Fahrtkostenerstattung jobcenter nur für günstigstes Verkehrsmittel?


20.08.2024, 14:24

Was ich wissen möchte ist ob die mir den Fahrtweg mit dem Auto erstatten MÜSSEN denn ich Fahrtkostenantrag steht :

Hinweis Fahrkosten werden in Höhe des Betrages, der bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen

Verkehrsmittels der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zu zahlen ist, erstattet.

Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges (dazu gehören auch

S-Pedelecs und Elektrofahrräder, wenn diese der Versicherungspflicht unterliegen sowie E-Scooter/E-Tretroller)

werden 20 Cent je vollen Kilometer zurückgelegter Strecke gezahlt, jedoch höchstens 130 Euro täglich für Hin- und

Rückfahrt, bei Pendelfahrten beziehungsweise höchstens insgesamt 588 Euro für jeden Kalendermonat.

Da ist nicht ersichtlich ob punkt 2 Benutzung des Kraftfahrzeuges ausgeschlossen wird wenn möglich. Weiterhin konnte mir hier bisher auch noch NIEMAND sagen warum die Fahrtkosten anderer Leute (DRV als auch Agentur für Arbeit) Ihre Fahrtkosten per Auto erstattet bekommen, diese haben teilweise deutlich bessere Anbindungen als ich. Ich will nicht wissen ob ihr dies für zumutbar haltet oder nicht, sondern ob es dazu Gesetzeslagen gibt und nicht ob ihr euch damit abfindet oder es auch nichts ausmacht, denn mir macht es etwas aus. Weiterhin beziehe ich ja Bürgergeld, ich habe einen Bildungsgutschein, es geht hier nicht um eine normale Ausbildung oder Arbeit. Ich bekomme keine Vergütung.


20.08.2024, 16:04

Für Jemand der das selbe Problem hat/hatte/haben wird bei mir war es eine individuelle Entscheidung, es scheint zum aktuellen Zeitpunkt keine klare Regelung beim Jobcenter zu geben und somit als letzte Instanz vom SB entschieden. Bei mir war es jetzt glücklicherweise so das nach dem ganzen Tamtam ich wohl doch eine Kostenübernahme für die Fahrtkosten per PKW erhalte.

Nachdem hier sehr viele Proaktiv dafür waren das es Pech ist und man jeden drecks Weg hinnehmen muss ...

Nein, muss man NICHT!

Wenn ihr das tut dann ist das euer Problem. Wenn es für euch zumutbar ist, dann schön, aber zu sagen es muss für jeden zumutbar sein ohne gesetzliche Grundlagen obwohl ich diese von anfang an wollte, siehe Referenz: Gibt es da irgendwelche Gesetze? mich anzupöbeln finde ich nicht gut, ich wünsche keinem auf Bürgergeld angewiesen zu sein, denn man wird von vielen als letzter Dreck, Arbeitsunwillig oder was auch immer gesehen nur weil man es nicht zumutbar findet für das Geld den Speichel von jedem aufzulecken ...

Ich habe fertig, vielen Dank fürs lesen und meinen höchsten Respekt wer tatsächlich darüber nachdenkt anstatt zu werfen ohne zu Bedenken das jeder in einem Umfeld hätte sein können das es ihm nicht ermöglicht zur normalen Gesellschaft zu gehören.

9 Antworten

Beantrage doch einfach die Fahrtkostenerstattung für einen PKW und warte die papierschriftliche Entscheidung des Jobcenters ab.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

So lange war mein Schulweg als Schülerin am Gymnasium auch, auch zweimal umsteigen. Im Sommer bin ich Fahrrad gefahren, 12 km eine Fahrt. Fand ich nicht schlimm.

Willkommen (zurück) im Berufsleben.. das Problem der Verkehrswegekosten und -ZEITEN hat jeder andere arbeitende Mensch auch. Warum das jetzt einseitigerweise die einen berücksichtigt kriegen sollen wäre mir ein Rätsel..

Deine Entscheidung ob Du Dir Deine Lebenszeit auf eigene Kosten zurückkaufst oder nicht. Dasselbe Dilemma hat fast jeder andere schließlich auch.


Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 14:26

Ich kann mir nichts auf eigene Kosten zurückkaufen da ich mit dem Bürgergeld weniger bekomme wie in einer regulären Ausbildung in der Branche.

0
MainSenfdazu  20.08.2024, 14:42
@Anon13

Immerhin kriegst Du Bürgergeld. Missgönn ich Dir auch nirgends, ganz im Gegenteil.

Aber irgendwo muss halt gleiches Recht für alle gelten. Entweder es ist (für alle) zumutbar so und so viel Freizeit in den Arbeitsweg zu stecken oder nicht.
Wieso sollten die, die Dich eh schon unterstützen und ihrerseits wahlweise teure oder zeitlich lange Wege haben, dann obendrein noch dafür aufkommen (müssen), dass DU den kürzesten Weg finanziert bekommst?

