§267 Strafgesetzbuch:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Die Beweggründe spielen keine Rolle, weil es schlicht verboten ist! Aber Richter haben einen "Ermessensspielraum" bei der Strafbemessung.

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Wenn Du arbeitest bist Du über Deinen Arbeitgeber versichert (für Arbeitsunfälle). Ansonsten hast Du Deine ganz normale Krankenversicherung.

... und wenn Du einen zusätzlichen Unfallschutz haben willst, macht Dir die Versicherung Deines Vertauens gerne ein Angebot.

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Ja, gibt es. Du musst Dir nur Reden von Donald Trump anhören.

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Wenn Du heute kündigst (mit der üblichen Frist von "drei Monaten zum Monatsende") ist Dein spätester Auszugstermin der 31.8.2024. Das ist auch der Tag, der in der Kündigung stehen sollte. Somit zahlst Du noch für Juni, Juli und August.

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Du hast eine Festmiete inklusive aller Nebenkosten und die 350 Euro für 100 Quadratmeter klingen nach einem echten Schnäppchen. Bei uns bekommst Du für das Geld vielleicht ein Wohnklo mit Kochnische.

Was ist da jetzt das Problem?

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Keine Panik! Bis 2030 soll zwar jeder Glasfaser haben, aber bei der Unfähigkeit aller Beteiligten (Staat, Telekommmunikationsindustrie, Wohnungswirtschaft, ...) wird das nichts vor 2040, eher sogar erst 2050.

... und dann gibt es immer noch die gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsfirmen zur "Grundversorgung". Auf dieser Basis soll es ja sogar noch Haushalte mit einem "analogen Telefonanschluss" geben.

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Das größte Problem sind die fehlende EG-Typgenehmigung und EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC). Das passiert, wenn die exportierten Fahrzeuge gar nicht für den Export nach Europa vorgesehen sind. Dann wird in der EU eine Vollabnahme zu Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) fällig.

https://www.tuv.com/germany/de/lp/mobilit%C3%A4t/vollabnahme/main-navigation/importeur/

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anderes Init System

Ich benutze MX-Linux und damit das gute alte SysVInit.

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Ja.

Natürlich darfst Du Deine Meinung frei in Wort, Schrift und Bild äußern (Art. 5 Abs 1 GG). Du solltest Sie aber auch begründen können und Dich nicht über Widerspruch wundern.

Aber auch die freie Meinung hat Grenzen, wenn Sie gegen die Grundrechte anderer, gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt. Und dann kann es auch Konsequenzen haben.

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