Was bedeutet Bruttoinklusivemiete?
Hallo
Bitte um eure Hilfe
Unser Mietvertrag mit dem Vermieter ist Bruttoinklusive Miete. Im Vertrag steht, dass die Gesamtmiete 760 Euro beträgt und keine zusätzlichen Kosten erwähnt sind. Meine Frage ist: Beinhaltet die Bruttoinklusive Miete auch die Heizkosten?
1 Antwort
Diese Bruttoinklusivmiete ist wohl eine Erfindung des Vermieters, weil, es gibt keine Nettoinklusivmiete. Zetreffend wäre eine Teilinklusivmiete, denn die Heizkosten müssen zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden. Siehe Heizkostenverordnung.
Da könnte zu einer Änderung des Mietvertrages führen, fals ihr nicht in einem Zweifamilienhaus zusammen mit dem Vermieter wohnt. Da kann auch die Heizung in der Inklusivmiete enthalten sein.
Das BGB spricht von einer Monatsmiete in der die Betriebskosten anteilig als 'Pauschale eingeschlossen sein können. BGB § 556 (2). Monats-Miete deshalb, weil die Miete, vordem Mietzins genannt, monatsweise zu entrichten ist. Hier hat euer Vermeter den Begriff "Brutto" verwendet und meint damt, dass sämtliche Betriebskosten der BtrkVO § 2 in der Monatsmiete inkludiert sind, also auch die Heizkosten. Dem steht allerdings die Heizkostenverordnung entgegen, die die Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch verlangt. Nun käme es auf die Ausstattung der Wohnung hinsichtlich der Heizmöglichkeit an, ob die HeizkVO hier anzuwenden wäre.
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Es scheint, als hätten Sie Kenntnisse im Mietvertragsrecht. Wäre es möglich, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um Ihnen eine Kopie unseres Mietvertrags zuzusenden und um Unterstützung bei unserer Frage zu bitten?