Fahrverbot bei zwei Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb eines Jahres?

ZuumZuum  17.03.2024, 02:19

Bisst Du noch in der Probezeit?

Morgothhh 
Fragesteller
 17.03.2024, 17:22

Ne, zum Glück nicht.

5 Antworten

Sie gelten demnach erst als Wiederholungstäter, wenn der Blitzer Sie zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten nach dem ersten Verstoß mit mindestens 26 km/h zu viel auf dem Tacho erwischt.
Haben Sie tatsächlich als Wiederholungstäter eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, zieht dies ein  Fahrverbot von einem Monat nach sich.  Normalerweise wird ein solches für Pkw-Fahrer erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h (innerorts) bzw. 41 km/h (außerorts) verhängt.

https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/wiederholungstaeter/

Beides jeweils Autobahn (Pendlerstrecke)

Aber dann kennt man doch die Blitzer oder nicht?

Zwei gleichartige Verstöße (mit Bußgeld) innerhalb von 12 Monaten = 1 Monat Fahrverbot.

Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert.

https://www.bussgeldkatalog.org/wiederholungstaeter/

Von Experte Crack bestätigt

Hi ja. zwei Überschreitungen von 26 oder mehr innerhalb eines Jahres führen zu einem einmonatigen Fahrverbot.


Morgothhh 
Fragesteller
 17.03.2024, 09:57

Ist das sicher oder eine kann entscheidung?

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Crack  17.03.2024, 10:07
@Morgothhh

https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/__4.html

(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

Der Regelfall dürfte hier bei 99,99% liegen, es ist also sicher.

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Eine Einzelfallentscheidung ist es nicht bzw.. nicht unbedingt. Es wird schon bewertet was du sonst noch auf dem Zettel hast. Aber vor allem kommt es darauf an ob du noch in der Probezeit bist. Sollte das so sein gehst du möglicherweise 4 Wochen zu Fuß.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Eine. Monat laufen.

Zzm Nachdenken, weil ja die Einsicht bei dir für das Fehlverhalten fehlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung