Abstand Radfahrer zu Fußgänger?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein konkreter Abstand ist mir nicht bekannt. Wäre auch unsinnig, da das sehr stark vom Tempo abhängt. Wenn ich auf dem Fußweg fahre, weil dort die Straße wirklich unmöglich ist, aber nur weiträumig umfahrbar, werde ich entsprechend langsam.

Gerade wenn da noch ein Hund dabei ist. Die Leute die dich da nerven, haben echt wenig Phantasie. Also schon aus reinem Eigeninteresse, weil ich nicht hinfliegen möchte, wenn mir ein Hund oder dessen Leine ins Rad kommt. Und eben, weil ich selbst ja auch nicht gern eng und schnell überholt werde.

Wenn es dich tröstet, ich hab vor ner Weile mal einen Radfahrer, der vor mir so was mit einem Fußgänger gemacht hat, danach mit dem Rad auch verdammt eng überholt. Vielleicht hat er es verstanden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

creative85 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 18:29

Danke für deine Antwort schon mal. Wie auch schon in einem anderen Kommentar geschrieben. Gerade da Fahrräder immer schneller, schwerer und stellenweise auch breiter werden fände ich dennoch eine Regelung durchaus angebracht.
Das du langsam vorbei fährst finde ich schon mal gut. Mir ist klar das man auch als Fahrradfahrer einen Abstand nicht immer einhalten kann.
Aber genauso ist es doch auch bei Autofahrern, die einen Abstand gerade in der Stadt nicht immer einhalten können.
So fände ich da eine Aufweichung der 1,5 Meter auch gut, wenn man dann vorsichtig vorbei fährt oder der Radfahrer eine Lücke ausnutzt und den Autofahrer vorbei lässt.
So mache ich es auch, wenn ich einen Fahrradfahrer klingeln höre, das ich meinen Hund an die kurze Leine nehme und mehr zur Seite gehe. Aber wie geschrieben, so wie manche sich derzeit verhalten geht gar nicht und das hat sich seit Corona leider verschlimmert.

Thema klingeln siehe. Antwort bei RobertLiebling

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creative85 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 18:33
@creative85

Lustigerweise hat mir übrigens ein Radfahrer eben auf diesem Weg der rein gar nichts gemacht (auf einer Parkbank gesessen) hat eine indirekte Körperverletzung eingehandelt. Aber das ist ein anderes Thema.

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treppensteiger  13.01.2022, 18:47
@creative85

Ja, bei etwas nachdenken, bei Radfahrern besteht zusätzlich das Problem, dass sie relativ leise unterwegs sind. Selbst für Hunde, oft zu leise.

In welcher Stadt bist du denn unterwegs? Es gibt sicherlich auch etliche Leute, die nun wegens Corona, aber bisher noch nicht so viel Rad gefahren sind.

Stell die Frage vielleicht hier oder bei dir vor Ort, noch mal in Zusammenhang mit "Bildung" "Ausbildung" "Schulung" und Fahrrad usw.

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creative85 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 18:50
@treppensteiger

Ludwigsburg/Stuttgart. Aber gerade da wo ich unterwegs bin, sind schon erfahren Radler.

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treppensteiger  14.01.2022, 15:02
@creative85

Oh, also Stuttgart halte ich für eine der schlechtesten Wohnorte, die man als Radfahrer erwischen kann. Enge Straßen, steile Straßen, und vor allem viel Stolz auf PKWs, was sich entsprechend lange in der Stadtplanung niedergeschlagen hat. Ja, wer in Stuttgart regelmäßig Rad fährt, ist wahrscheinlich schon gut qualifiziert oder nur lebensmüde.

Einziger Trost, da kann es eigentlich nur besser werden.

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treppensteiger  13.01.2022, 18:23

Aber klingen tu ich auch sehr ungern. Wenn wirklich nötig, fang ich an zu reden.

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Olaf68  14.01.2022, 13:05
@treppensteiger

Kann ich verstehen, ich klingel auch nicht gerne erwachsene Leute einfach so an; aber hier ist es besser - mache es, wenn Du noch relativ weit weg bist und nehm das Tempo raus beim überholen; dann ist alles gut und alle haben genug Zeit.

Auf engen Wegen mit Fußgängerverkehr kann man als Radfahrer sowieso nicht auf Tempo kommen.

Vor allem erscheint den Fußgängern das Tempo eines Radfahrers viel höher als dem Radfahrer selber (er sieht ja auch alles kommen).

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Es gibt Gerichtsurteile, ob Überholabstände groß genug waren. Aber das sind jedes Mal Einzelfallbetrachtungen, die z.B. die Geschwindigkeit des Radfahrers, die Wegbeschaffenheit usw. mit einbezogen. Die allgemeingültige Regelung besagt meines Wissens nur, dass niemand gefährdet werden darf.

Ich bezweifle, dass jene rücksichtslosen Menschen, wie du sie beschreibst, sich dafür interessieren würden wenn's einen offiziellen Mindestabstand gäbe.

