Vermietetes Reihenmittelhaus kaufen Sperrfrist Eigenbedarf?

3 Antworten

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Wenn die Reihenhäuser eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) sind und das RH bei Anmietung dieses Mieters noch nicht so war stimmt das.


Hauskauf2024 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 14:23

Also wenn diese Reihenhaussiedlung eine WEG ist und das bei Anmietung dieses Reihenhauses noch nicht so war ( keine WEG) muss ich die Sperrfrist beachten richtig ? Aber wenn das Reihenmittelhaus bei der Anmietung durch den Aktuellen Mieter schon eine WEG war nicht wäre das so richtig? und wenn die Reihenhäuser keine WEG sind brauche ich auf die Sperrfrist überhaupt nicht zu achten richtig? Danke für ihre Antwort

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anitari  30.05.2024, 14:29
@Hauskauf2024

Richtig.

Diese Sperrfrist gilt nur wenn Wohnraum während der Mietdauer eines Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt und dann erstmals verkauft wird. Siehe BGB § 577a

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Hauskauf2024 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 14:37
@anitari

Wird bei dem Haus nicht der Fall sein ( Baujahr 1910 Kernsanierung 2019 auf Effizienklasse B) bei dem BJ denke dass das schon mehr als einmal verkauft worden ist

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Ich würde mir vom Makler die Teilungserklärung geben lassen da steht das drin, ob es sich um eine WEG handelt oder nicht.

Beachte auch, dass es Situationen gibt, wo die Mieter nicht so einfach gekündigt werden können, z.b. Härtefallregelungen. Ich würde keine vermietete Immobilie kaufen wenn ich da selbst einziehen will, aber das ist nur meine persönliche Meinung.


Hauskauf2024 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 15:02

Das Haus ist aus preislicher sicht nicht zu schlagen und es ist schon alles Saniert worden

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Anna5050  30.05.2024, 16:24
@Hauskauf2024

Guck lieber genau hin und finde raus, warum es so günstig ist. Wenn du da nicht selbst einziehen kannst, weil der Mieter eine Behinderung hat, bringt dir der günstige Preis auch nichts.

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Hauskauf2024 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 20:46
@Anna5050

ist auf dem Platten Land ( Das Dorf hat keine 800 einwohner) jedoch sind die nächsten Supermärkte usw nicht weit weg und das Grundstück klein werde den Makler dazu aber fragen

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Anna5050  30.05.2024, 20:49
@Hauskauf2024

Befrag ihn auf jeden Fall kritisch. Er bzw. der Verkäufer darf ja nicht lügen.

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Von Experte Gerhart bestätigt

Solche Sperrfristen kennt man lediglich bei Eigentumswohnungen, die bereits von Mietern vor der Begründung von Wohnungseigentum bewohnt wurden in solchen Fällen hat der Mieter auch ein Vorkaufsrecht.

Für Ihren beabsichtigten Erwerb eines Einfamilienhauses gilt je nach Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei bis neun Monaten.


Hauskauf2024 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 14:24

Ist aber ein Reihenmittelhaus und kein EFH

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schelm1  30.05.2024, 14:27
@Hauskauf2024

Ein Einfamilienhaus ist ein Haus, ob es sich nun um ein freistehendes, Reiheneck- oder Mittelhaus handelt, das ist völlig schnurz!

Daran ändert selbst ein Erbbaurecht nichts.

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anitari  30.05.2024, 14:31
@schelm1

Vorsicht! Mehrere Reihenhäuser können eine WEG sein.

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schelm1  30.05.2024, 14:35
@anitari

Na da sollte man wohl spätestens bei der Grundbucheinsicht anlässlich des beabsichtigten Kaufvertrages durch den Notar erfahren!

Kaufe ich ein Grundstück mit Einfamilienhaus, dann ist das kein Wohnungseigentum im Sinne des WEG!

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