Ölzentralheizung?
Hallo es geht um folgendes,
neukauf Haus mit 3 Mitparteien,
es gibt kein Zähleruhr für Wasser und Heizung,
vorher haben 3 Familien (bekannt) gewohnt und die haben es einfach selber aufgeteilt Die Ölheizkosten.
Das Haus ist leer, wenn wir 3 Mieter finden,
Darf man die Nebenkosten Betriebskosten (Abwasser/Wasser/ Müll/..) zusammenzählen als pauschal?
darf man Wasserverbrauch als pauschal Rechnen? In den Betriebskosten ?
ist Heizkosten in Betriebskosten Dabei oder ist das separat als Heizkosten ?
Für Heizkosten muss man eine Zählerstand Uhr für den Verbrauch installieren ? Da jeder Vermieter vermutlich wissen möchte was er am Jahresende verbraucht hat,
darf man im vertrag
betriebskosten als pauschal rechnen
und separat Heizkosten je nach Verbrauch hinschreiben ? Falls der Mieter mehr verbraucht am Ende des Jahres zusätzlich zahlt
Rückzahlung erhalten vom Mieter ?
ist das möglich oder was kann man dagegen eine Lösung finden wenn kein zähleruhr für Wasser/Heizung findet im Haus sondern alles zusammen geht,
was kann man dagegen tun für eine Lösung ?
würde mich sehr freuen über eine Rückmeldung
danke
1 Antwort
Als Neuvermieter würde ich Euch dringend empfehlen, Euch an den Verein Haus&Grund zu wenden. Dort bekommt Ihr die Unterstützung, die Ihr braucht, um nicht sehr schnell auf der Nase zu landen.
Ansonsten:
Ihr dürft einen Mietvertrag machen, indem alle Betriebskosten, bis auf die Heizkosten schon im Mietpreis eingepreist sind. Sozusagen also, die Kaltmiete erhöht um einen Pauschale, die nach Möglichkeit die Betriebskosten mindestens vollständig abdeckt.
Das wird aber die Chancen, die Wohnungen wirklich gut zu vermieten, deutlich reduzieren. Deshalb berechnet man für die Betriebskosten je Wohnung einen Vorauszahlungsbetrag und rechnet dann nach Ablauf eines Jahres aus, wie viel tatsächlich je Mietpartei angefallen ist und teilt den Mieterin in der Abrechnung mit, wie viel sie nach zu zahlen haben oder aber zurück erstattet bekommen.
Für die Heizkostenverordnung gilt zwingend die Heizkostenverordnung:
HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
Ihr müsst also die Kosten verursachergerecht erfassen und auf die Mieter umlegen. Dabei hilft Euch ein Abrechnungs- und Messdienst, wie z. B. ISTA, Techem, Brunata und viele mehr. Ihr mietet die notwendigen Erfassungsgeräte und legt alle Kosten dafür auf die Mieter um, bzw. das macht dann auch dieser Mess- und Abrechnungsdienst für Euch.