Man hat es übrigens auch als anständiger Radfahrer nicht leicht: Gibt nämlich auch Fußgänger, die blöd reagieren wenn man klingelt. Zum Beispiel dass jene, die eigentlich schön auf der einen Seite des Weges laufen, aufgrund des Klingelns ganz dringend auf die andere Seite wechseln müssen, wo du gerade vorbei fahren wolltest. Da überlegst du dir eben auch, dass das Passieren flüssiger gegangen wäre, wenn du nicht geklingelt hättest. Ich wurde übrigens auch mal wegen des Lärms beschimpft, als ich geklingelt habe. Bei anderen klingelt man 10x, fragt freundlich ob man kurz vorbei dürfte und sie motzen dich an, warum du nicht klingelst.

Wenn du dann entnervt die Fußgänger-Magneten meidest und auf der Straße fährst, motzen dich die Autofahrer an, dass du "ihre" Straße blockierst.

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Ich halte es für das beste, wenn alle Verkehrsteilnehmer getrennter Wege gehen. Radfahrer bleiben aus den Parks heraus, Fußgänger und Autofahrer blockieren keine Radwege. Könnte so einfach sein.

Die StVO schreibt in §5 generell einen "ausreichenden" Abstand vor, speziell für KFZ-Führer darüber hinaus die Mindestabstände von 1,5/2m. Da ein Radfahrer kein KFZ-Führer ist, ist für ihn nur der "ausreichende" Abstand vorgeschrieben.

Grundsätzlich sollen Radfahrer ausreichend Seitenabstand einhalten

Nachdem es massenhaft kombinierte Fuß- und Radwege gibt, die gerade mal 2 m breit sind, käme eine buchstäbliche Anwendung der 1,5 m-Regel einem Überholverbot von Fußgängern gleich. Irgendwie absurd.

Ich klingle auf solchen Wegen übrigens auch ungern, wenn erkennbar genügend Platz zum vorbeifahren da ist. Klingelt man nämlich, riskiert man, dass der Fußgänger panisch irgendwohin springt, idealerweise genau dahin, wo man eigentlich fahren wollte.


Nomex64  13.01.2022, 19:59
Nachdem es massenhaft kombinierte Fuß- und Radwege gibt, die gerade mal 2 m breit sind, käme eine buchstäbliche Anwendung der 1,5 m-Regel einem Überholverbot von Fußgängern gleich. Irgendwie absurd.

Komisch wenn die Straße nicht breit genug ist kommt es auch einem Überholverbot für Fahrzeuge gleich. Da ist es nicht absurd, sondern Gesetz.

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RobertLiebling  13.01.2022, 21:13
@Nomex64

Ja, und im Verhältnis Radfahrer - Fußgänger ist es eben nicht Gesetz.

Die Zahl der faktisch einspurigen Straßen dürfte zudem eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Hier auf dem Land gibt's tatsächlich ein paar Abschnitte, wo die Straße nur etwas breiter als ein einzelnes Fahrzeug ist (inkl. Weidezaun beiderseits). Länger als ein paar hundert Meter sind diese Bereiche aber nicht.

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creative85 
Beitragsersteller
 13.01.2022, 18:17

Danke schon mal über die Antwort. Mal vorab meine Meinung zum Thema klingeln.
Wie ich schon geschrieben habe laufe ich dort mit meinem Hund und lasse dann die Leine dementsprechend ein bißchen lockerer. Ich will ja den Hund nicht permanent dicht bei mir laufen haben und nehme die Leine dann auch kürzer, wenn ein Fahrradfahrer klingelt damit ich vorgewarnt bin.
Aber auch ohne Hund ist es mir immer lieber, wenn ein Radfahrer klingelt. Kann ja auch mal sein, das ich irgendwas ausweichen muss. Und gerade einen Fahrradfahrer höre ich von hinten nicht.

Zum Thema Abstand.
Natürlich würde ein 1,5 Meter Abstand nichts bringen. Aber in meinen Augen sollte es deutlich strengere Regeln geben, was das überholen angeht.
Wenn man bedenkt, das Fahrräder schwerer und vor allem schneller werden und stellenweise auch breiter werden. Und in der Kette sind dann Fußgänger immer das schwächste Glied.

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Die Frage stellt sich gar nicht da Radfahrer auf der Straße fahren müssen so lange kein Radweg sich dort befindet

Der stärker muss vorsichtig sein Auto zum Rad und Rad zum Fußgänger

Es gibt immer so Idioten da kannste nicht viel machen


RedPanther  13.01.2022, 18:15
Die Frage stellt sich gar nicht da Radfahrer auf der Straße fahren müssen so lange kein Radweg sich dort befindet

Das ändert absolut nichts an den Vorschriften des Überholabstands. Wenn 1,5 m Abstand vorgeschrieben sind, sind diese auch zu halten, wenn dazwischen eine durchgezogene Linie, ein Randstein oder gar ein Grünstreifen liegen.

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RedPanther  13.01.2022, 18:45
@migebuff

Nicht grundsätzlich, aber es gab mal irgendwo ein Gerichtsurteil, dass in betreffender Situation und bei betreffender Geschwindigkeit ein 1,5 m Sicherheitsabstand das Minimum gewesen wäre.

Allgemein war die Aussage aber eher an die lieben Autofahrer und ihr Verhältnis zu "aufgemalten" Radwegen gerichtet ;)

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