Autokauf Betrug?
Hallo,
Möchte mir privat einen alten BMW kaufen.Auf dem Kaufvertrag draufsteht dass keine Rückgabe, Sachmängelausschluss etc gemacht werden kann. Wenn der Verkäufer außerdem draufschreibt dass ein Austauschmotor drinnen ist, was sich im Nachhinein als Falsch herausstellt, könnte man den Kaufvertrag dann wieder Rückgangig machen bzw kann man dann rechtlich sein Geld zurück verlangen?
Hoffe jemand kann helfen
5 Antworten
Sachmängelhaftung kann man normalerweise nicht ausschliessen, was aber. oft gemacht wird. Vorallem dann , wenn man Mängel vertuschen will, die bekannt sind.
Wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat, in diesem Falle, dass ein Austauschmotor eingebaut wurde, was aber nicht der Fall ist, so kann man dem Verkäufer Betrug vorhalten und vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der Verkäufer ist dein Partner und was dieser angibt, ist für dich verbindlich. Wenn er sagt, dass ein Austauschmotor eingebaut wurde, so gehst du davon aus, dass das auch so stimmt. Zudem hat er dies im Kaufvertrag auch bestätigt.
Es spielt dabei keine Rolle, ob diesem Verkäufer von einem Vorbesitzer erzählt wurde, dass da ein Austauschmotor eingebaut wurde obwohl das nicht stimmt..
Du kannst vom Vertrag zurücktreten und dein Geld verlangen.
Auf dem Kaufvertrag draufsteht dass keine Rückgabe, Sachmängelausschluss etc gemacht werden kann.
Das ist bei privaten Verkäufen so üblich.
Verkäufer außerdem draufschreibt dass ein Austauschmotor drinnen ist, was sich im Nachhinein als Falsch herausstellt
Das hat natürlich nichts mit Sachmängel zu tun sondern wäre dann einfach Betrug bzw. eien arglistige Täuschung durch den Verkäufer. Von so einem Kauf könnte man dann natürlich zurück treten und sein Geld zurück fordern - sofern der Verkäufer noch auffindbar ist und das Geld nicht verschwunden ist ...
Auch wenn der Verkäufer das selber nicht gewusst hat ?
Dann nicht. Wenn der Verkäufer es selbst nicht wusste, dann hat er dich ja auch nicht bewusst getäuscht. Dann müsste dieser sich wiederum an den wenden, von dem er das Auto gekauft hat, denn dann wurde er ja von dem betrogen. Zumindest dürfte es dann jedenfalls kompliziert werden.
Rückgabe und sachmängelausschluss ist in der Regel so… Händler müssen dennoch eine Gewährleistung für ein Jahr übernehmen. Auf Verschleißteile aber nicht. Wenn sich das mit dem Motor als falsch herausstellt dann kannst du ihn zurückgeben weil das betrug ist
Theoretisch schon praktisch müsste man die arglistige Täuschung selbst nachweisen. Und der Verkäufer könnte das Kfz selbst so gekauft haben….
Die Rechtsprechung betrachtet die Zusicherung des Vorhandenseins eines Austauschmotors überwiegend als Beschaffenheitsvereinbarung, die unter Umständen einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigt.
In Ordnung vielen Dank. Auch wenn der Verkäufer das selber nicht gewusst hat ? Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht oder?