Anders gesagt - warum ist DEINE Lebenszeit mehr wert als die von anderen, die's finanzieren sollen? Nicht böse gemeint aber ehrlich gemeinte Frage.

0
Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 14:56
@MainSenfdazu

solche Kommentare machen kein Sinn, da könnte ich genauso fragen warum jeder Mensch der 10cm größer ist als ich statistisch das Recht hat X€ mehr zu verdienen ..., es geht mir hier um Regelungen und nicht um verdient oder nicht verdient, weil eine Gerechtigkeit gibt es nicht, es scheint mir auch nicht gerecht das ich eine Brille bezahlen muss mit 5,75 Dioptrin auf die ich angewiesen bin da ich ohne nichts machen kann während andere Kosten bei anderen Gebrechen von der Krankenkasse voll übernommen werden ... nicht böse gemeint ... ich missgönn denen das nicht die andere Kosten übernommen bekommen.

0
Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 15:03
@MainSenfdazu

Es gibt kein gleiches Recht für alle sondern nur Regelungen für X Y Z, dein Vergleich das jeder Weg für jeden gleich zumutbar sein soll hinkt, so wie jemand mit Behinderung weniger weit laufen kann wie jemand ohne, bei sonst gleichen Bedingungen. Und für mich ist dieser Weg nicht zumutbar und was ich so bisher zu Gesetzeslagen gefunden habe ist dies wieder eine Individuelle Entscheidung eines Sachbearbeiters somit dein ganzes "für alle" zumutbar oder nicht wieder nichtig und da mir bisher keiner geholfen hat sogar das ganze Thema unnötig. Wie ich Individuelle Entscheidungen hasse, deshalb bekommen es bei mir wohl alle außer mir da meine SB mich nicht mag.

0
MainSenfdazu  20.08.2024, 15:06
@Anon13

dein Vergleich das jeder Weg für jeden gleich zumutbar sein soll hinkt, so wie jemand mit Behinderung weniger weit laufen kann wie jemand ohne, bei sonst gleichen Bedingungen.

Bist Du denn behindert? Dann hättest Du das mal dazuschreiben sollen. Hast Du aber nicht. Logisch dass ich mich nicht darauf beziehen konnte. Dann schreib halt nächstes mal gleich worauf Du rauswillst.

0
Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 15:53
@MainSenfdazu

Bin ich nicht. Habe das Thema jetzt aber auch geklärt, es kam ein Anruf rein nachdem ich heute Mittag geschrieben habe das es für mich nicht zumutbar ist, individuell wurde dann entschieden das es wohl doch möglich ist die PKW kosten zu erstatten, auch wenn ich nicht weiss warum diese Frage nach einem Monat überhaupt erst kam und nicht schon vorher oder gar nicht, aber das so viel Individuell entschieden wird und nicht "gleich" so wie du schon sagst finde ich auch nicht gut. Man muss immer Nachfragen und manche haben es besser oder schlechter obwohl der Anspruch eigentlich geregelt sein sollte, zum guten oder schlechten.

0
MainSenfdazu  20.08.2024, 16:16
@Anon13

siiiicher. Jetzt wo Du beleidigt bist weil in dieser Frage nicht jeder hinter Dir steht kam koooomischerweise plötzlich der Anruf, der Dir nach all den Wochen plötzlich doch recht gibt. Wers glaubt.. Viel Spaß dann beim Bahnfahren

0
Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 16:18
@MainSenfdazu

Du kannst gerne glauben was du möchtest? Wo ist denn deine Gesetzesvorlage für die Regelung beim Jobcenter? Es gibt anscheinend keine ..., es wurde individuell bei mir entschieden. Danke für das Gespräch, tatsächlich fühle ich mich beleidigt, das ändert aber nichts daran das es der Wahrheit entspricht.

P.S. falls es dir hilft kann ich dir nach Abschluss gerne Auszüge und etwas schriftliches bereitstellen.

0

Das müssen viele Arbeitnehmer jeden Tag fahren ^^ Also völlig normaler Arbeitsweg.

Wieso sollte dir das jemand zahlen ? Mal ganz davon abgesehen bekommst du doch schon ein 49€ Ticket bezahlt.

Du hast dafür zu sorgen dass du pünktlich auf Arbeit erscheinst (ist übrigens auch ganz normal in der Arbeitswelt). Weißt du also im voraus dass der Zug gerne mal Verspätung hat musst du einen früheren Zug nehmen.

Das was du da beschreibst ist für viele normaler Alltag. Generell beschweren sich hier viele Bezieher von Leistung darüber wenn sie jetzt plötzlich etwas leisten sollen was eigentlich völlig normal ist. Sowie bspw. sein Leben selbst zu finanzieren von dem Geld welches man selbst verdient..


Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 14:28

Wenn ich das Reguläre Geld eines Azubis bekommen würde könnte ich dein Kommentar nachvollziehen nur tue ich das nicht!

