Eigenbedarf Kündigung möglich wenn Vermieter selbst zur Miete wohnt?
Hallo,
Ich brauche ein wenig dringend eine Info bezüglich eine Kündigung durch Vermieter wegen Eigenbedarf.
Meine Vermieterin wohnt selbst zur Miete und will uns wegen Eigenbedarf Kündigung: Grund ist Sie will ihre Mietvertrag kündigen und in ihre eigenen Wohnung einziehen.
Ist es so gerecht? Oder ich als Mieter kann dagegen Wiederspruch einlegen?
VG
Axel
8 Antworten
In die eigene Wohnung zu ziehen, statt zu vermieten und selbst Miete zahlen, ist sicher ein Grund für Eigenbedarf.
Allerdings müsste die Vermieterin in einem Mietstreit vor Gericht zum einen darlegen, weshalb sich ihre Situation geändert hat, da sie bis jetzt ja offenbar damit zufrieden war.
Zum anderen wird vor Gericht abgewägt, ob die Gründe, weshalb Du nicht ausziehen willst, schwerwiegender sind und der Vermieterin das Hinnehmen der jetzigen Situation zumutbar ist.
Es kann also gut sein, dass Du vor Gericht Recht bekämst, allerdings ist das eine sehr vage Geschichte, sehr abhängig von dem zuständigen Richter. Eigenbedarfskündigungen sind nur schwer durchzusetzen, da gibt es große Hürden.
Ich würde mir aber überlegen, ob ich wirklich in einer Wohnung leben möchte, wenn ich dann mit Sicherheit ständig Ärger mit dem Vermieter habe, weil der mich ja eigentlich raus haben möchte.
Ausgeschlossen ist das nicht. Allerdings bezweifel ich das "will in die eigene Wohnung einziehen" allein als Grund ausreicht.
Wenn die schriftliche Kündigung da ist lass sie am besten von einem Fachanwalt prüfen.
Wenn Du die Kündigung dann schriftlich hast, steht bestimmt auch eine plausible Begründung drin, wobei schon ausreichen würde, wenn sie schreibt, dass sie ihr Eigentum künftig selbst nutzen will.
Es könnte z. B. sein, dass ihre jetzige Wohnung zu einer neuen Lebenssituation nicht mehr passt, dass sie stark gestiegene Miet- oder Nebenkosten hat, die sie nicht mehr länger mittragen will oder dass die Umgebung, wo ihre jetzige Wohnung ist, Ihr einfach nicht mehr zusagt.
1000 andere Gründe wären möglich. Du kannst nur nach Deinem Auszug prüfen, ob sie wirklich selbst einzieht, wobei das auch mit einer längeren zeitlichen Verzögerung passieren könnte. Oder ob jemand anders einzieht. Dann könntest Du evtl. Schadensersatz geltend machen.
Warte jetzt erst einmal ab, was als Begründung kommt.
An ihre Stelle würde ich es auch tun. Ich glaube , wenn sie keine andere Möglichkeit hat darf sie das.
Ich denke dass auch die Absicht erkennbar sein muss, dass sie diese Wohnung benötigt oder besser gesagt im Bezug nehmen will. Also ohne Nachweise kann ich mir das nicht vorstellen, dass das so rechtens ist.