Eine Balkonverglasung ist eine bauliche Veränderung.

Entgegen mancher Auffassungen hier, genügt eine einfache Mehrheit hier nicht, sondern bedarf es der Zustimmung aller Wohnungseigentümer die gem. § 14 hiervon nachteilig betroffen sein können. Da sich eine Balkonverglasung auf den Anblick des Gebäudes auswirkt, ist hier die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich.

Da auf Eigentümerversammlung regelmäßig nicht alle Wohnungseigentümer anwesend sind, ist eine Abstimmung in der Versammlung über solche Themen auch selten zielführend.

Daher sollten deine Eltern noch die Unterschrift der fehlenden 4 Eigentümer einholen und dann alle 10 genehmigenden Unterschriften dem Verwalter zur Kenntnisnahme vorlegen und ihn gem. § 20 Abs. 3 WeMoG einen Gestattungsbeschluss verlangen. Dieser muss dann halt im Umlaufverfahren stattfinden, wenn nicht alle Wohnungseigentümer zur Versammlung kommen.

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Dein Mann darf das Protokoll unterzeichnen.

Da du selbst an der Versammlung nicht teilgenommen hast, wäre die Frage, was du mit deiner Unterschrift denn bestätigen sollst? Das kann nur derjenige, der auch an der Versammlung teilgenommen hat, in diesem Fall also dein Mann.

Unverständlich ist, weshalb der Verwalter ausgerechnet dir das Protokoll zur Unterschrift vorgelegt hat? Er hätte ebensogut auch zwei Eigentümer unterzeichnen lassen können, die tatsächlich anwesend waren.

Um aber Dampf aus dem Kessel zu nehmen: Niemand ist gezwungen zu unterschreiben. Das ändert weder den Beschlussinhalt, noch ist dieses ggf. Formerfordernis zwingend erforderlich um die Gültigkeit des Beschlusses zu erwirken. Das ist selbst dann nicht der Fall, wenn dies in der Gemeinschaftsordnung so vorgeschrieben wäre.

Daher rate ich dir, den Verwalter mit seinem Problemchen einfach stehen zu lassen und keine Unterschrift zu leisten.

PS: Das Protokoll ist keine öffentliche, sondern eine Privaturkunde. Mit der Unterschrift wird weder der Inhalt genehmigt, noch beweiskräftig bestätigt.

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Natürlich.

Ich bin immer wieder erschüttert über die mangelnde politische Bildung in Deutschland.

Biden ist Präsident eines demokratischen Staates und weder König noch Diktator. Da ist es selbstverständlich, dass andere mitreden und Parlamente mitentscheiden, bzw. Präsidenten auch Berater haben.

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Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

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Ich habe eine andere Meinung und zwar ...

Ist Höcke nicht auch Geschichtslehrer?

Na dann viel Spaß, wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird. Politische Bildung ist sehr wichtig, aber das kann und sollte in unserem veralteten, statischen Schulsystem nicht verlangweilt werden.

Da wäre es sinnvoller nicht immer mehr Geld in das Bildungssystem zu pumpen, oder je nach Mainstream mal so populistische Säue durchs Dorf zu treiben, sondern mal richtig bei samtlichen Bildungsinhalten und Lehrplänen, dem Personal und dem Beamtenstatus, sowie bei den Unterrichtsmethoden anzufangen, der Schüler motiviert zu verstehen und nicht stur auswendig zu lernen.

Dieser Söder-Populismus will darüber hinaus noch eine Stunde mehr Mathe und Deutsch in den Lehrplan im neuen Schuljahr verankern. Der Lehrerverband sieht das deshalb kritisch, weil sämtliche Studien belegen das dies nichts außer noch mehr Belastungen für die Lehrer bringt.

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Immer diese Märchenbildung.

Frau Merkel hat 2015 lediglich Ungarn angeboten 3.000 Flüchtlinge aufzunehmen, welche unter unmenschlichen Bedingungen von Ungarn am Bahnhof in Budapest festgehalten wurden. Dieser humanitäre Akt war legitim und nicht rechtswidrig.

Das in der Folge dann über die Türkei immer mehr Menschen nach Europa gekommen sind und Griechenland mit der Menge überfordert war, führte dazu, dass Griechenland die Grenzen geöffnet hat. Das haben dann auch die anderen Südosteuropäischen Staaten getan, bis hin zu Österreich.

Durch diese rechtswidrigen Verstöße der südosteuropäischen Staaten gegen das Dublin-Abkommen sind so viele Flüchtlinge nach Deutschland gelangt.

Wenn du Merkel etwas vorwerfen willst, dann bitte an der richtigen Stelle. Sie hat die Probleme von Spanien, Italien und Griechenland 10 Jahre lang ignoriert und sich hinter dem Dublin-Abkommen verschanzt.