0
Janii132  20.08.2024, 14:30
@Anon13

Du bekommst doch trotzdem Geld vom Amt so wie Miete usw. bezahlt oder wer kommt aktuell für deinen Lebensunterhalt auf ?

0
Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 14:32
@Janii132

Das ist korrekt, allerdings liegt das unter dem was ich als Azubi verdienen würde, oder bekommst du in der IT-Branche 563€?

0
Janii132  20.08.2024, 14:36
@Anon13

Also du lebst vom Amt und machst gerade eine Umschulung die dir das Amt bezahlt und bekommst Geld vom Amt für dein Lebensunterhalt und beschwerst dich dass du weniger bekommst ? Dann geh doch weg vom Amt und suche dir selbstständig eine Ausbildung.

Dann bekommst du Ausbildungsgeld und bist vom Amt weg. Bedenke aber dass du die Miete dann selbst zahlen musst.

Ab hier bin ich raus.

1
MainSenfdazu  20.08.2024, 14:46
@Janii132

Dann bekommst du Ausbildungsgeld und bist vom Amt weg. Bedenke aber dass du die Miete dann selbst zahlen musst.

Ab hier bin ich raus.

.

eeeeeeeben.

0
Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 16:46
@Janii132

Das hatte ich getan allerdings hatte ich mit meinem Alter keine gefunden, deshalb mache ich doch die Umschulung? Du stellst es so hin als ob hier jeder mit einem Job um sich wirft in dem man 5000€ für nichts tun bekommt, wo ist dieser Job? Ich nehme ihn! Denkst du ich habe keine Bewerbungen verschickt? Es gibt ein Grund weshalb ein Bildungsgutschein gestellt wird, nämlich da die Voraussetzungen stimmen es aber keine Vermittlungsmöglichkeit gab. Denkst du ich habe den einfach so bekommen? Ich hatte mein Lebensunterhalt von dem finanziert was ich bekam, ich hatte sogar nach erster Ausbildung und 2 Jahre Arbeit in dem Beruf 30000€ auf der Seite, aber nachdem mich die Arbeit mental kaputt gemacht hat war das Geld sehr schnell weg, vor allem weil die Kosten für Krankenversicherung etc. relativ hoch angesetzt sind auch wenn man nichts verdient. Back to Topic: Wie schon erwähnt wollte ich eine Ausbildung machen, keine Umschulung, denkst du ich suche mir eine Ausbildung wenn ich mir die Kosten der Miete mit dieser nicht finanzieren könnte? ding ding ding! Korrekt natürlich bin ich so dumm und würde so etwas nicht bedenken ... den Kommentar fand ich zumindest witzig. Da ich bei meinem Bruder wohne zahle ich deutlich weniger Miete wie normal und ich lebe auf dem Land was es nochmal günstiger macht. Somit wäre meinen Berechnungen nach eine Ausbildung mit Wohngeldzuschuss für mich deutlich besser gewesen ha! wo gibts denn sowas und da ist noch nicht mal die Rente inbegriffen die ich in den 2 Jahren verliere.

0

Eine Pendelzeit ab 6 Stunden täglicher Beschäftigung von bis zu 3 Stunden ist noch zumutbar, also für Hin und Rückweg.

Musst Du sehen ob Du bei einer Bahn früher auf mehr als 3 Stunden kommst, wenn ja, wäre das nicht mehr zumutbar und dann müssten auch die Kosten mit einem eigenen Fahrzeug anerkannt werden.


Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 16:52

Jep, die 1,5h pro Weg wurden mir auch gesagt, letzten Endes lag die Entscheidung aber trotzdem bei meinem SB und dieser hat mir eine Kostenübernahme zugesagt. Wie genau das intern begründet wird oder nicht, kann ich nicht bewerten. Auch wurde mir nicht gesagt das diese nach einem Gesetz verpflichtend arbeiten müssen oder nicht, sondern lediglich das dieser sich an dem Richtwert von 1,5h orientiert.

0
isomatte  20.08.2024, 16:59
@Anon13

Das sind Richtwerte und nicht in Stein gemeißelt, da gibt es fast immer einen Ermessensspielraum.

Sollte bei der Agentur für Arbeit in Paragraf 140 SGB - lll zumutbare Beschäftigung geregelt sein und wenn ich mich nicht irre beim Bürgergeld unter SGB - ll vom Jobcenter in Paragraf 10 SGB - ll.

1
Anon13 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 17:08
@isomatte

Ein sehr guter Kommentar, daraufhin konnte ich in SGB - II unter 3.3 Entfernter Beschäftigungsort den genauen Bezug dazu finden was rechtens ist und was nicht, (3) In Anlehnung an § 140 SGB III ist bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten in der Regel die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren Beschäftigten üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitsstelle anfallen. Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt, sondern in größerem Umfang anfallen. Wie du schon sagtest in der Regel, darunter stehen auch noch Richtwerte und es ist wohl auch rechtens eine individuelle Entscheidung, vielen Dank für die Klärung!

0