Darf ein Vermieter den neu eingezogenen Mieter kündigen, wenn dieser nach wenigen Monaten arbeitslos werden sollte?

15 Antworten

Natürlich nicht. Die Miete wird weiterhin pünktlich gezahlt und nur das zählt. Woher das Geld dafür kommt, ob es ein Gehalt ist oder aus Erspartem, geht niemanden etwas an.

Erst wenn der Mieter in Verzug gerät, ist eine Kündigung statthaft.

Nein. Nur wenn der Mieter seine Miete nicht mehr bezahlt, d. h. sobald er mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand ist.

Nein, natürlich darf ihm deshalb nicht gekündigt werden; er muss lediglich seine Miete weiterhin zahlen.

wenn der vereinbarte Mietzins zum vereinbarten Termin ausbleibt , besteht schon die Möglichkeit


Bitterkraut  23.02.2020, 16:49

aber nicht wegen Arbeitslosigkeit und danach war ja gefragt.

Bitterkraut  23.02.2020, 17:14
@Leisewolke

Du schreibst, dass es eine Folge von Arbeitslosigkeit ist, dass die Miete nicht gezahlt wird.

Das ist eine absolute Behauptung, die keine Ausnahme zulässt. Ich denke, Leute mit Arbeit zahlen genauso oft ihre Miete nicht, wie Leute ohne Arbeit. Das ist nämlich nicht nur eine Frage des Geldes, sondern vor allem eine Frage des Anstandes und der Ehrlichkeit. Und man verliert ja nicht der Arbeit nicht auch den Anstand.

Leisewolke  23.02.2020, 19:28
@Bitterkraut

in dem geschilderten Fall, durchaus möglich. Interpretiere nichts in die Antwort, was dort nicht steht . Aus welchem Grund die Person den Arbeitsplatz verloren hat tangiert den Vermeiter nicht , nur das der Mietzins nicht pünktlich gezahlt wird.