Ich bin Untermieter und wurde von den Hauptmietern (WG) gekündigt. Muss ich nun, wenn ich was Neues habe die 3 Monate noch doppelt zahlen?
Wurde nach sehr kurzer Zeit von den Hauptmietern gekündigt (keine wirklich triftigen Gründe, nichts worauf ich eingehen möchte, sind ein Paar). Habe mir schnellstmöglich eine neue WG gesucht und ziehe bald aus. Sie kümmern sich sehr schleppend um einen Nachmieter für mein Zimmer. Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich als Untermieter doppelt Miete (die restlichen 2 Monate der drei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses) zahlen, obwohl ich was Neues habe und sie mir quasi nicht einvernehmlich kündigten und sich nun nicht vernünftig um einen neuen Bewohner zum nächsten Monat kümmern ?
3 Antworten
Aus welchem wichtigen Grund wurde denn dein Mietvertrag gekündigt? Untermieter haben die gleichen Konditionen wie Mieter. Der Vermieter kannohne Grund NICHT kündigen.
So wie es im Mietvertrag steht. Wenn da eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ist, dann zahlst du auch so lange, kannst aber auch so lange noch da wohnen. Ziehst du früher aus, ist das dein Ding. Da kann dich höchstens dein Vermieter früher raus lassen, wenn ihr das so ausmacht - verpflichtend ist das aber nicht.
Meinst du das gilt auch so obwohl ich nur Untermieter bin? Ich kenne den Vermieter der Wohnung nicht einmal. Und ich habe ja nicht gekündigt, mir wurde gekündigt ?
Ich lebe ja mal noch hier bis zum Ende des Monats habe aber etwas Neues gefunden, was mir gefällt und in der Nähe ist. Bin komplett neu in der Stadt und habe nicht so viel Hilfe. Deswegen wollte ich da schnell zuschlagen. Wirklich wohl fühle ich mich hier nun auch nicht mehr.
Ja, später ging leider nicht. Das ist direkt um die Ecke, da kann ich dann viel hintragen. Habe auch kein Auto, müsste sonst Freunde fragen, aber die müssten dann auch extra 2h hier hin fahren nochmal … alles blöd. Währenddessen läuft ja auch das normale Leben weiter mit Uni und Arbeit, usw. Wollte da kurzen Prozess machen .
Du zahlst bis zum Ende der Kündigungsfrist, oder bis zum Einzug eines neuen Untermieters. Niemand ist verpflichtet vor Ende der Kündigungsfrist einen neuen Untermieter einziehen zu lassen, wenn kein passender gefunden wird.
Was ein Mist, aber danke für die Antwort 😩