Gartenmitbenutzung in einem Mehrfamilienhaus wegen Eigenbedarf kündigen?

4 Antworten

Kauf bricht nicht Miete ist nicht nur ein Sprichwort, sondern Gesetz. BGB § 566

Heißt ihr müßt die bestehenden Mietverträge so übernehmen wie sie sind.

Zu Teilkündigungen ist man als Vermieter nicht berechtigt.

Außer die Fläche/Räume, die keine Wohnräume sind, werden benötigt um Wohnraum zur Vermietung zu schaffen.

Kurz das ihr den Garten alleine nutzen wollt berechtigt euch nicht den Mietern die Mitnutzung zu untersagen bzw. zu kündigen.

Eher nicht. Kauf bricht Mietvertrag nicht.

Abgesehen davon sollte euch auch klar sein, dass ihr es euch dann als erstes mit euren Mitbewohnern im Haus verscherzt.

Natürlich nicht. Mietvertrag wird mitübernommen.

die bestehenden Mietverträge gelten auch für die neuen Eigentümer, also euch

ihr könnt nur versuchen, im gegenseitigen Einverständnis = jeweils Eigentümer und Mieter eine andere Regelung zu finden - natürlich ist nicht garantiert, dass sie darauf eingehen - wenn es gute und ordentliche Mieter sind, die keinen Ärger machen und pünktlich die Miete zahlen, würde ich dann alles so lassen wie es ist


Tanja3077 
Beitragsersteller
 13.01.2024, 16:53

Genau das ist auch das Problem. Diese eine Familie wird immer absichtlich dagegen sein, um uns nur zu schaden. Es bleibt nur die Hoffnung, daß nach paar Jahren meine 2 älteren Söhne Ausbildung oder Studium machen und anfangen Geld zu verdienen. Dann können wir diese Wohnung oben wegen Eigenbedarf nehmen . Hätte sofort gemacht, aber wir brauchen mieteinnahmen , Hauskredit muss ja gezahlt werden.