Wenn der 2. Mieter auszieht, welche Vertragsart bekommt der Nachmieter?
In meiner jetzigen Wg kann ich wohl weiterleben, ich bin Untermieter und kann mit meinem Hauptmieter weiterleben. Der 2. Mieter wird wohl dieses Jahr ausziehen.
Welche Vertragsart würde der Nachfolger des 2. Mieters erhalten?
Auch Untermieter?
4 Antworten
Es gibt also 2 Hauptmieter, die die Wohnung gemeinsam gemietet haben. Einer von diesen moechte im Laufe des Jahres aus dem gemeinsamen Mietvertrag ausscheiden. Du bist Untermieter dieser beiden Hauptmieter. Habe ich das richtig verstanden?
Dann kommt es darauf an, worauf sich die beiden Hauptmieter, der Folgemieter und der Vermieter untereinander einigen. Moeglich waere beispielsweise, dass der auszugswillige Mieter aus dem Vertrag entlassen und der neue dafuer in diesen aufgenommen wird. Dann sind es wieder 2 Hauptmieter.
Es waere aber auch denkbar, dass der auszugswillige Mieter aus dem Vertrag entlassen wird und verbleibende Hauptmieter zum alleinigen Hauptmieter wird und mit dem neuen Mieter einen Untermietvertrag schliesst.
Im schlimmsten Fall kann der Vermieter auch sagen: "Noe, ich entlasse hier ueberhaupt niemanden aus dem Mietvertrag. Entweder ihr kuendigt beide und muesst dann alle ausziehen, oder alles bleibt so wie es ist".
Dass muss schon der Mieter und der Vermieter dann entscheiden mit dir ob ihr ne WG macht über den Vermieter oder Untermieter beibehaltet durch den Mieter dann.
Der Auszugswillige hat kein Recht auf einen separaten Auszug und ist vom Willen des Vermieters und des 1. Mieters abhängig. Stimmt einer dieser beiden nicht dem Begehren nach Auszug zu, dann bleibt nur die Kündigung des Untermieters durch die Mieterpartei und die gemeinsame Kündigung der Mieterpartei beim Vermieter.
Sind die Voraussetzungen für den Ausziehenden gegeben, dann kann über den Nachzug eines 2. Untermieters oder den Einstieg des 1. Untermieters in das Hauptmietverhältnis entschieden werden.
Der Auszugswillige kann nicht durch Kündigung aus dem Mietvertrag scheiden sondern wird durch eine Vertragsänderung aus der Mieterpartei durch den Vermieter und den 2. Mieter der Mieterpartei wirksam entlassen. Es kann auch eine Vertragsauflösung Zug um Zug geben, wenn der Vermieter mit dem verbleibenden Mieter einen neuen Mietvertrag abschließen will oder anstelle des Scheidenden einen neuen Mieter einsetzen will. Da die Mieterpartei dann nicht mehr bestehen würde, muss sie ihrerseits den Untermmietvertrag wirksam beenden - durch Kündigung oder Auflösung. Der verbleibende Mieter kann aber mit dem gekündigten Untermieter einen neuen UVM vereinbaren bzw. die neue Mieterpartei.
Wenn ich einen Untermietvertrag hab, kann ich den kündigen. Und ausziehen. Punkt. Das ist kürzer. Alles andere muß den Untermieter ja nicht interessieren.
Der FS spricht hier von einem 2. Mieter, sagt aber nichts zu dessen Mietvertrag. Ob es auch ein Untermietvertrag ist, blieb bisher offen.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Der ausziehende Mieter wird vom verbleibenden Mieter und dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen und der "Nachmieter" als 2. Hauptmieter in den Vertrag aufgenommen.
- Der ausziehende Mieter wird vom verbleibenden Mieter und dem Vermieter aus dem Vertrag entlassen und der Vertrag wird dem verbleibenden Mieter als alleiniger Hauptmieter fortgesetzt. Der mach dann mit dem "Nachmieter" einen Untermietvertrag.
- Gar keinen weil der Vermieter nicht will;-)
Die Frage WG ist zweitrangig. Die mietvertragliche Situation ist so fragil und ungewiss und von mehreren Faktoren abhängig. Primär wäre, ob der Vermieter den auszugswilligen Mieter der Mieterpartei überhaupt aus dem Mietvertrag entlassen will.