Erstanlage Garten Mietersache?

3 Antworten

Der Garten, den Ihr mietet, muss nutzbar sein. Einfriedungen sind meistens schon im Bauplan vorgeschrieben, bzw. welche Art erlaubt ist.

Der Vermieter muss, damit der Garten nutzbar ist, weder eine Hecke pflanzen, noch einen Zaun errichten. Es sei denn, dies sind Eigenschaften, die in der Annonce oder im Mietvertrag ausdrücklich zugesichert oder so dargestellt sind, dass Ihr das erwarten dürft. Bspw., wenn Euch ein Plan vorgelegt wurde, indem eine bestimmte Art von Zaun und/oder Hecke eingezeichnet war, sodass Ihr davon ausgehen konntet.

Ohne Rasenfläche könnte man den Garten natürlich auch als Gemüseacker nutzen, aber das Normale, was man erwarten darf ist, dass eine Rasenfläche angelegt wird, die dann von Euch gepflegt wird.

Das Gelände einebnen und so anlegen, dass eine Aussaat von Rasensamen möglich ist, sollte das Mindeste sein, was man vom Vermieter erwarten kann.

Die Verlegung eines Rollrasens gehört dagegen nicht zu dem, was man erwarten darf.

Nein, zum Mieten gehört die Nutzung der Sache, nicht aber deren Herstellung. Insbesondere der Zaun ist auf gar keinen Fall Mietersache.


Koala1988 
Fragesteller
 03.05.2023, 22:55

Vielen Dank für die Einschätzung. So sehen wir das auch nur leider ist es schwer handfeste Belege in Form von Gesetzestexten oder Urteilen zu finden

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Sag ihm einfach nein.


Koala1988 
Fragesteller
 03.05.2023, 22:53

Ja im Zweifel muss es darauf hinauslaufen aber wir würden uns natürlich einen besseren Start im neuen zu Hause wünschen:(

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3sindeineBande  03.05.2023, 23:36
@Koala1988

Wenn ihr das nicht ausdrücklich zugesichert habt, dass ihr das macht....

Aber er wird auch nix machen und es so lassen.

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