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Das hängt von den Umständen ab.

Es kann viele Gründe geben, weshalb es der Verwaltung nicht möglich ist, die Abrechnung zu erstellen. Z. B. haben viele Heizkostenfirmen Schwierigkeiten mit der Umstellung auf die CO2-Bepreisung oder der Funkausstattung der Zähler gehabt. Auch haben diverse Gasanbieter nicht den gesetzlich vorgeschriebenen CO2-Preis und -Menge in ihrer Schlussrechnung ausgewiesen. Da kann es schon zu erheblichen Verzögerungen kommen, die der Verwalter nicht zu vertreten hat.

Am besten ist es du fragst einfach mal nach.

Übrigens sind Verwaltungen nicht immer für die Belange der Bewohner zuständig. Bei einer WEG-Verwaltung sind die Belange der Gemeinschaft und wenigert der Bewohner relevant. Das hängt natürlich immer von der Sache selbst ab.

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Natürlich darfst du deine Meinung vertreten.

Du hast nur nichts vom Gendern verstanden. Denn Gendern diskriminiert oder beleidigt niemanden und betreibt keinerlei Hetze.

Wenn deine Antworten hier gelöscht werden, dann deswegen, weil sie die paar wenigen Kriterien von gutefrage nicht erfüllen. Halt dich einfach an die Regeln und du kannst deine Meinung äußern.

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Wer sagt denn das der Mann auf dem Plakat Jesus ist?

Bekanntlich lebt Jesus von Nazareth nicht mehr und es gibt auch keine Bilder von ihm. Insofern habe ich mit dem Plakat keinerlei Problem und finde es eher lustig.

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Das tut Deutschland.

Wenn die Herkunftsländer die betroffenen Menschen aber nicht wieder zurück nehmen, wohin sollen diese dann abgeschoben werden? Das ist pure Augenwischerei, was hier Populisten so gerne verbreiten, indem sie behaupten sie würden konsequent abschieben.

Der andere Punkt ist, dass wir ein Rechtsstaat sind und unser Grunggesetz gilt. Demnach dürfen die Behörden nicht in Länder abschieben, wo den Menschen die Todesstrafe droht, oder kriegsähnliche Zustände herrschen. Von dem kleinen Umstand mal abgesehen, dass es dazu Abkommen mit den Herkunftsländern bedarf, welche diese aber nicht abschließen.

Daher kann man zwar leicht solche populistischen Versprechungen geben, wenn man nicht regiert. Aber es ist naiv zu glauben, dass diese Leute ihre Versprechungen auch rechtsstaatlich auch nur ansatzweise umsetzen können. Da kann Meloni in Italien ein Lied davon singen.

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Freisler, Göbbels, Hitler, Stalin fehlen auf deiner Liste.

Diejenigen die du hier aufführst waren meilenweit weg von dem was die AfD so fordert, bzw. tut. Im übrigen teile ich die Meinung von@PixelManuel.

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Korruption oder Bürokratie

Bürokratie hat den Sinn, Missbrauch von staatlichen Leistungen zu verhindern. Läßt man sie weg und verspricht unkomplizierte Verfahren, passieren solche Dinge wie beim Maskenkauf in der Corona-Pandemie, wo Politiker von CDU oder CSU sich korrumpieren ließen, oder manche Impfzentren betrügerisch abrechnen.

Jedesmal wenn solche Dinge passieren, schreit die Bevölkerung, Medien oder solche Institutionen wie der Bund der Steuerzahler auf und fordern der Staat soll seinen Kontroll- und Überwachungspflichten besser nachkommen und Missbrauch verhindern.

Fazit: "Meckern ist wichtig. Nett sein kann jeder."

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Messerangriffe lassen sich nicht verhindern.

Es ist naiv zu glauben, man könnte verhindern dass jemand zum Messer greift, da diese jedermann zugänglich sind.

Anders als du wahrheitswidrig behauptest gab es in 2023 in Deutschland 8.951 Messerangriffe und nicht 13.800. Und anders als du suggerierst kenne ich keine Statistik die hier nachweist, dass Ausländer besonders häufig betroffen sind.

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Eher umgekehrt.

Die aktiven Bewohner von Sonneberg waren und sind felxibel genug um dahinzugehen, wo es Perspektiven für sie gibt.

Zurück bleiben die passiven Bewohner, die teilnahmslos auf eine Perspektive hoffen, aber nichts dafür tun wollen. Da wählen sie dann lieber jemanden, der ihnen vermeintliche Lösungen verspricht, bei welchen sie weiter bequem bleiben können.

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