Ölzentralheizung?

1 Antwort

Als Neuvermieter würde ich Euch dringend empfehlen, Euch an den Verein Haus&Grund zu wenden. Dort bekommt Ihr die Unterstützung, die Ihr braucht, um nicht sehr schnell auf der Nase zu landen.

Ansonsten:

Ihr dürft einen Mietvertrag machen, indem alle Betriebskosten, bis auf die Heizkosten schon im Mietpreis eingepreist sind. Sozusagen also, die Kaltmiete erhöht um einen Pauschale, die nach Möglichkeit die Betriebskosten mindestens vollständig abdeckt.

Das wird aber die Chancen, die Wohnungen wirklich gut zu vermieten, deutlich reduzieren. Deshalb berechnet man für die Betriebskosten je Wohnung einen Vorauszahlungsbetrag und rechnet dann nach Ablauf eines Jahres aus, wie viel tatsächlich je Mietpartei angefallen ist und teilt den Mieterin in der Abrechnung mit, wie viel sie nach zu zahlen haben oder aber zurück erstattet bekommen.

Für die Heizkostenverordnung gilt zwingend die Heizkostenverordnung:

HeizkostenV - Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

Ihr müsst also die Kosten verursachergerecht erfassen und auf die Mieter umlegen. Dabei hilft Euch ein Abrechnungs- und Messdienst, wie z. B. ISTA, Techem, Brunata und viele mehr. Ihr mietet die notwendigen Erfassungsgeräte und legt alle Kosten dafür auf die Mieter um, bzw. das macht dann auch dieser Mess- und Abrechnungsdienst für Euch.


Fragen009 
Beitragsersteller
 28.11.2024, 13:21

Dankeee