das Zimmer.

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Jolie02 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 18:23

Danke erstmal! Also er geht komplett aus dem Mietvertrag aus, der neue Mieter ist dann wie der Rest der WG Hauptmieter. Es geht also um die Ablösevereinbarung, die einmalig ist.

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Bonye  12.07.2024, 21:23
@Jolie02

Ich denke nicht das sich jemand findet der 850€ für die Möbel ausgeben will. Allerhöchstens 500, wenn sie seinem Geschmack entsprechen.

Aber du sagtest die Anzeige ist schon raus, also abwarten wer sich da findet und dann entsprechend handeln. Der die WG verlässt will die Möbel ja nicht mitnehmen, also muss er einem Interessenten auch entgegen kommen - oder eben doch alles rausschaffen.

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