Kündigung auf Eigenbedarf, Wohnung gefunden, kann ich sofort umziehen?

8 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

Ich würde mich mit dem Vermieter kurzschließen ob ihr einen Aufhebungsvertrag zum 28.02. aufsetzen könntet.

Vorteil für dich:

  1. Du musst nicht für 2 Wohnungen gleichzeitig Miete zahlen.
  2. Du umgehst deine eigene 3-monatige Kündigungsfrist (du könntest frühestens zum 30.04. kündigen).

Vorteil für den Vermieter:

  1. Er kann selbst früher dort einziehen
  2. Er kann evtl. renovieren, wenn er dies möchte.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du mit deiner Kündigungsfrist früher rauskommst, kannst du natürlich selbst kündigen.

Ansonsten kannst du mal mit deinem Vermieter sprechen, ob ihr nicht einen Aufhebungsvertrag machen könnt. Evtl hat dein Vermieter auch Interesse daran, früher in die Wohnung zu können.

Du kannst natürlichen mit der gesetzlichen Kündigungsfrist früher kündigen und wärst dann zum 30.04. raus aus dem Mietvertrag.

Du musst hin wie her bis 30.04. für die alte Wohnung Miete bezahlen.

Du selbst hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Musst du mit dem Vermieter klären, der geht ja erstmal von aus, dass du bis Mai dort wohnst.