Autokauf Betrug auf Kleinanzeigen?

florestino  03.03.2025, 13:19

Was steht zum zustand im Vertrag? Steht dort etwas wie "gekauft wie besichtigt"?

Nma2474 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 13:36

Ja, leider

juergen63225  03.03.2025, 13:20

reden wir von einem Kaufpreis von 200-1000 Euro ? Oder Geld für das es sich lohnt einen Anwalt zu nehmen ?

Nma2474 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 13:25

Kaufpreis war 1800€, ist nicht sehr viel Geld aber da ich Studentin bin kann ich es mir nicht leisten das Geld zu verlieren

7 Antworten

Du müsstest beweisen dass die Mängel vorher bestanden haben UND der Verkäufer das gewusst hat. (Also Arglist)

Ich hatte nach dem Preis gefragt aus zweierlei Gründen

Erstens müsste man für Anwalt und Gutachter bezahlen .. das nennt man gutes Geld schlechtem hinterherwerfen.

Und dann wird ein Gericht bei einem alten auto mit 10% Restwert mehr Mängel als normal zu akzeptieren betrachten als bei einem Jahreswagen. Also ungewiss ob man da bei Gericht viel erreichen kann.

Kommt natürlich auch auf den Kaufvertrag an:

Gekauft wie besehen ist gekauft wie besehen.

Noch schlechter wäre ein Satz wie Bastlerauto. Besser wäre die Zusage wie "keine versteckten Mängel" ist aber soo eindeutig auch nicht: bei der Probefahrt hat man ja bemerkt dass es klappert hier nund da und schlecht Gas annimmt.


Nma2474 
Beitragsersteller
 04.03.2025, 09:50

Danke für die Antwort, bei der Probefahrt hat alles einwandfrei funktioniert, erst nachdem ich das Auto gekauft hatte und nach hause gefahren bin haben die Probleme angefangen

von sich aus wird er darauf bestehen, dass er es nicht wusste.

wenn er des auto länger hat als z.b. die zündkerzen alt sind und die werkstatt sagt des muss davor bekannt gewesen sein - dann könntest ggf. mit nem anwalt reden.

Woher ich das weiß:Hobby – kein "echter" kfzler - aber viele jahre mit tuning/schrauben

Nma2474 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 13:24

Die zündkerzen wurden gewechselt, als das Auto in seinem Besitz war

Möglichkeiten gibt es. Es kommt aber auf die Umstände drauf an. Es geht woh um Kauf von privat.

Wichtig wäre erstmal der Kaufvertrag, der hoffentlich schriftlich gemacht wurde.

Hat der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen? Wenn nein, wäre es erstmal ein Fall für die Gewährleistung. Der Verkäufer müsste dann Nachweise, dass der Mangel bei Kauf noch nicht da war oder muss ansonsten nachbessern. Preisnachlässe oder als letzte Option der Rücktritt vom Kaufvertrag wären möglich.

Ist die Gewährleistung ausgeschlossen wird es schwieriger. Der Käufer (also du) müsstest dann nachweisen, dass der Verkäufer das bekannt war (bzw. hätte bekannt sein müssen) und er es dir verschwiegen hat. Solange der Verkäufer kein gelernter oder passionierter Autoschrauber ist, wird das vielleicht ein Ding der Unmöglichkeit. Das Zündkerzen und Zündspule erst kurz zuvor gewechselt werden deutet darauf hin, dass der Verkäufer mehr wusste. Auch seine Geschichte drum herum. Es kann aber auch bloß Zufall sein.

Und zum Thema Betrug: Ja, da kämst du sofort aus dem Vertrag raus. Dass dir dieser Mangel nicht bloß fahrlässig, sondern vorsätzlich verschwiegen wurde, musst aber auch du beweisen.

Wenn es nur einen mündlichen Kaufvertrag gibt, wird alles nochmal schwieriger, da der Verkäufer einfach behaupten könnte, er hätte dir gesagt, dass solche Probleme mal vorkamen.

Und was nun? Den Ärger hast du so oder so schonmal. Wie kommt man aber mit möglichst wenig Aufwand aus der Nummer raus?

Ich würde dem Verkäufer nochmal ganz sachlich den Sachverhalt schildern und das schriftlich. Am besten über die Gewährleistung, falls es sie gibt. Wenn er nicht kooperiert, würde ich im Schreiben mit Anwalt wegen Schadensersatz und Polizei wegen Betrugsanzeige drohen um Druck aufzubauen. Manchmal bewegt sich dann ja doch was.

Bleibt der Verkäufer aber stur, siehst du Chancen auf Erfolg und lohnt es sich angesichts des Streitwertes, dann würde ich zum Anwalt gehen und mich über die nächsten Schritte beraten lassen. Denn dann wird im äußersten auch vor Gericht gehen.

Schwierig.

Generell ist jedwede Mängelhaftung, Garantie etc. bei Privatverkäufen (in aller Regel) ausgeschlossen. Man müsste also nachweisen, dass der Verkäufer von den Problemen wusste und diese bewusst verheimlicht hat.

Das dürfte schwierig werden... Vielleich wenn du z.B. den Vor-Vorbesitzer auftreiben kannst (welcher nachweisen kann dass das Problem bekannt war), die Werkstatt oder sowas. Aber.... schwierig.


Callidus89  03.03.2025, 13:53
Generell ist jedwede Mängelhaftung, Garantie etc. bei Privatverkäufen (in aller Regel) ausgeschlossen.

Für eine mangehafte Beschreibung haftet der Verkäufer immer. Garantie ist eine freiwillige Leistung und Bedarf daher keiner Ausschließung. Was du meinst ist die Gewährleistung, die bei Kauf von privat erst ausgeschlossen ist, wenn das explizit so vereinbart wurde.

Ansonsten stimme ich dir zu, dass es schwierig werden wird.

Am besten setzt du dich erstmal mit dem Verkäufer auseinander und versuchst das so zu klären. Sag ihm direkt, dass es bekannt gewesen sein MUSS (lass dir das schriftlich von der Werkstatt bestätigen) und wenn er den Kauf nicht rückgängig macht, dann wirst du rechtliche Schritte einleiten.

Oft reicht tatsächlich so was aus um das ganze zu lösen. Wenn nicht, dann kannst du immernoch überlegen ob rechtliche Schritte sinnvoll sind oder nicht


Nma2474 
Beitragsersteller
 03.03.2025, 13:35

Wir stehen immer noch über Kleinanzeigen im Kontakt, allerdings will er das Auto nicht zurücknehmen, bietet aber an sich an den Reparaturkosten zu beteiligen. Diese werden sich aber wahrscheinlich auf etwa 2000€ belaufen, das ist mehr als ich für das Auto gezahlt habe.

MonaLisa557  03.03.2025, 13:51
@Nma2474

Er soll sie zu 100% übernehmen. Sonst gehe rechtliche Schritte. Er hat dir das verheimlicht und das kann dir deine Werkstatt bestätigen.