Abgezogen beim Autokauf?
Habe gestern ein Auto gekauft mit abs sensor Mangel und tüv war in 3 Monaten fällig. Fehlerspeicher ausgelesen Probe gefahren keinerlei Probleme zieht sauber durch schaltet sauber kein stottern kein kraftverlust nix auto lief soweit gut. Fehlercode gab es einen einzigen bezüglich des Navis was uns aber nicht gestört hat. Mündlich wurden uns keinerlei motortechnische Probleme mitgeteilt. Was passiert auf der heimfahren die motorkontrollleuchte geht an zuhause ausgelesen Verkäufer kontaktiert dieser will von nix was wissen streitet natürlich eine rücknahme ab es wäre bei ihm nicht gewesen punkt. Was kann ich tun? Wie bekomme ich mein Geld wieder da es offensichtlich verschwiegen wurde und der fehlercode eben länger braucht bis er erneut auftritt. Sollte man direkt eine Anzeige wegen Betrug starten wie erging es leuten die gegen solche sachen geklagt haben. Haben einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht. Der kauf war von einer Privatperson kein Händler.
4 Antworten
Du hast das Auto eingehend geprüft und sogar Fehlercodes ausgelesen und das Auto trotz eines Fehlers gekauft.
Eine Anzeige macht nur Sinn, wenn du beweisen kannst, dass der Fehler schon vor Kauf bestand (und das hast du eher selber ausgeschlossen, da du Fehlercodes ausgelesen hast und der Fehler wohl noch nicht bestand) und der Verkäufer davon gewußt hat (was schwierig bis unmöglich ist).
Da es ein Privatverkauf mit Vertrag ist (ich denke das ist so ein Standardvertrag wie vom ADAC oder so ähnlich) wird die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen sein. Darüber wird es auch nicht gehen.
Da hast du dann leider ordentlich Pech gehabt.
Ist zum Glück schon behoben und nix teures gewesen haben den Wagen auch auf Herz und Nieren geprüft und der lief top. Tzd danke
Was kann ich tun?
Dich tierisch ärgern, dass du Pech hattest.
Wie bekomme ich mein Geld wieder da es offensichtlich verschwiegen wurde
So offensichtlich finde ich das nicht. Die Motorkontrolle kann natürlich auch erstmals bei jeder Fahrt, also auch bei der Heimfahrt aufleuchten. Die bloße Tatsache, dass sie nun seit der Heimfahrt leuchtet ist also kein Beweis, dass das schon vorher im Zeitpunkt des Verkaufs war.
Da du das nicht beweisen kannst, wird eine strafrechtliche Anzeige genauso ins Leere laufen wie auch eine zivilrechtliche Klage, bei der du in der Beweislast wärst, nachzuweisen, dass der Verkäufer das tatsächlich wusste und verschwiegen hat.
Vergiss mein Kommentar, zu spät mit dem Privstksif gelesen
du musst die täuschung beweisen können. das ist aber nicht möglich zumal du ja anscheinend das auto wirklich überprüft hast. du hast ja sogar das Auto trotz einem Mangel des abs sensors gekauft.
ist wirklich blöd gelaufen aber autokauf ist nunmal immer ein wenig risiko.
Was steht denn im Vertrag? Hat er sachmengelhaftung usw ausgeschlossen ist es leider dein problem...ansonsten kannst du dagegen vorgehen
Ne hatte er nicht gemacht aber es war nur eine kaputte zündspule warum auch immer waren bei den 6 Zylindern 3 verschiedene Marken an zündspulen drin 😆
Das heißt vermutlich das er die zündspulen gerne mal schießt,wurden vermutlich immer mal billig nachgekauft
Die Beweislast liegt beim Verkäufer.