Gericht untersagt Verbreitung von Sylt-Video?
Das Landgericht München I hat der "Bild"-Zeitung untersagt, das Sylt-Video, auf dem junge Leute das "Ausländer raus"-Meme imitieren, unverpixelt zu verbreiten. Das Gericht untersagte der Zeitung darüber hinaus den Vornamen einer Frau aus dem Video zu nennen (siehe hier). Auch viele andere Medien, unter anderem der WDR und die "Zeit", hatten das Video unverpixelt verbreitet.
Was ist Eure Meinung zu dem Beschluss?
35 Stimmen
14 Antworten
Das wird sich zeigen. Die Bild war schon öfter gerichtlich in dieses Thema imvolviert, z.B. bei den Krawallen in Hamburg und bei einem mutmaßlichen IS Terroristen. Bei den Krawallen in Hamburg hatte der BGH letztendlich zugunsten der Bild entschieden. Da es keine Leute der Zeitgeschichte sind, geht es um die Frage des öffentlichen Interesses das gegen die Persönlichkeitsrechte der Gezeigten abzuwägen ist. Ich kann mir vorstellen dass die Bild Rechtsmittel einlegen wird und dann wird man weitersehen.
Diese Unterscheidung wurde vom BGH aber nach einem Urteil des EGMR aufgehoben, z.B. BGH 14.10.2008, VI ZR 272/06. Seitdem geht es nur noch um die Abwägung der Pressefreiheit gegen die Persönlichkeitsrechte. Und auch früher wurden zu den "relativen" Personen der Zeitgeschichte z.B. Sportler, Showgrößen, Sportler gezählt, in der Regel nicht aber "normale" Leute. Eine spannende Frage wäre gewesen, wie es ist, wenn ich erst durch das aufgenommene Ereignis zu einer solchen Person werde. Aber das hat sich durch die neue Rechtsprechung erst mal erledigt. Etwas verwirrend ist dass die veralteten Begriffe immer noch verwendet werden. Man will sich von den verschiedenen Personen der Zeitgeschichte offenbar nicht trennen.
... Richtig doof, wegen sowas auch noch zu klagen. Jeder weiß, wie die junge Dame heißt und wer ihr Vater ist. Als Teilhaber eines Beratungsunternehmens wollte er entweder seiner Tochter zur Strafe richtig einen reinwürgen. Oder die Beiden sind klassische Ballermannkunden im Nobeloutfit.
Bild ist einfach nicht vertrauenswürdig. WDR etc. schon. Wem man nicht vertrauen kann, dass sie das Video nicht aus dem Kontext reißen, soll es auch nicht erlaubt sein, es unverpixelt zu verwenden.
"Bild" darf es also nicht, der WDR hingegen schon? Deine Aussage macht keinen Sinn.
Natürlich ist das Urteil richtig, seit wann dürfen irgendwelche Fotos von fremden Leuten ungefragt in der Öffentlichkeit verbreitet werden? Datenschutzgesetz?..
Aber Fotos von ausländischen Kriminellen werden nicht gezeigt, wo sind wir denn hier?!
Natürlich ist das Urteil richtig, seit wann dürfen irgendwelche Fotos von fremden Leuten ungefragt in der Öffentlichkeit verbreitet werden?
Das ist in bestimmten Fällen, etwa Ereignissen der Zeitgeschichte, durchaus zulässig (vgl. § 22, 23 KunstUrhG). Die Rechtsprechung legt den Begriff "Ereignis der Zeitgeschichte" übrigens relativ weit aus, so dass er auch hier zum Tragen kommt.
Diese Paragraphen gelten hier aber nicht, da liegst du falsch. Aber man sieht daran sehr schön, wer scheinheilig und heuchlerisch mit 2erlei Maß misst (ich mein in der Allgemeinheit, nicht du jetzt).
Diese Paragraphen gelten hier aber nicht, da liegst du falsch.
Ach so. Dann gelten hier vermutlich die Paragraphen des "Datenschutzgesetz", oder?
Es reicht irgendwann denke ich auch. Die personen im Video haben ihre Lektion gelernt und auch ähnliche Menschen wurden vermutlich erstmal abgeschreckt.
Die Menschen auf dem Video sind eventuell relative Personen der Zeitgeschichte. Im verlinkten LTO-Artikel werden die juristischen Hintergründe erklärt.