Blickwechsel 26. Juni 2024
Blickwechsel - Deine Fragen an eine Bürgergeldempfängerin
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Stimmt es wirklich das jetzt alles Bürgergeld Empfänger ihren TV Empfang zum 1.Juli selbst anmelden müssen auch wenn diese über den Vermieter laufen?

2 Antworten

Hi,

danke für die Frage!

Wie es aussieht, ist da wohl was dran. Vorher konnte man die Kosten für das Kabelfernsehen über die KDU-Anlage mit angeben (Nebenkostenprivileg). Das geht wohl ab dem 01. Juli nicht mehr.

Das gilt aber nur für die Beziehenden, deren Vermieter Sammelverträge haben. Bei mir ist das zum Beispiel nicht der Fall, ich muss das vom Regelsatz bezahlen. Ich finde das ehrlich gesagt eigentlich nur gerecht.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – aktuell auf Bürgergeld angewiesen

Sally8484 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 15:50

Glaube mein Vermieter hat einen Sammeltvertrag für alle sechs Haushalte hier.ich muss ihn morgen dringend fragen.den er sagte ich kann ab 1.Juli so weiter gucken.wüsste jetzt auch nicht wo es am billigsten wäre...

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Sally8484 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 16:00
@DieChemikerin

Lieben Dank...Auch wenn ich dann eine Woche Tv Programm verpasse auch nicht schlimm...Man kann ja auch Mal paar Tage ohne auskommen

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Das betrifft nicht nur Bürgergeldempfänger, aber tatsächlich auch nicht alle Mieter. Nur wer bisher einen Kabelfernseanschluss hatte, der über den Vermieter abgerechnet wurde, der muss sich fortan selbst um seinen TV Emüfang kümmern.

Egal ob Bürgegeldempfänger, Arbeitnehmer oder Unternehmer. Es gibt aber duchaus auch Mietbojekte, wo eine Gemeinschaftssateitenanlage montiert ist. hier ändert sich rein garnichts.

Übrigens: Im vergleich zwischen Leistungsbeziehern und Selbstversorgern ist die Nummer garnicht mal so fair, denn als Teil der Nebenkosten wurde dem Bürgergeldempfänger der Kabelanschluss bezahlt, Dabei sind Kosten fürs Fernsehn etc. eigendich Teil des Regelsatzes.

lg, Anna