Abgezogen beim Autokauf?

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Du hast das Auto eingehend geprüft und sogar Fehlercodes ausgelesen und das Auto trotz eines Fehlers gekauft.

Eine Anzeige macht nur Sinn, wenn du beweisen kannst, dass der Fehler schon vor Kauf bestand (und das hast du eher selber ausgeschlossen, da du Fehlercodes ausgelesen hast und der Fehler wohl noch nicht bestand) und der Verkäufer davon gewußt hat (was schwierig bis unmöglich ist).

Da es ein Privatverkauf mit Vertrag ist (ich denke das ist so ein Standardvertrag wie vom ADAC oder so ähnlich) wird die Sachmängelhaftung rechtssicher ausgeschlossen sein. Darüber wird es auch nicht gehen.

Da hast du dann leider ordentlich Pech gehabt.


LangerAal 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 00:19

Ist zum Glück schon behoben und nix teures gewesen haben den Wagen auch auf Herz und Nieren geprüft und der lief top. Tzd danke

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Was kann ich tun?

Dich tierisch ärgern, dass du Pech hattest.

Wie bekomme ich mein Geld wieder da es offensichtlich verschwiegen wurde

So offensichtlich finde ich das nicht. Die Motorkontrolle kann natürlich auch erstmals bei jeder Fahrt, also auch bei der Heimfahrt aufleuchten. Die bloße Tatsache, dass sie nun seit der Heimfahrt leuchtet ist also kein Beweis, dass das schon vorher im Zeitpunkt des Verkaufs war.

Da du das nicht beweisen kannst, wird eine strafrechtliche Anzeige genauso ins Leere laufen wie auch eine zivilrechtliche Klage, bei der du in der Beweislast wärst, nachzuweisen, dass der Verkäufer das tatsächlich wusste und verschwiegen hat.


TobiasKoski  29.05.2024, 08:57

Die Beweislast liegt beim Verkäufer.

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du musst die täuschung beweisen können. das ist aber nicht möglich zumal du ja anscheinend das auto wirklich überprüft hast. du hast ja sogar das Auto trotz einem Mangel des abs sensors gekauft.

ist wirklich blöd gelaufen aber autokauf ist nunmal immer ein wenig risiko.

Was steht denn im Vertrag? Hat er sachmengelhaftung usw ausgeschlossen ist es leider dein problem...ansonsten kannst du dagegen vorgehen