alles was im Wirtschaftsplan beschlossen ist, ist normal.
damit werden auch Leistungsverluste aufgefangen. Die Rohre bis zu den Heizkörpern gehen von Keller bis zu den Wohnungen und sind warm und verbrauchen Energie. Diese Verluste sollen über den Grundpreis abgefangen werden.
Auch dadurch das Wärme aufsteigt, profitiert der über einem wohnende Mensch von den aufgedrehten Heizkörpern der unteren Wohnungen. Wenn nur nach Verbrauch abgerechnet wird stehen sich die Mieter besser, die unter sich noch jemanden wohnen haben.
Die Kosten, die Techem berechnet, sind in der Heizkostenabrechnung bereits eingebucht und somit in den Mieterheizabrechnungen enthalten. Natürlich wird anteilig auf Mietdauer im Abrechnungszeitraum gerechnet.
Die Vermieterin könnte mal jemanden fragen, der sich damit auskennt. HiHI
google selbst. manche machen es sich echt bequem.
Es gibt jedes Jahr eine Hausgeldabrechnung worüber in der Versammlung beschlossen wird. Selbstverständlich kann das erst im folgejahr erfolgen, also in 2017 für 2016.
Einladung, übersendung der Abrechnung und neuen Wirtschaftsplan, das kennen Sie sicher. Also ist da wenig Spielraum von hab ich nicht gewusst, ist das so viel, muss ich das zahlen.
Wenn ein Eigentümer im Laufe des Jahres zuviel zahlt behalte ich das auch wenn ich jetzt schon weiss er muss eine Nachzahlung noch zahlen.
Aufgrund der Worte sehe ich Sie sind in Deutsch nicht so mächtig, bitte holen Sie das doch nach. Das hilft auch sehr bei der Verständigung. Alles Gute
bei einer Heizungsanlage, die alle Wohnungen versorgt ist die Eigentümergemeinschaft zuständig, da es ja Gemeinschaftseigentum ist. Wenn es sich um eine Therme handelt, so liest sich das für mich, ist der Eigentümer zuständig. Alles Gute
und täglich grüßt das Murmeltier. Diese Frage ist schon sooooo oft gestellt worden, die müste man schon googlen können.
der Vermieter muss auch nicht erklären. Er bezahlt Kosten und berechnet sie weiter. Lege doch beide Abrechnungen nebeneinenander und gucke welches Gesamtkosten voneinander abweichen.
In 2016 kann die Gebäudeversicherung stark gestiegen sein, wegen der ganzen Stürme und Hochwasser in den Vorjahren. Die zahlen wir alle mit.
ansprechen oder ausziehen. Ihr seit doch keine Feiglinge oder?
Verpflichtet eher nicht. Aber er kann die sogenannte Nachtabsenkung einschalten.
Macht Bilder und geht zum Veterinäramt....
frau Google weiss das. Das ist keine gute Frage.
du kannst auch Gelassenheitstraining machen. Flatterende Folien, rappelnde Dosen in einer SChubkarre kommen gut, laute Musik (pop oder auch Marschmusik) ich finde nichts schlimmer, als wenn Pferd sich vor allem und jeden erschreckt.
sags so wie et is. Involvier sie und lass sie sich mit darum kümmern. Du kannst ihr ja eine REitbeteiligung anbieten. Aber das könnte auch eure Freundschaft belasten.
regelt das im Kaufvertrag. Habt ihr keine Rücklage?? Die ist für so was da.
Wartung Therme, Schornsteinfeger, Kleinreparaturen, die nur diese Wohnung betrifft.
seit ihr wirklich Eigentümer oder gibt's ein eingetragenes Recht über die Mitbenutzung.
Der Verwalter der Nachbargemeinschaft sollte wissen was er tun muss um eine Kostenbeteiligung richtig herzu leiten. Euren Anteil? kann er zahlen. so ein Küchentischverwalter.
der Abschlepper kommt und kassiert sofort. Von dem der bestellt hat. Aber das ist privater Grund da dürften die gar nicht kommen. Alles heisse Luft... Aber der Platz ist nur für angemeldete PKW da. Dein Verhalten finde ich auch nicht gut. Warum hast du ihn abgemeldet. bringen dich die Kosten um?
ich sach mal so, versuchen kann mans. Jeden Tag steht ein Dummer auf. ob das Objekt damit verkauft wird - glaub ich nicht.
Wieso ist eingentlich die Hausverwaltung für alles zuständig??? Der Verwalter setzt Beschlüsse um. Mehr nicht.
Wenn in deinem Fall einer was tun muss dann die Eigentümergemeinschaft. Wenn dies nicht passiert haftet sie. Aber ich hab mal so was wie Bestandsschutz gelesen. Und eine Baugenehmigung wird es doch für das Objekt geben. Und um die zu bekommen muss doch auch die Höhe der Brüstung genehmigt worden sein. Und das gilt erst mal bis was anderes amtlich wird. Und diese betrifft nicht nur ein Sondereigentum sondern dann auch andere Sondereigentume.
Fachlich ist das eine bauliche Veränderung, die nur mit Allstimmigkeit beschlossen werden kann.