Erneut geblitzt. Gelte ich als Wiederholungstäter?
Hallo, ich wurde im November 2023 außerorts mit 41 zu viel geblitzt. Anfang März habe ich schließlich mein Bußgeldbescheid erhalten und am 15.03.2024 mein Führerschein bis zum 15.04.2024 abgegeben. Nun wurde ich heute, 4 Tage nach Aufhebung des Fahrverbotes, leider erneut geblitzt mit höchstens 15 km/h zu viel (ohne Toleranzabzug) ebenfalls außerorts.
Gelte ich demnach als Wiederholungstäter? Droht mir ein erneutes Fahrverbot?
3 Antworten
Dem scheint nicht so zu sein:
Sie gelten als Wiederholungstäter, wenn ein Blitzer Sie zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten erwischt und Sie die Geschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschritten haben. Der Zeitraum beginnt ab Rechtskraft den Bußgeldbescheides zum ersten Geschwindigkeitsverstoß.
Auf jeden Fall ist das nicht grad förderlich, wenn du weiterhin Autofahren willst. Sollte eigentlich klar sein.
Jupp. Ganz offensichtlich bist du nicht lernfähig und gewillt, dich an die Gesetze zu halten. SCHADE dass man dir den Lappen nicht pauschal für 5 Jahre wegnehmen kann.
Schlüssel kann man nachmachen lassen. Wie wärs stattdessen mit ner Parkkralle?
Hm... oder Auto beschlagnahmen :D
Edit: dann belegen die wenigstens nicht für weiß-ich-wie-lang einen Parkplatz, den andere dringend brauchen könnten.^^
Mir fällt grad ein: Manchen gehört das Auto ja nichtmal. Die melden das über andere an und schon müsste man das Auto wieder freigeben.
1/2 Monat Knast für den Täter. Dann fährt er auch kein Auto mehr.
Oh Gott wie hasserfüllt manche Menschen doch sind
Jupp. Das denke ich mir auch jedes Mal, wenn ein Raser mich nötigt. Umso besser wenn der Lappen weg ist.
Man sollte zusätzlich noch die Autoschlüssel beschlagnahmen. Manche Spezialisten wissen nämlich leider, dass ein Auto mit Benzin und nicht mit Führerschein fährt :/